Weil Budapest und Warschau sich erdreisten, dem Regenbogen-Hype Grenzen zu setzen, haben die Eurokraten nun ein Verfahren wegen angeblicher Diskriminierung gegen die beiden Visegrad-Staaten eingeleitet. Wie Eliten, Homo-Lobby und Gender-Irre die Gesellschaft umkrempeln wollen, lesen Sie in der August-Ausgabe von COMPACT, die man schon jetzt hier vorbestellen kann.

    Hintergrund ist im Fall Ungarns das neue Gesetz, das Kinder vor der Zugänglichmachung homosexueller oder transsexueller Propaganda schützen soll. In den meisten Medien wird es so dargestellt, als schränke die Regierung Orban damit die Rechte von Schwulen und Lesben ein.

    Dass dies nicht stimmt, belegt unser Autor Viktor Timtschenko in der August-Ausgabe von COMPACT, die man schon jetzt vorbestellen kann. Timtschenko schreibt:

    Von der Leyen schleuderte Richtung Budapest den Satz: „Ich glaube an eine Europäische Union, (…) in der wir lieben können, wen wir wollen.“ Dabei geht es in den Gesetzesänderungen, die das ungarische Parlament verabschiedete, nirgends um Verbot der Homosexualität, des Transgenderismus, des lesbischen Lebens, der Bisexualität, des Asexualismus, des Intersexualismus oder des Queerismus. Und auch alle anderen Pläsierchen aus der Welt der 62 Facebook-Geschlechter wurden nicht verboten.

    Es geht einzig und allein um Kinderschutz und die geistige und körperliche Unversehrtheit des Kindes. Die neue Gesetzeslage verbietet nicht die Wahl der sexuellen Orientierung, sondern nur die Propaganda dafür unter Heranwachsenden. Ab einem Alter von 18 Jahren können alle in Ungarn alles miteinander machen – in jeder beliebigen Personenkombination und Spielart.

    Dem bisherigen Kinderschutzgesetz wurde hinzugefügt: Der Staat „schützt das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität“. Der Text präzisiert: „Um (…) die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.“

    In dem bisherigen Gesetz über Werbetätigkeit steht jetzt zusätzlich: „Es ist verboten, Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet.“

    Was Polen anbelangt, so sind von der Leyen & Co. der Meinung, die dortigen Behörden gingen nicht genügend gegen sogenannte LGBT-freie Zonen vor, die in mehreren Gegenden errichtet wurden. Damit verstoße Polen gegen EU-Recht, heißt es weiter.

    Ein entsprechender Brief der EU-Kommission ging den Regierungen in Budapest und Warschau am Donnerstag zu. Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.


    Deutschland im Regenbogen-Wahn: Nicht nur die Linke, auch vermeintlich bürgerliche Kräfte und die Wirtschaft mischen mit – und natürlich die internationale Finanzelite. Was hinter dem LGBT- und Gender-Kult steht – und wo es noch Widerstandskräfte gegen solche Entwicklungen gibt, lesen Sie in der August-Ausgabe von COMPACT, die man schon jetzt hier vorbestellen kann.

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