Kurt Hättasch (26) ist einer der Angeklagten im Dresdner Prozess gegen die «Sächsischen Separatisten». Obwohl er sich vor seiner Inhaftierung selbst für die AfD engagierte, behauptet ein BKA-Zeuge, dass er im Falle eines AfD-Regierungswechsels gegen die neue Spitze mit der Waffe vorgehen würde. Eine Farce, die sich einreiht in die Fälle, die wir in unserem Rabatt-Paket «1.000 Seiten BRD-Diktatur» (nur 14,99 statt 79,75 Euro) dokumentieren. Hier mehr erfahren.
Der folgende Text ist der persönliche Erlebnisbericht eines derzeit inhaftierten Mannes, der in dem betreffenden Verfahren («Sächsische Separatisten») als mutmaßlicher Tatverdächtiger geführt wird. Die Redaktion veröffentlicht diesen Bericht ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken. Die Schilderungen geben allein die subjektive Wahrnehmung und Darstellung des Verfassers wieder und sind von uns nicht unabhängig überprüft worden. Sie stellen weder eine Bestätigung noch eine Widerlegung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe dar. Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt.
Lesen Sie hier den ersten Teil dieses Beitrags.
«Sächsische Separatisten» oder «Seltsame Separatisten»? (Teil 2)
_ von Kurt Hättasch, 25.04.2026
Wesentlich interessanter als der Vortrag des «Zeugen» verspricht allemal seine Befragung zu werden, obwohl auch dieser sich von seinem Dienstherren einen Blankoscheck zur Aussageverweigerung hat ausstellen lassen. Zumindest anfänglich wurde XXX [Name der Redaktion bekannt] bereits in die Mangel genommen. Dabei kam dem von Herrn XXX transkribierten Gespräch zwischen drei Personen in einem Fahrzeug besondere Bedeutung zu.
Kurz zur Einordnung: Am 17.08.2024 fahren Jörg S. und zwei weitere Personen von Dresden aus Richtung Westen und unterhalten sich. Dieses Gespräch wurde akribisch auf radikale Inhalte hin untersucht und jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. «Zeuge» XXX saß damals wohl jubelnd an seinem Abhörgerät und verfasste in seinem Bericht sinngemäß: Jörg S. könne sich vorstellen, für den sächsischen Separatismus «in den Krieg» zu «ziehen».
«In den Krieg ziehen» setzte er dabei selbst in Anführungsstriche, um zu kennzeichnen, dass es sich um ein Zitat des Jörg S. handle. Ein Rechtsanwalt stellt nun die scheinbar banale Frage: «Was geht dieser Äußerung im Gespräch unmittelbar voraus?» Der «Zeuge» XXX versteht die Frage nicht, und es entspinnt sich ein längeres Tauziehen, denn der «Zeuge» weicht aus: «Das, was auch im Protokoll steht.» Oder: «Das, was ich da transkribiert habe.» Das geht ein paar Minuten so.
Die Vorsitzende Richterin beendet das Patt und versucht zu vermitteln. Der Rechtsanwalt könne doch wohl erkennen, dass sich Herr XXX nicht erinnern kann. Könne der Rechtsanwalt nicht die Stelle einmal vorlesen, um so Herrn XXX die Möglichkeit zu geben, überhaupt zu antworten?
Der Rechtsanwalt verblüfft mit der Entgegnung, dass es ihm nicht möglich sei, einen Vorhalt aus dem Protokoll zu machen, da es in diesem an keiner Stelle die behauptete Äußerung gebe. «In den Krieg ziehen» wurde auf der Autofahrt anscheinend nie geäußert!? Woher nimmt «Zeuge» XXX dann diese Äußerung? Stammt Sie aus einem anderen Gespräch und wurde fehlerhaft zugeordnet? Oder hat eine ganz andere Person diese Äußerung getroffen?
Ein anderer Rechtsanwalt übernimmt den Staffelstab und setzt an einer anderen Stelle des Autogespräches an. Leider habe ich den Wortlaut des Rechtsanwaltes nur sinngemäß behalten können, aber die jeweiligen Antworten des Herrn XXX brannten sich unauslöschlich in mein Gehirn ein.
Der Rechtsanwalt fasst zunächst einen Teil des Gespräches der drei Personen zusammen, in dem es darum ging, dass man sich eine AfD-Regierung herbeisehnen würde, aber auch annahm, dass infolgedessen vermutlich linke Gruppierungen den Aufstand proben würden und es zu Unruhen bzw. bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommen könnte. Zunächst lässt er sich das vom «Zeugen» gewissermaßen bestätigen, indem er etwa fragt: «Also verstehe ich es richtig, dass eine AfD-Regierung laut dieser drei Personen etwas ist, das man sich wünscht und herbeisehnt?» Die Antwort von XXX war erstaunlich präzise: «Ja.» «Und gegen diese AfD-Regierung wolle dann die vermeintliche Gruppierung um Jörg S. in den Krieg ziehen?» Und ohne mit der Wimper zu zucken, antwortet XXX: «Ja.»
