Die jüngste Sitzung des Corona-Ausschusses im Sächsischen Landtag hatte es in sich. Wie brutal wollten Herrschende seinerzeit gegen Impf- und Maßnahmenkritiker vorgehen und welche Rolle spielte Ministerpräsident Michael Kretschmer? Unser Aufklärungspaket „Impf-Tribunal – Die Anklageschrift“ nennt die Täter beim Namen und präsentiert ihr Sündenregister; derzeit für 9,99 Euro statt 31,70 Euro! Hier mehr erfahren.

    Im Sächsischen Landtag ging es in der vergangenen Woche um einen bislang vielfach verschwiegenen Teil der skandalösen Corona-Maßnahmen der Jahre um 2020 bis 2022. Menschen, die eine behördlich angeordnete Quarantäne nicht einhielten, sollten zwangsweise in lagerähnliche Unterbringungen verbracht werden, so der perfide Plan. Eine Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss deckte nunmehr auf, wie ein solches System in Sachsen organisiert war. Fragen nach den Verantwortlichkeiten stellen sich dabei zwangsläufig.

    Vier handfeste Fälle

    Es war die 13. Sitzung des seit Anfang 2025 tagenden Corona-Untersuchungsausschusses des Landtags. Als Zeugin wurde unter anderem Heidrun Böhm gehört, Fachärztin und damalige Referatsleiterin für Infektionsschutz im sächsischen Gesundheitsministerium. Sie erklärte, die Corona-Erlasse ihres Ministeriums hätten sich auf Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und externer medizinischer Berater gestützt. Mit der konkreten Konzeption der zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigerern habe ihr Referat dagegen nichts zu tun gehabt. Das betonte sie mehrfach.

    Mittlerweile ist klar: Schon zu Beginn dieser dunklen Corona-Zeit waren die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert worden, Möglichkeiten für die zwangsweise Absonderung von Personen abzuklären, die sich nicht an Quarantäneanordnungen hielten. Auch psychiatrische Fachkrankenhäuser in Sachsen wurden als mögliche Standorte geprüft. Letztlich entstand in Dresden am Hammerweg eine zentrale Einrichtung. Das Konzept dafür sei von der Polizei entwickelt worden, erklärte Böhm im Ausschuss.

    Dass es sich dabei nicht nur um eine theoretische Möglichkeit handelte, vergrößert den Skandal. Und eben dies ist inzwischen dokumentiert: Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums wurden zwischen 2021 und 2022 tatsächlich vier Menschen wegen Verstößen gegen Quarantäneanordnungen zwangsweise untergebracht. Die Betroffenen waren 14, 21, 26 und 62 Jahre alt. Die Unterbringungen dauerten zwischen vier und 13 Tagen. Als rechtliche Grundlage wurde in allen vier Fällen Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes genannt.

    Besonders brisant ist dabei der erste bekannte Fall um einen 14-Jährigen. Am 29. April 2021 wurde der Jugendliche aus dem Landkreis Bautzen in die Dresdner Einrichtung gebracht. Nach den im Ausschuss thematisierten Unterlagen blieb er dort bis zum 9. Mai.

    Aus einem späteren Bericht der Polizeidirektion Dresden an das Sozialministerium gehen Einzelheiten über zeitliche Abläufe und dergleichen hervor. Festgehalten wird, dass sie Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium des Landkreises Bautzen sehr gut gewesen sei, die Kommunikation mit dem Vormund des Jugendlichen dagegen nicht. Der Junge habe bei seiner Ankunft nur wenig Kleidung und Nahrung bei sich gehabt. Die Polizeibeamten hätten ihn diesbezüglich notdürftig versorgt.

    Kretschmers üble Rolle

    Besondere Aufmerksamkeit erhielt im Ausschuss ein Protokoll des Corona-Krisenstabs aus dem Dezember 2020. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl verlas daraus eine Passage, wonach CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer für den Fall einer zwangsweisen Unterbringung eine polizeiliche Durchsetzung und Bewachung angeordnet haben soll. Diese Maßnahmen sollten dem Protokoll zufolge „öffentlichkeitswirksam zu exekutieren“ sein, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Wie dreist kann man als Volksvertreter eigentlich noch agieren?!

    Heidrun Böhm verwies darauf, dass das Gesundheitsministerium für die Bereitstellung entsprechender Unterbringungsmöglichkeiten zuständig gewesen sei. Die konkrete Unterbringung sei dagegen Sache der Landkreise und kreisfreien Städte gewesen.

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    Bei Nachfragen zum 14-Jährigen wurde zudem eine weitere Unklarheit deutlich. Böhm erklärte, der Jugendliche sei nicht – wie zunächst vom Innenministerium dargestellt – nach Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes abgesondert worden, sondern auf Grundlage des Sozialgesetzbuches. Den entsprechenden Antrag habe deshalb das Jugendamt des Landkreises Bautzen und nicht das Gesundheitsamt gestellt. Hier ist die Aktenlage allerdings undurchsichtig.

    Betont geräuschlose Abläufe

    Beispielsweise steht es im Widerspruch zu den später veröffentlichten Angaben des Innenministeriums, wonach die vier Fälle der zwangsweisen Unterbringung sämtlich auf Paragraf 30 Infektionsschutzgesetz beruhten. Böhm erklärte im Ausschuss, eine Nachverfolgung einzelner Fälle sei teilweise nicht mehr möglich. In den betreffenden Unterlagen existiere „nirgendwo mehr der Name der Person“, weil Akten nach Ablauf entsprechender Fristen vernichtet worden seien.

    Fest steht: Sachsen hatte eine spezielle Einrichtung für die zwangsweise Absonderung von Personen eingerichtet, die Quarantäneanordnungen nicht einhielten. Heidrun Böhm erklärte im Ausschuss, die bekannten Unterbringungsfälle seien letztlich „völlig geräuschlos“ verlaufen. Gerade das ist rückblickend bemerkenswert: Dass ein 14-Jähriger über mehrere Tage in einer eigens dafür vorgesehenen staatlichen Einrichtung untergebracht wurde, war öffentlich offenbar kaum bekannt.

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