«Sächsische Separatisten»: Um eine Terrorgruppe zu konstruieren, zogen deutsche Behörden alte Hobby-Chats heran. Ein Agent des FBI spielte dann den Lockvogel. Die Fortsetzung des Prozess-Tagebuches von Kurt Hättasch, der neben sieben weiteren jungen Männern in Dresden angeklagt ist. Die Justizfarce reiht sich ein in weitere Klopper, dokumentiert in unserem Rabatt-Paket «1.000 Seiten BRD-Diktatur», jetzt für 14,99 statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Der folgende Text ist der persönliche Erlebnisbericht eines derzeit inhaftierten Mannes, der in dem betreffenden Verfahren («Sächsische Separatisten») als mutmaßlicher Tatverdächtiger geführt wird. Die Redaktion veröffentlicht diesen Bericht ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken. Die Schilderungen geben allein die subjektive Wahrnehmung und Darstellung des Verfassers wieder und sind von uns nicht unabhängig überprüft worden. Sie stellen weder eine Bestätigung noch eine Widerlegung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe dar. Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt.


    Airsoftspiel oder Wehrsportübung?

    _ von Kurt Hättasch, 16.5.2026

    Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Dresden wird derzeit das Verfahren gegen eine sogenannte Terrorvereinigung geführt, die den Namen «Sächsische Separatisten» besessen haben soll. Ein wesentliches Thema dieser Verhandlung ist, ob gewisse Aktivitäten Wehrsportübungen und Vorbereitung für den Umsturz gewesen sein sollen oder lediglich harmloses Airsoft-Spiel. An den Hauptverhandlungstagen im Mai 2026 kam diesem Thema eine erhöhte Bedeutung zu, da XXX [Kriminaloberkommissar; Zeuge des BKA] eine solche Aktivität vom 17. August 2024 ausgewertet hatte und seine Ermittlungsergebnisse vor den Verfahrensbeteiligten nunmehr vortrug.

    Vorweg und zunächst zur Einordnung sei gesagt, dass nach aktueller Rechtsprechung weder Airsoft noch Lasertag oder Paintball verboten sind und es jedem freisteht diesen Dingen in der Freizeit nachzugehen. Selbst Wehrsport zu betreiben, ist juristisch straffrei, wobei aber gesagt werden muss, dass die Ermittler vom BKA sehr vage darin bleiben zu definieren, was ihrer Ansicht nach Wehrsport überhaupt sein solle.

    In der Ermittlungsakte durfte man z.B. lesen, dass prinzipiell alles Wehrsport sei, was dem Erlernen militärischer oder paramilitärischer Kenntnisse diene, wozu diese Herren allen Ernstes auch Dinge wie Kompasslesen, Erste Hilfe oder «körperliche Ertüchtigung» zählen. Konsequent fortgesetzt, wären nach diesem Maßstab auch das Ablegen des Führerscheins oder das Seepferdchen Wehrsport, denn ein Fahrzeug zu führen ebenso wie ein Gewässer zu überqueren, sind Fähigkeiten, die militärisch nützlich sind.

    Ein weiterer Punkt und sicherlich auch unstrittig ist, dass alle, die Paintball, Lasertag oder Airsoft spielen, für sich militärisches Gebaren adaptieren und «Krieg spielen», vielleicht eine Neigung zu Militär oder dem Soldatentum haben mögen, garantiert aber nicht für einen ominösen Umsturz üben oder sich beim Aufleuchten der Leuchtweste bzw. Aufplatzen einer Farbkugel auf dem Gegner wünschten, dass dieser lieber den Tod gefunden hätte. Nach derselben Logik müsste man jedem Schachspieler vorwerfen, dass dieser einen Hang zum Alleinherrschertum habe, da früher jeder Fürst, der etwas auf sich hielt, dieses Brettspiel praktizierte.

    Ich kann mich noch sehr lebhaft daran erinnern, wie mir vor wenigen Jahren ein guter Bekannter diverse Videos von sich und seiner Paintball-Mannschaft zeigte, die während verschiedener Wettbewerbe aufgenommen wurden. Da trugen die Teilnehmer militärische Kleidung und stürmten auf gebaute Gräben und Gebäude, die Bunker imitieren sollten, warfen Rauchbomben und kleine «Farbgranaten», die nach Zeit oder Aufprall zerplatzten. Der Gewinner eines Wettbewerbs erhielt sogar horrende Preisgelder – etwa institutionell geförderter Wehrsport? Nein, einfach nur sportlicher Wettbewerb!

    Dicke Hose und flinke Finger

    Auch Jörg S. [Hauptangeklagter] scheint ein Interesse an Airsoft gehabt zu haben, das dem Paintball im Grunde wesensgleich ist, wenn es auch schonender für die getragene Kleidung ausfällt. Er und Bekannte gingen ihrem Freizeitvertreib in unterschiedlichen Abständen nach, und es hätte niemanden gekümmert, wenn Jörg S. nicht noch etwas anderes getan hätte. Leider war Jörg S. nämlich nicht nur ein Airsoft-Freund, sondern auch einer jener Menschen, die im Internet eine dicke Hose und flinke Finger haben. In diversen Chatgruppen trieb er sich herum und prahlte immer mal, dass er mit «seinen» Leuten Airsoft trainiere.

