Die LINKE findet keine klare Position zu den neuen Notstandsgesetzen. Die Bundestagsfraktion stimmte zwar geschlossen gegen das Corona-Ermächtigungsgesetz, doch im Bundesrat stimmte der von dem LINKEN-Politiker Bodo Ramelow regierte Freistaat Thüringen zu. Die LINKE spielt in dieser überaus wichtigen Frage also ein schändliches Doppelspiel gegenüber den Bürgern – unter einem von der AfD geduldeten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich wäre es wohl nicht so weit gekommen. Alle Hintergründe zur Massenimpfung und zum geplanten Corona-Notstandsgesetz in der Dezemberausgabe des COMPACT-Magazins. HIER bestellen!

    In der Bundestagsdebatte zum sogenannten „Bevölkerungsschutzgesetz“ fand der LINKEN-Abgeordnete Jan Korte noch klare Worte. Es sei eine demokratische Grundsatzfrage, dass niemals Regierungen über solche massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte entscheiden dürften, sondern es immer wieder aufs Neue eine parlamentarische Einzelfallentscheidung geben müsse. Die Corona-Treffen von Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten trügen gar „monarchische Züge“.

    Das falsche Doppelspiel der LINKEN

    Tatsächlich war das Abstimmungsergebnis der LINKEN-Bundestagsfraktion dann auch eindeutig: 58 ihrer 69 Mitglieder stimmten mit Nein, 11 LINKEN-Abgeordnete waren nicht zur Abstimmung erschienen. Nur wenige Stunden später wurde dann deutlich, dass das Verhältnis der LINKEN zum Corona-Ermächtigungsgesetz überhaupt nicht klar ist. Diejenigen Fernsehzuschauer, die beim Sender phoenix die Bundesratsdebatte verfolgten, konnten sich nur verwundert die Augen reiben.

    Der Thüringer Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff betonte in seinem Redebeitrag nun plötzlich, dass die Verabschiedung der Gesetzesnovelle der Forderung des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow entspreche, das Handeln der Bundesregierung während der Corona-Pandemie auf eine stärkere parlamentarische Grundlage zu stellen.

    Hoff: „Sehe keine bessere Alternative zu dieser Regelung“

    Weiter führte Hoff aus:


    „Ich habe gesagt, und ich stehe dazu, dass diese Klärung der Rechte der Landesregierungen zugunsten der Rechte des Bundestages unverzichtbar ist. Ich sage aber bewusst unverzichtbar und nicht alternativlos. Das hat einen Grund. Ich kann die Behauptung des politischen Betriebs, dass Entscheidungen alternativlos sind, schon deshalb nicht leiden, weil wir alle, die dies artikulieren, wissen, dass dies nicht richtig ist. Es gibt immer eine Alternative. Der Punkt ist nur, die Alternative muss deutlich machen, dass sie die bessere ist. Ich sehe tatsächlich keine bessere Alternative zu dieser Regelung, die wir hier treffen, unter dem Gesichtspunkt der Abgabe von Kompetenzen an die Parlamente (…).“

    Damit erzählte Hoff − auch wenn er im weiteren Verlauf seiner Rede noch die Floskel bemühte, dass das Bessere natürlich der Feind des Guten sei − im Grunde genommen genau das Gegenteil von dem, was von seinem Genossen Jan Korte wenige Stunden zuvor noch mit großem Pathos vor den Bundestagsabgeordneten ausgebreitet worden war.

    Wann sind NS-Vergleiche zulässig?

    Weiter echauffierte sich Hoff über all jene, die die Gesetzesnovelle als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnen und die damit den Eindruck erwecken wollten, sie lebten in einer „Meinungsdiktatur“. Auch diese Redepassage von Hoff konnte man nur mit allergrößtem Erstaunen zur Kenntnis nehmen. Noch im Februar dieses Jahres war der Thüringer LINKEN kein NS-Vergleich zu abstrus und zu weit hergeholt gewesen, um den völlig korrekt mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP gewählten zwischenzeitlichen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) zu diskreditieren.

    Es war niemand anderes als der damals gerade als Ministerpräsident abgewählte LINKEN-Politiker Bodo Ramelow selbst, der in offenbar größter Erbitterung über seinen Amtsverlust einen aus zwei Fotos zusammenmontierten Tweet verschickte.

    Das obere Foto zeigte einen Händedruck zwischen Adolf Hitler und dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, der Hitler 1933 zum Reichskanzler ernannt hatte. Auf dem zweiten Bild war der gerade zum Ministerpräsidenten gewählte FDP-Politiker Thomas Kemmerich beim Händedruck mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Björn Höcke, zu sehen. Die Botschaft war klar, nämlich eine Gleichsetzung des zuvor zum Ministerpräsidenten gewählten FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit dem Personal der NS-Regierung in den Jahren 1933 ff. Um seine Intention noch deutlicher zu machen, garnierte Ramelow seinen damaligen Tweet dann noch mit einem Hitler-Zitat (siehe untere Graphik). Lesen Sie in der Märzausgabe von COMPACT alles über „Rambo Ramelow“ und seinen roten Putsch in Thüringen – und lesen Sie auch, wer der Schattenmann hinter dem roten Zar von Erfurt ist. Das Heft kann hier bestellt werden!

    Quelle: Screenshot eines Screenshots der „ARD-Mediathek“, ursprüngliche Quelle: Twitter.

    Ramelow löschte den Tweet später zwar, hatte da aber schon hinreichend deutlich gemacht, dass er zum Einsatz wirklich jedes propagandistischen Mittels bereit war, um den Druck auf den neuen Ministerpräsidenten zu erhöhen. Die linksextremistischen Schlägerbanden, die daraufhin Kemmerich bis in sein privates Umfeld bedrohten, hatten die Botschaft wohl gut verstanden.

    Dabei darf man dem Kurzzeit-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich, der in Erfurt auch schon gegen die Corona-Politik des Bundes und der Länder demonstrierte, zumindest eines unterstellen: Nämlich dass eine von ihm geführte Regierung dem Corona-Ermächtigungsgesetz im Bundesrat nicht zugestimmt hätte.

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