AfD-Kandidaten, die willkürlich von der Kommunalwahl am 13. September in Niedersachsen ausgeschlossen wurden, wehren sich nun gerichtlich gegen die Schikanen. Jeder Demokrat muss hier hellhörig werden. Sichern Sie sich unbedingt unser Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für unschlagbare 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Auch der Skandal um die Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Justin Vogel zur Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz beschäftigt nun die Justiz. Nachdem der Stadtwahlausschuss seine Kandidatur mir nichts, dir nichts zurückgewiesen hatte, wehrt sich Vogel mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen die Entscheidung. Sein Ziel ist es, doch noch bei der für den 13. September angesetzten Wahl antreten zu können.

    Mit seinem Vorgehen reiht sich der Göttinger AfD-Kreisvorsitzende in eine Reihe von AfD-Vertretern ein, die gegen ihre jeweiligen Ausschlüsse von kommunalen Wahlen in Niedersachsen vorgehen (wir berichteten ausführlich). Zuvor hatten bereits der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe rechtliche Schritte eingeleitet.

    Entscheidender Zeit-Faktor

    Der Stadtwahlausschuss hatte zur Begründung Zweifel vorgeschoben, ob Vogel denn auch wirklich stets für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde und eine fragwürdige Verfassungsschutz-Stellungnahme herangezogen. Die Vorwürfe gegen Vogel: Er stehe dem AfD-Kreisverband Göttingen vor und sei darüber hinaus innerhalb der Partei beziehungsweise ihres Umfelds aktiv. Doch, das ist wirklich die Begründung!

    Vogel selbst hatte die Entscheidung scharf kritisiert und erklärt, gegen ihn lägen keine konkreten Belege für verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen vor. Auch darüber hinaus hat er sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. In seinem nun eingereichten Eilantrag greift er mit seinem Rechtsbeistand die Entscheidung des Wahlausschusses sowohl aus verfahrensrechtlicher als auch aus grundsätzlicher Sicht an.

    Natürlich ist auch der zeitliche Faktor entscheidend. Sollte das Gericht erst nach der Bürgermeisterwahl über die Rechtmäßigkeit seines Ausschlusses entscheiden, könnte eine spätere erfolgreiche Klage für die potenziellen Kandidaten zu spät kommen. Die Wahl in Niedersachsen ist für den 13. September vorgesehen. Mit dem Eilverfahren soll deshalb noch vor dem Wahltermin geklärt werden, ob Vogel auf den Stimmzettel zurückkehren kann.

    Hinter den Verfahren steht eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. Bewerber für bestimmte kommunale Spitzenämter können seither auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Das betrifft unter anderem Bürgermeisterkandidaten. Offenbar betrifft es die für die Ausschlüsse verantwortliche SPD-Innenministerin Daniela Behrens anicht.

    Und Behrens selbst?

    Hier hat Thüringens AfD-Oppositionsführer Björn Höcke eine gute Argumentationskette auf seinem Telegram-Kanal vorgelegt. Zu Behrens schreibt er: „Sie war die treibende Kraft hinter dem Ausschluss von AfD-Kandidaten bei den Kommunalwahlen. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisierte das als ‚kleines Parteiverbot durch die Hintertür‘. Die Begründung dafür lieferte der ihr unterstellte niedersächsische ‚Verfassungsschutz‘. SPD-Innenministerin Daniela Behrens räumt die politische Konkurrenz unter Berufung auf eine weisungsgebundene Behörde aus dem Weg. Behrens wollte schnell Fakten schaffen. Hatte sie Zweifel, dass dieses Vorgehen vor einem Gericht Bestand haben könnte? Vorsorglich ließ ihr Ministerium die Dokumentation des Vorgangs löschen.“

    Wie aber steht es eigentlich um ihre eigenen Verfassungstreue? Höcke: „2017 stolperte sie über ein Vergabeverfahren und wurde als Staatssekretärin entlassen. Dennoch kehrte sie später als Gesundheitsministerin in die niedersächsische Landesregierung zurück: Sie drückte 2021 die 2G-Regel für den Einzelhandel durch, die später vom OVG Niedersachsen als völlig unverhältnismäßig einkassiert wurde.“

    Und weiter: „Behrens blieb uneinsichtig, und ihre Partei belohnte sie zwei Jahre später mit der Leitung des Innenministeriums. In Behrens‘ Amtszeit wurde Liana K. in Friedland ermordet. Gegen den Täter Muhammad A. lag eine vollstreckbare Überstellungsanordnung nach Litauen vor – dass er hier überhaupt noch frei herumlaufen konnte, fiel in ihre Ressortverantwortung.“

    Sein Fazit: „Autoritär und inkompetent – und eben diese Daniela Behrens maßt sich an, den Bürgern vorzuschreiben, wen sie wählen dürfen.“

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