Erjon S. suchte den Märtyrertod. Letztes Jahr stach der damals 17-jährige Kosovare an einem Essener Berufskolleg auf seine Lehrerin ein. Heute muss er sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten.  In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» analysieren wir, wie es so weit kommen konnte. Eine verheerende Bilanz der Politik der offenen Grenzen! Hier mehr erfahren.

    Am Morgen des 5. September 2025 zog Erjon S. mit einem Messer bewaffnet durch Essen. Erst zwei Tage zuvor hatte er den Plan entwickelt, selbst in den Dschihad (Heiliger Krieg) gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen und den Märtyrertod zu finden. Sein erstes Opfer war der Hausmeister einer Grundschule, den er mit Fäusten und Pfefferspray attackierte.

    Die Stichwaffe setzte er erst danach ein: An seinem Berufskolleg stach er einer Lehrerin unvermittelt mehrfach in den Bauch. Auf der Suche nach jüdischen Opfern erschien er anschließend zweimal vor der Alten Synagoge der Stadt. Da Erjon dort niemanden antraf, stach er stattdessen einem Unbekannten an einer Bushaltestelle in den Rücken. Alle Opfer überlebten, unter schweren Verletzungen. Als die Polizei ihn am Hauptbahnhof stellte, lief er mit vorgehaltenem Messer auf die Beamten zu. Durch einen Schuss wurde er im Gesicht verletzt.

    Vom Schüler zum Islamisten

    Der heute 18-jährige Kosovare lebte zum Tatzeitpunkt selbst Essen. Anfang 2025 soll er einer islamistisch-Ideologie zu folgen begonnen haben. Eine Auswertung seiner Datenträger ergab: Er hatte einschlägige Videos gedreht und sich zuvor gezielt in der Nähe der Alten Synagoge aufgehalten. Wie er zum Dschihadismus fand, ist noch Teil der Beweisaufnahme. Die Bundesanwaltschaft wertet die Tat als geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen, also ein Tatbestand, der den Fall vor den Staatsschutzsenat bringt, nicht vor ein gewöhnliches Strafgericht.

    Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf lautet die Anklage auf dreifachen versuchten Mord. Als Tatmerkmale nennt die Bundesanwaltschaft niedrige Beweggründe und Heimtücke. Die Behörde formulierte es klar:

    «Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.»

    Da Erjon S. zur Tatzeit Jugendlicher war, wird die Öffentlichkeit dem Prozess voraussichtlich nur wenige Minuten beiwohnen können. Gleich zu Beginn soll über ihren Ausschluss entschieden werden. 13 Verhandlungstage sind bis Anfang September angesetzt.

    Die etablierten Parteien haben diesen Zuständen durch ihre Politik der offenen Grenzen auch bei uns den Nährboden bereitet. In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» analysieren wir die Gewalt und ziehen eine verheerende Bilanz der letzten zehn Jahre. Hier bestellen.

     

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