    Etwa zur Zeit seiner Volljährigkeit geriet er an eine Chatgruppe extremer Rechter, die von diversen Geheimdiensten beobachtet wurde und die Aufschneidereien des frisch 18-Jährigen ernst nahmen. So wurde Jörg S. über Nacht zu einer gefährlichen Person, und Agenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des FBI waren plötzlich auf der Suche nach «seiner» Gruppe, die der junge Mensch – die Bescheidenheit in Reinformat –  auf 25 Mann bezifferte.

    Zum Ärger der Geheimdienste konnte man aber in der echten Welt die Gruppe des Jörg S. nicht finden, was insoweit auch logisch ist, da sie nie existierte. Nach immensem Aufwand konnte man zwar feststellen, dass Jörg S. tatsächlich ab und an mit Airsoft-Waffen spielen ging und zu diesen Anlässen auch mal sein Bruder oder Freunde dabei waren, allerdings waren das zusammen nie mehr als vier Leute, und selbst unter Hinzurechnung der Freundin des Jörg S. brachten es die Ermittler nur auf sechs potenzielle Mitglieder «seiner» Gruppe.

    Schlimmer als das war aber, dass jene im Internet so gefährliche Person im Laufe der folgenden vier Jahre etwas ruhiger wurde und es sogar wagte, nach Polen auszuwandern und das Airsoft-Spielen an den Nagel zu hängen. Sollten alle Recherchen für die Katz gewesen sein? Es musste ein Ereignis her, das eine Gruppe beweisen konnte, ganz egal wie haarsträubend der Beweis auch wäre. Das FBI, also der US-amerikanische Inlandsgeheimdienst, half hierbei, indem es dem Bundeskriminalamt eine Person zur Verfügung stellte, welche einmal Kontakt zu Jörg S. in einer Chatgruppe hatte, mit der Empfehlung diese Person auf den Ahnungslosen anzusetzen.

    Und man musste sich beeilen, denn die Zeit spielte gegen die Agenten. Erstens hatte man erfahren, dass Jörg S. den Gedanken hegte, als Sicherheitsmann für Handelsschiffe anzuheuern, wodurch man ihn schwerlich länger als Leiter einer Terrorgruppe in Deutschland hätte bezeichnen können und zweitens war zu befürchten, dass im November 2024 in den USA ein Machtwechsel geschehen könnte, der dem FBI eine kürzere Leine anlegt.

    Die Person vom FBI wurde also auf Jörg S. angesetzt, und es entwickelte sich Anfang 2024 ein Chatverkehr zwischen den beiden. Der FBI-Mann war dabei raffiniert und sprach Jörg S. nach dem. Munde. Als dieser sagte, seine Freundin stamme aus Polen, hatte der Amerikaner passenderweise polnische Wurzeln, und als Jörg S. von seiner Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe berichtete, bot der amerikanische Freund sogleich an, er könne gerne ein Häuserkampftraining anleiten, dessen Inhalte dem Jörg S. im Beruf gut weiterhelfen würden.

    Die Falle schnappt zu

    Etwa im Mai 2024 bot der Amerikaner an, Jörg S. könne in die USA kommen und da an einem entsprechenden Training teilnehmen, doch Jörg S. musste ablehnen, da der Flug dafür zu teuer wäre. Die Falle schnappte zu, denn nun konnte der FBI-Mann anbieten, dass er doch auch nach Deutschland kommen könne, um das Häuserkampftraining hier anzubieten. Aber natürlich lassen sich viele Sachverhalte nur ordentlich darstellen, wenn man eine kleine Gruppe ist, daher erhielt Jörg S. den Auftrag, so viele Leute wie möglich mitzubringen – und die Maus sah nur den leckeren Käse…


    Jörg S. kontaktierte seine Kumpels und setzte auf Nostalgie: «Das letzte Mal ist ja auch schon eine Weile her …» (sinngemäß). Aber die meisten hatten keine Lust, und so wurden es auf Biegen und Brechen zunächst fünf Leute, die er zusammentrommeln konnte. Eine davon war die «+1» eines Freundes, und Jörg S. lernte sie erst an jenem schicksalhaften 17. August 2024 im Auto kennen.

    Lesen Sie morgen den zweiten Teil dieses Beitrags.

    Politischer Schauprozess? Die Justizfarce um die «Sächsischen Separatisten» reiht sich ein in weitere Klopper, dokumentiert in unserem Rabatt-Paket «1.000 Seiten BRD-Diktatur», jetzt für 14,99 statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Kommentare sind deaktiviert.