Pleiten, Pech und Pannen: Auch bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 ging einiges schief. Nun droht wie 2021 eine Wiederholung. Lieber auf Blau setzen: Der Patrioten-Schmuckrahmen mit den Silbermedaillen Weidel, Höcke, Chrupalla und Siegmund ist fast ausverkauft. Hier noch ein Exemplar sichern.
Wir erinnern uns: In Berlin musste die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen 2021 wiederholt werden. Das Chaos, das damals in den Wahllokalen herrschte war beispiellos. Es fehlten Stimmzettel, Urnen und Kabinen. Viele Wahllokale schlossen zu früh oder blieben zu lange offen, Wähler standen teilweise stundenlang an. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen deswegen am 16. November 2022 wegen schwerer systemischer Mängel für ungültig.
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COMPACT unterstützenChaos vor der Wahl
Alles Schnee von gestern? Von wegen! Auch die Abgeordnetenhauswahl 2026 steht jetzt in der Kritik. Auch diesmal gab es wieder Pleiten, Pech und Pannen – und das teilweise schon vor dem eigentlichen Wahltag. So hatte das Bezirkswahlamt Charlottenburg-Wilmersdorf falsche Briefwahlunterlagen verschickt.
Insgesamt wurden neun Fälle offiziell bestätigt. Am 10. September schrieb das Wahlamt deshalb vorsorglich alle Wahlberechtigten an, die am 24. oder 25. August Briefwahlunterlagen erhalten hatten. Auf diese Weise sollten alle möglicherweise Betroffenen informiert werden, damit sie neue Unterlagen beantragen können.
Chaos nach der Wahl
Nach der Wahl ging das Chaos weiter. Eine Neuauszählung im Wahlkreis Spandau 1 kam zu dem Ergebnis, dass das Direktmandat bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus neu vergeben werden musste. Nicht Bettina Meißner (CDU), die bis dato als Erstplatzierte galt, hatte gewonnen, sondern Tommy Tabor (AfD).
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Doch damit nicht genug: Es fehlt sogar eine Rechenvorschrift. Die Seite wahlrecht.de schreibt hierzu: «Wie wir bereits in der Wahlnacht anmerkten, wurde vor einem Jahr die Regelung der Verteilung der Ausgleichsmandate aus der Landeswahlordnung (§ 73 Abs. 6 LWO BE) ersatzlos gestrichen, auf welche das Landeswahlgesetz immer noch verweist.»
Nach der früheren Rechenregel, die der Landeswahlleiter offenbar weiterhin anwendet, obwohl sie 2025 aus der Landeswahlordnung gestrichen wurde, kommt das Abgeordnetenhaus nach der Korrektur des Ergebnisses in Spandau auf 153 Sitze. Die CDU verfügt nun über 33 Mandate. Das Parlament wird so weit vergrößert, dass diese Mandatszahl mit dem Zweitstimmenverhältnis der bei der Sitzverteilung berücksichtigten Parteien in Einklang gebracht wird.
Doch selbst dafür wären nach Berechnungen von wahlrecht.de nur 151 Sitze erforderlich. Bei dieser Größe erhielte die CDU ihre 33 Mandate ebenfalls nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Hare/Niemeyer-Verfahren. Die beiden zusätzlichen Mandate bei einer Parlamentsgröße von 153 Sitzen ergeben sich aus der alten, inzwischen gestrichenen Berechnungsvorschrift.
Das Problem liegt damit nicht darin, dass das Landeswahlgesetz überhaupt keine Vorgabe macht. Es verlangt weiterhin, die Zahl der Sitze so weit zu erhöhen, wie es für den proportionalen Ausgleich der Überhangmandate erforderlich ist. Was seit der Neufassung der Landeswahlordnung fehlt, ist die konkrete Vorschrift, nach der diese notwendige Gesamtzahl berechnet werden soll.
Mögliche Folgen
Wie sich das auswirkt, zeigt der frühere Berliner FDP-Abgeordnete und heutige Chef der Good Governance Gewerkschaft, Marcel Luthe, anhand des zunächst verkündeten Wahlergebnisses, also vor der Neuauszählung in Spandau. Hier wurden der CDU noch 34 Sitze zugerechnet. In seiner Kolumne für die Berliner Zeitung rechnet er vor:
«Die CDU errang 34 Sitze und 342.516 Zweitstimmen; auf alle fünf Parteien im Haus entfielen zusammen 1.588.816 Stimmen. Die gestrichene Formel fragte: Wie groß muss das Haus werden, damit 34 CDU-Sitze wieder dem Stimmenanteil der CDU entsprechen? Also 34 geteilt durch 342.516, hochgerechnet auf 1.588.816: Das ergibt 157,71. Und weil sie Bruchteile über einhalb aufrunden ließ, wurden daraus 158. Exakt die verkündete Zahl. Das vorläufige Ergebnis folgt auf zwei Nachkommastellen einer Vorschrift, die seit einem Jahr nicht mehr existiert.»
Nach der Korrektur des Spandauer Wahlergebnisses fiel ein CDU-Direktmandat weg. Deshalb sank die nach derselben Methode errechnete Größe des Abgeordnetenhauses von 158 auf 153 Sitze. An dem grundsätzlichen Problem der fehlenden konkreten Berechnungsvorschrift ändert das nichts.
Ob auch die Abgeordnetenhauswahl 2026 wiederholt werden muss, dürften die nächsten Tage zeigen. Am 12. Oktober stellt der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis fest. Danach beginnt eine Einspruchsfrist. Erst wenn Wahleinsprüche vorliegen, kann der Berliner Verfassungsgerichtshof prüfen, ob die Mängel so schwer wiegen, dass noch einmal an die Wahlurnen gerufen werden muss.
Schluss mit dem Polit-Murks! Jetzt auf Blau setzen: Der Patrioten-Schmuckrahmen mit den Silbermedaillen Weidel, Höcke, Chrupalla und Siegmund ist fast ausverkauft. Hier noch ein Exemplar sichern.






