Nach Düsseldorf jetzt auch in Landshut: Verwaltungsgericht gab Kläger gegen Maskenpflicht recht.

    Die Corona-Krise gibt zahlreichen Macht-Politikern und Regional-Caesaren die Gelegenheit unbegrenzter Machtausübung. Der Machtrausch steigt mit der Sinnlosigkeit der Verordnung: Wenn alle Logik ausgehebelt ist, wenn die Untertanen selbst gröbste Willkür ohne Widerspruch umsetzen, ist die Macht total. Dies könnten auch die Stadtoberen im bayerischen Landshut versucht haben.

    Die mittelalterliche Stadt mit etwa 74.000 Einwohnern besitzt eine überdimensionale Fußgängerzone. Gedränge ist da nicht angesagt. Ausgerechnet die und die gesamte Innenstadt werden seit dem 23. Oktober zur „stark frequentierten Fläche“ erklärt. Wer sie passieren will, muss zwischen 6 bis 21 Uhr einen Maulkorb tragen.

    Dagegen rebellierte jetzt ein Bürger per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. Das gab seiner Klage statt. Begründung: die fehlende Verhältnismäßigkeit. Die allzu pauschale Festlegung der kritischen Zone sei „nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert“. Solche Vorgabe sei nur bei Flächen zulässig, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.

    Das war die gute Nachricht. Hier die schlechte: Nur der Kläger ist jetzt in der Innenstadt vom Maulkorb befreit, alle weiteren Bürger nicht. Damit wiederholt sich der Fall von Düsseldorf (COMPACT-Online berichtete gestern): Auch dort gab das Verwaltungsgericht dem Kläger recht, was ihm Spaziergänge durch die Stadt ohne Mundschutz erlaubt. Aber eben nur ihm. Für Düsseldorf wie für Landshut gilt: so viele Bürger wie möglich sollten eine solche Beschwerde einreichen. Es ist fraglich, ob die Städte eine solche Klagewelle dauerhaft stemmen können.

    Was von dem aktuellen Maskenfetischismus zu halten ist, lesen Sie in der neuen COMPACT-Aktuell: „Corona-Lügen“. Darin finden Sie  wissenschaftlich fundierte Antworten auf die zehn drängendsten Corona-Fragen bereitgestellt. Darunter auch zum Thema „Mundschutz“:

    Am 30. Januar 2020 wurde diese Gretchenfrage noch anders beantwortet. Christian Drosten saß im RBB-Talk aus Berlin einem Moderator gegenüber, der «Maske aufziehen» für eine geeignete Strategie gegen die Ausbreitung des Virus hielt. Drosten schüttelte den Kopf: «Damit hält man das nicht auf.» Die «technischen Daten» seien «nicht gut». Fast neun Monate später ist er wie ausgewechselt: «Die Masken bekommen wir so schnell nicht los», sagte er im Deutsche-Welle-Interview. Und: «Auch wenn wir mit den Impfungen beginnen, wird der größte Teil der Bevölkerung weiter Masken tragen müssen.»

    Bis Ende 2021 sollen sie zu unserem Alltag gehören. Auch die WHO änderte Anfang Juni ihre Meinung, obwohl ihr Nothilfedirektor Michael Ryan noch kurz zuvor davon abgeraten hatte, Maske zu tragen, «wenn man nicht selbst krank ist». Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema «Mund-Nasen-Bedeckung und Freiheitsrechte» vom 30. April kam zur Schlussfolgerung: «Wissenschaftlich belegt ist die Schutzwirkung von einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen bisher nicht.» Eine Studie der Oxford-Universität von Ende März zog folgendes Fazit:

    «Weder die Fälle von Grippe-ähnlichen Erkrankungen noch die im Labor bestätigten Influenza-Fälle wurden durch das Tragen der Masken signifikant reduziert». Den Welt-Herausgeber Stefan Aust beschlich Anfang September der Eindruck, dass die Maske «der Maske wegen getragen werden» müsse, sozusagen «als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber».

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