Juristischer Lichtblick: Gesundheitsamt forderte von Flensburger Zahnarzthelferin einen Impfnachweis, drohte mit Bußgeld und Verbot der Berufsausübung. Beides wurde vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Deutschlands Corona-Aufklärer Nummer eins: Mit seiner Doppel-DVD  „Ignoriert – unterdrückt – diffamiert: Ein Wissenschaftler klagt an“ entlarvt Sucharit Bhakdi die Corona-Diktatur mit medizinischen Argumenten. Hier mehr erfahren.

    Ein weiterer Justizhammer: nachdem das Verfassungsgericht gestern die Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel  wegen Verletzung der Neutralitätspflicht für schuldig befand, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Bezug auf die einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Entscheidung gefällt, die selbst nach Einschätzung der Mainstream-Medien „weitreichend“ (Focus) ist.

    Laut dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ist es rechtswidrig, wenn Gesundheitsbehörden  von Krankenschwestern und Pflegern Impfnachweise zu verlangen und Bußgelder androhen.  Dem ging die Klage einer impfkritischen Zahnarzthelferin aus Flensburg voraus. Das Gesundheitsamt stellte ihr ein Ultimatum:

    Bis zum 28.April 2022 müsse sie den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder aus medizinischen Gründen nicht gespritzt werden dürfe. Im Falle der Verweigerung drohe ihr ein Bußgeld  „von bis zu 2500 Euro“. Außerdem werde ihr die Ausübung ihres Berufes sowie das Betreten der Zahnarztpraxis  untersagt.

    Gewürzt wurde diese Forderung mit dem Hinweis, dass ein Widerspruch oder eine Klage ihrerseits keine  „aufschiebende Wirkung“ habe. – Zum Glück legte die Zahnarzthelferin dennoch Widerspruch ein und beantragte auch den verweigerten Aufschub.

    Dieser Aufstand gegen die Selbstherrlichkeit der Behörde hat sich gelohnt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht pflichtete der Klägerin bei: die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs sei  „wiederhergestellt“.  Ihr „private(s) Aufschubinteresse“ stehe über dem „öffentliche(n) Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes“.

    Außerdem sei die Forderung des Gesundheitsamtes rechtswidrig. Das Wochenmagazin Focus zitiert:

    „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises (…) ist offensichtlich rechtswidrig“

    Das Gesundheitsamt hätte die Vorlegung besagter Dokumente  „nicht in der Form eines Verwaltungsaktes“ fordern dürfen:

    „Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes setzt neben der inhaltlichen Rechtmäßigkeit insbesondere voraus, dass die Behörde in der Handlungsform eines Verwaltungsakts vorgehen darf.“

    Das Infektionsschutzgesetz habe das Arbeitsverbot für ungeimpftes Personals den Gesundheitsämtern als Ermessensentscheidung freigestellt. Damit sei die  einrichtungsbezogene Impfpflicht „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht“. Die Androhung beruflicher Nachteile erzeuge lediglich einen „indirekter Impfdruck“.

    Die Sprecherin des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, Friederike Lange, fasst zusammen:

    „Der Beschluss betrifft eine Frage der Auslegung des Bundesrechts und ist insoweit auch bundesweit von Bedeutung.“

    Zwar gelte der Beschluss nur für den Einzelfall, also für die Zahnarzthelferin, aber andere Betroffene können sich gegenüber dem Gesundheitsamt „auf die Rechtsprechung berufen“. Immerhin erhielten in den vergangenen Wochen zehntausende Pfleger, Krankenschwestern, Ärzte, Sanitäter, Hebammen und Behinderten-Betreuer solche Briefe von den Gesundheitsbehörden.

    Verbleibende Gefahr: Das Gesundheitsamt kann beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

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    14 Kommentare

    1. Verwaltungsakt? Worum geht es hier?
      Kurz nach Beginn der Massenimpfungen in den USA wurde ich überflutet mit Informationen über die Nebenwirkungen der Spike-Protein/Nano-Lipid-Impfung. Jeder Arzt und Jurist muß ein Wissen haben über
      – die Resultate von Tierversuchen
      – die Folgen bei schwangeren Frauen
      – Herzinfarkte, Hirnblutungen, Blutgetinsel, Nervenschäden und Autoimmunerkrankungen.
      Die Zahl der gemeldeten Fälle übersteigt die Summe der bei allen anderen Impfungen gemeldeten Fällen im Zeitraum von dreißig Jahren.
      Die anzuklagenden Ärzte und Amtsträger werden sich noch wünschen, daß die Deutsche Justiz sich um den Sachverhalt bemüht hätte.

    2. Willi Kuchling am

      Richtig so! Wenn die Behörde zu faul ist, ins digitale Impfregister zu schauen, solln die Faulenzer eine auf den Sitzpolster kriegen! Warum wohl muss man den Erhalt eines jeden "Pieks" mit Unterschrift quittieren??

      • Diese Unterschrift ist eine Finte.
        Wer unterschreibt ist schuldunfähig

      • Völlig am Thema vorbei.
        1 gibt es hier kein Zentrales Impfregister (und das ist gut so)
        2. gebe es eins, wäre ein fehlender Eintrag auch kein Garant für nichtimpfung
        3. dient die Impfunterschrift nicht zur flächendeckenden Erfassung aller Impflinge, sondern lediglich der Absicherung des Impfarztes, dass er seine gesetzlichen Aufklärungspflicht nachkam. Wer unterschrub ohne Aufklärung hat selber Schuld.