Unser Geschenk für Sie! COMPACT-Spezial „AfD – Erfolgsgeschichte einer verfemten Partei“. Mit Interviews und Porträts von Alice Weidel, Tino Chrupalla, Björn Höcke und anderen Köpfen. Außerdem: Glasklare Analysen, strategische Debatten, die Parteigeschichte und vieles mehr. Diese Ausgabe (sonst 9,90 Euro) VERSCHENKEN wir an alle Kunden, die bis Dienstag (26. Mai 2026, 24 Uhr) etwas in unserem Shop bestellen. Nutzen Sie die Gelegenheit: Decken Sie sich ein mit unseren Magazinen, Silber-Medaillen, DVDs und anderen Produkten. Zu wirklich jeder Bestellung gibt es die GRATIS-Ausgabe obendrauf! Hier geht’s zur Bestellung und damit automatisch zum Geschenk!
Unter Verteidigern und Angeklagten kommt es zu deutlichem Getuschel, eine Person bricht in ein kurzes Gelächter aus. XXX sitzt scheinbar unbeteiligt da, so als erwarte er einfach die nächste Frage. Es wirkt so, als reflektierte der BKA-Beamte kein Bisschen, was er soeben benannt hat: Die «Sächsischen Separatisten» sind eine rechtsextremistische Terrorvereinigung, die darauf wartet, dass eine AfD-Regierung kommt, um diese anschließend zu stürzen …
Dabei sagt mir doch der Fernseher bald tagtäglich, dass die AfD selbst rechtsextremistisch sei. Moment einmal – ich bin doch selbst AfD-Politiker! Demnach sei ich also Mitglied einer Terrorvereinigung deren Ziel es wäre, die AfD zu beseitigen und somit auch mich selbst?!
Und wieder all die neuen Fragezeichen: Welche rechtsextremistische Terrorvereinigung bekämpft rechte Parteien? Würde sich die vermeintliche Gruppierung nicht viel eher gegen die vermuteten linken Aufständler richten? Würde die Gruppierung dann nicht sogar die Bundesrepublik Deutschland bzw. eines ihrer Bundesländer geradezu erhalten? Welchen Grund hätte ein AfD-Mitglied (wie ich), sich einer Gruppierung anzuschließen, deren Ziel es sei, die AfD zu bekämpfen?
Der Prozesstag 11 endet somit, indem viele neue Fragezeichen aufgetaucht sind und sich alle Beteiligten wundern, wann endlich mal einige der großen offenen Fragen beantwortet werden. Auch «Zeuge» XXX wird am nächsten Prozesstag nicht erscheinen, wodurch es der Verteidigung erneut versagt bleibt, einen Teil aller Ungereimtheiten aufzuklären.

Ob er zum übernächsten Termin kommt, ist noch unklar, denn einen Beweisplan oder dergleichen gibt es nicht, und zumeist erfolgt die Mitteilung des Prozessstoffes für den folgenden Verhandlungstag erst eine Woche vorher. Aber bereits das Wenige, was nun wieder zum Vorschein kam, erschüttert die Anklage in ihren Grundfesten, und schon jetzt werden selbst die kritischeren Stimmen beginnen, sich zu fragen wohin das noch führen soll.
Aus den «Sächsischen Separatisten» sind jedenfalls jetzt schon «seltsame Separatisten» geworden, und es bleibt abzuwarten, wann aus diesen die «schemenhaften Separatisten» werden, und endlich, wann der Tag sein wird, da sich diese ganz in Luft aufgelöst haben. Aber selbst dieser Tag birgt einmal ein weiteres Fragezeichen: Wann beginnt die Aufarbeitung eines Justizskandals – und werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen?
Die Reihe wird nach den nächsten Prozesstagen fortgesetzt, erscheint jedoch verzögert, da der Autor seine Berichte unter erschwerten Bedingungen abfasst und unserer Redaktion zukommen lässt.
Politischer Schauprozess? Die Justizfarce um die «Sächsischen Separatisten» reiht sich ein in weitere Klopper, dokumentiert in unserem Rabatt-Paket «1.000 Seiten BRD-Diktatur», jetzt für 14,99 statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.






