Als hätten Eltern es nicht ohnehin schwer genug in Zeiten von Corona, müssen sie ab dem 25. Mai ihren Kindern tagtäglich eine „Gesundheitsbestätigung“ mit auf den Schulweg geben, in der sie per Unterschrift deren „Unbedenklichkeit“ attestieren. Haben sie diese vergessen, sind die Kinder unverzüglich aus der Schule abzuholen – bei mehrmaligen Verstößen droht ihnen der Freistaat Sachsen mit dem Entzug ihrer Kinder.

    Dieser von Christian Piwarz (CDU), Sächsischer Staatsminister für Kultus in den Kabinetten Kretschmar I und Kretschmar II, am 16. Mai verfasste Elternbrief – abrufbar unter dem Link http://schule-sachsen.de/20_05_16_Elternbrief_GS_FS.pdf – verpflichtet die Erziehungsberechtigten überdies zur täglichen Bestätigung, dass auch die restlichen Familienmitglieder frei von Symptomen einer Erkältungskrankheit wie erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen sind.

    Konkret heißt es: „Sofern Sie dem nicht nachkommen, ist die Schule verpflichtet, das Ordnungsamt einzuschalten – bis hin zur Inobhutnahme des Kindes.“ Im Klartext bedeutet diese Terminologie im deutschen Rechtssystem „die vorübergehende Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie“, die in akuten Notsituationen oder bei Gefährdung des Kindeswohls durch das Jugendamt verfügt und vorgenommen werden kann. Diese Maßnahme ist geregelt in § 42 SGB VIII und kam allein im Jahr 2015 insgesamt 77.645 Mal zur Anwendung!

    Das erinnert an dunkle, an ganz dunkle Zeiten – nicht nur im Nationalsozialismus, sondern auch in „Dunkeldeutschland“ – des dank des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zu einiger Berühmtheit gelangten Begriffs für Widerstand im Osten… Dort entzog das DDR-Regime den Eltern ihre Kinder, um sie als Druckmittel für wohlfeiles Verhalten einzusetzen. Legitimiert wurde es durch das Familiengesetzbuch der DDR, wonach Eltern ihre Kinder „zu aktiven Erbauern des Sozialismus“ zu erziehen hatten, die als sozialistische Persönlichkeiten „die Arbeit zu achten“, „die Sowjetunion zu lieben“ und „die Grenzen – notfalls auch mit Waffengewalt – zu verteidigen“ hatten. Bei Missachtung strafte das Regime mit dem Entzug des Erziehungsrechtes.

    Dessen die Eltern auch bei renitentem oder oppositionellem Verhalten, Regimekritik oder „staatsfeindlicher“ Hetze verlustig gehen konnten. Ebenso zählten Menschen dazu, die Auslandsmedien konsumierten, eine „nicht sozialistische Lebensweise“ an den Tag legten, in Kirchenkreisen aktiv waren, ihrer „Pflicht zur Arbeit“ nicht nachkamen. Nicht ausgenommen von dieser menschenverachtenden Maßnahme waren gleichfalls Frauen mit häufig wechselnden Partnern und vielen Kindern.

    Als Legitimation diente § 249 des Strafgesetzbuches der DDR: „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“. Solcherart sicherte sich der Staat die Identifikation mit und Befolgung ihrer politischen Gesinnung. Wie vielen angeblich „staatsfeindlichen“ Eltern ihre Kinder entzogen und zur Adoption freigegeben wurden, ist auch 30 Jahre nach dem Mauerfall nicht bekannt. Bislang existiert nur eine sogenannte Vorstudie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam aus dem Jahr 2018 zu dem Thema, worin die Zahl der politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR auf „mindestens mehrere hundert“ geschätzt wird. Weil sie als „Staatsfeinde“ galten, als arbeitsscheu oder weil ihre Lebensweise dem SED-Regime nicht passte. Manche von ihnen suchen bis heute nach ihren Kindern.

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    Ganz so weit ist der Merkel-Staat zwar noch nicht, doch die erste Stufe – nicht nur mit diesem Beschluss – ist längst gezündet. Zu all den Beschimpfungen von Corona-Kritikern oder -Demonstranten wie „Nazis“, „Mischpoke“, „Antisemiten“, „Corona-Leugner“, „Spinner“, „Idioten“, „Demokratiefeinde“ oder „Verschwörungstheoretiker“ fehlt nur noch das Wort „Asoziale“, das im Zuge des Wütens der Herrschenden angesichts des sich mehrenden Widerstandes gegen ihre Doktrin bereits im Munde geführt wird. Die Konsequenzen sind einige Sätze zuvor dargelegt…

    Die Gesundheitsbestätigung finden Sie unter dem Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20_05_14_Gesundheitsbestaetigung_Schulen_Mai.pdf

     

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