    3. So dolle ist der Beschluss aber garnicht (obwohl er vielen Menschen Erleichterung und Hoffnung verschafft und Chancen eröffent), denn es ging isoliert um die Aufschiebende Wirkung bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung (Hauptprozess), nicht um die Rechtmäßigkeit der Impfplicht als Solche. Somit auch hier wieder eine einwandfreie Gerichtsentscheidung, die im Kern damit begründet wurde, dass es sich nicht um einen "Impfzwang" handelt, sondern lediglich um eine Impfpflicht. (wie wichtig manchmal doch differenzieren ist!!!)

      Schon mal intensiv über meine häufiger gebrauchte Standardantwort nachgedacht:
      Ob ich geimpft bin oder nicht geht Fremde ohne "Berechtigtes Interesse" einen Scheißdreck an, ich frag die ja auch nicht ob sie nen Tripper haben!!! ;-) Wenn man’s hammerhart durchzieht gilt das natürlich in beide Richtungen!

      • Bhaghdiswami Shivananda am

        Hm, da die Impfung nicht verhindert, daß andere vom Geimpften angesteckt werden , (ist inzwischen erwiesen) , kann sie eigentlich auch von Pflegepersonal nicht verlangt werden. Bleibt der Umstand, daß eine Person, welche täglich engen Umgang mit anderen hat, geistig-seelisch
        erheblich gestört sein muß, wenn sie sich nicht freiwillig impft. Um Pisspötte zu leeren oder den Zahnstein wegzupolieren genügen wohl auch Gestörte. Manno, mit welchem Mist sich Verwaltungsgerichte befassen müssen. Lasst Euch doch einfach impfen, wenn`s verlangt wird. Kostet keinen Pfennig.

        • recherchier das mit dem melderegister selber erst mal nach, dann weißt du wer hier sturmfrisiert und vor allem fichtenführig ist. :-)

          ps
          impfung immr auf dem neusten stand halten, sonst bringt auch das beste impfzertifikat nichts.

    4. friedenseiche am

      nicht dass der richter, die richterin oder sind das in solchen entscheidungen gleich mehrere richter ? demnächst einen plötzlichen erwachsenentod erfährt !

    5. Freichrist343 am

      Ich habe Geld an Compact gespendet. Wenn jeder vernünftige Mensch Geld spendet, kommen in sehr kurzer Zeit über 100 Mio. € zusammen.
      Bei der Wahl in NS am 9. Oktober kann eine politische Wende eingeleitet werden. Bitte googeln: Manifest Natura Christiana

      • friedenseiche am

        naja
        wenn ich denn ein vernünftiger mensch bin (ich hoffe doch) dann wird das schwer 100 mio zukriegen
        denn von h4 kannste nicht mal eben 100 euro oder so abgeben
        war dein marschziel nicht früher mal eine milliarde ?

        wenn dann noch 500 euro über bleiben
        ich könnte ne neue matratze nebst lattenrost gebrauchen ;-)

        • "Schwerstkranke" haben wegen Unvermittelbarkeit immer noch keinen Anspruch auf Hartz4. Zuständig sind Rentenkassen, Versorgungsämter, ggf. Berufsgenossenschaften.

          Entweder du lügst deinen Mitforisten hier die Hucke voll, oder du bist nicht helle genug. Neulichst hast du hier nämlich behauptet, dass dein Anwalt dem Jobcenter deine 27 Krankheiten offerierte, die es dir verunmöglichen eine andere (für den arbeitenden Steuerzahler günstigere, "angemessene") Wohnung zu beziehen.

          (Dein eigenes Kommentarthema war, ob du ein vernünftiger Mensch bist. Bist du?)

        • Bhaghdiswami Shivananda am

          @ Prawda : War unter den 27 auch eine mentale Behinderung ?
          Wer zu krank ist , die Wohnung zu wechseln, ist auch zu krank , um zu arbeiten, einleuchtend. Steuerzahler , die klaglos für ihren Ausbeuter schuften, haben kein Recht, wegen ihrer Steuergroschen zu jammern. Die werden immer noch sinnvoller ausgegeben als für Swimming-Pool, Yacht und Nutten des Chefs. ( Außer die Steuergelder werden in Form von Panzern/Geschützen an die Ukraine verschenkt , oder als U-Boote an Israel.)

        • @Bhaghdiswami

          Kleine Richtigstellung. Ich jammer nicht und ich geb jedem halbwegs guten Strassenmusikus immer nen Heiermann. Hab ne echte soziale Ader, bin auch für Abschaffung von Hartz4 und menschnwürdiges Minimum (hatten wir hier schon). Es gibt millionenschwere Firmeneigner, die geben jedem ihrer Angestellten die schmutzige Arbeiterhand, es gibt Abteilungsleider die nicht grüßen können.

          Nur gewisses Klientel mag i net.

      • Freichrist343 am

        @ friedenseiche
        Es gibt ca. 10 Mio. Deutsche, die die verdammten Corona-Beschränkungen ablehnen. Es braucht jeder nur 10 oder 20 € zu spenden.