Der Familienvater Kurt Hättasch (26) ist einer von sieben jungen Männern aus Sachsen, denen vorgeworfen wird, einen bewaffneten Umsturz geplant zu haben – was diese vehement bestreiten. Hättasch sitzt in U-Haft und führt Tagebuch über den Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden. Wir veröffentlichen seine Aufzeichnungen exklusiv im O-Ton. Diese Justizfarce reiht sich ein in weitere Klopper, dokumentiert in unserem Rabatt-Paket «1.000 Seiten BRD-Diktatur», jetzt für 14,99 statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Der folgende Text ist der persönliche Erlebnisbericht eines derzeit inhaftierten Mannes, der in dem betreffenden Verfahren («Sächsische Separatisten») als mutmaßlicher Tatverdächtiger geführt wird. Die Redaktion veröffentlicht diesen Bericht ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken. Die Schilderungen geben allein die subjektive Wahrnehmung und Darstellung des Verfassers wieder und sind von uns nicht unabhängig überprüft worden. Sie stellen weder eine Bestätigung noch eine Widerlegung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe dar. Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt.


    «Sächsische Separatisten» oder «Seltsame Separatisten»?

    _ von Kurt Hättasch, 25.04.2026

    Der Prozess gegen acht junge Männer, die sich zu einer Terrororganisation zusammengeschlossen haben sollen, lässt bereits vom ersten Prozesstag an die Fragezeichen wie Pilze aus dem Boden schießen. Eines dieser Fragezeichen ist, warum sich die vermeintlichen Mitglieder teilweise vor dem Gerichtssaal des Staatsschutzsenates des OLG [Oberlandesgericht] Dresden noch nie gesehen hatten, oder zum Zeitpunkt der Festnahme im November 2024 bereits fast ein Jahr kein Kontakt mehr bestand.

    Ein weiteres Fragezeichen ist ohne Zweifel woher die meisten mutmaßlichen Mitglieder überhaupt die Ideologie ihres «Rädelsführers» Jörg S. gekannt haben sollen: die eine oder andere Chatgruppe soll da Aufklärung schaffen, doch die «Mitglieder» waren nie gemeinsam in einer Chatgruppe, und ein Teil der Angeklagten chattete mit Jörg S. zu keinem Zeitpunkt über radikalere Themen als das Wetter.

    Was waren die Ziele der «Vereinigung»? Welche Vorbereitungsmaßnahmen wurden unternommen? Wo sind die Waffen? Gibt es Verbindungen zu rechten Parteien?

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    Um diese Fragen aufzuklären, hielten es die Vertreter des GBA [Generalbundesanwalts] nicht für nötig, sich um tatsächliche Zeugen zu bemühen. Der Oberstaatsanwalt Stephan Stolzhäuser und der Staatsanwalt Dr. Felix Doege begnügten sich damit, einzig «Zeugen» des Bundeskriminalamtes [BKA] vorzuladen. Mit anderen Worten beauftragte der GBA das BKA damit, für diesen Ermittlungen vorzunehmen, und ebendiese Ermittler dienen nun als «Zeugen» im Verfahren. Das Angenehme daran ist, dass die Aussagen somit erhofftermaßen leichterdings dem Narrativ des GBA entsprechen sollten und es nicht nötig würde, sich mit lästigen und die Anklage nicht stützenden Aussagen herumschlagen zu müssen.

    Der erste «Zeuge» war der Ermittlungsleiter XXX [Name der Redaktion bekannt], welcher kaum Konkretes vorzutragen wusste, da er fast keine eigenen Ermittlungen durchführte und daher darauf abstellte, die Legende  (d. h. die Anklage) seines Auftraggebers (d. h. des GBA) einfach noch mal mit anderen Worten zu formulieren. Die Verteidiger schrieben alles Gesagte fleißig mit und waren Feuer und Flamme, durch ihre Fragen erstmals Licht ins Dunkel zu bringen und die Behauptungen von GBA und BKA auf die Probe zu stellen.

    Prozessfarce gegen „Sächsische Separatisten“ beginnt

    Allein ihr Eifer schien zunächst vergeblich, denn am zweiten Tag seiner Anwesenheit zauberte «Zeuge» XXX plötzlich ein Schreiben seines Dienstherrn hervor, das es ihm gestattete, auf eine Vielzahl von Themenkomplexen keine Fragen beantworten zu müssen. Die Frage meines Rechtsanwalts, ob man denn am 05.11.2024, dem Tage der Festnahmen, zuvor die Polizeidienststellen vom Einsatz der GSG9 informiert habe, bügelte «Zeuge» XXX hinfort mit den Worten: «Dies betrifft die Einsatzstrategie, und deshalb gebe ich hierzu keine Antwort.»

    Interessant ist allemal, dass bei Einsätzen von Bundespolizeieinheiten gesetzlich geregelt ist, dass die Landesdirektionen der Polizei zu informieren sind. Was hat das mit sogenannter Einsatzstrategie zu tun?
    Das Interessanteste daran ist aber eigentlich Folgendes: Zeugen sollen an und für sich helfen, den Sachverhalt aufzuklären, oder wie es so schön heißt, «der Wahrheitsfindung dienen».

    Dementsprechend sollte sich durch den Einsatz von Zeugen die Anzahl der Fragezeichen reduzieren, nicht umgekehrt deren Menge zunehmen! Keine zehn Fragen konnte die Verteidigung dem «Zeugen» XXX stellen, bevor der Prozesstag wieder endete und bekanntgegeben wurde, dass am nächsten Verhandlungstag zunächst ein neuer «Zeuge» vortragen solle. Herr XXX wurde somit gnädig von der Angel gelassen und darf sich nun in aller Ruhe auf die weitere Befragung vorbereiten.

    Am vergangenen Mittwoch, dem 22.04.2026, trat daher bereits der zweite «Zeuge» vom BKA auf: KHK [Kriminalhauptkommissar] XXX [Name der Redaktion bekannt]. Anstatt uns alle zu erleuchten, war aber auch dieser Herr lediglich ein Mehrer von Fragezeichen.

    Drei größere Themengebiete hatte er anzureißen: 1. einen Campingausflug mehrerer junger Männer (laut Anklage eine sogenannte «Wehrsportübung»), 2. ein Gespräch zwischen drei Personen in einem Auto auf dem Weg zu einem gemeinsamen Airsoftspiel (laut Anklage ein sog. «Häuserkampftraining»), 3. die Umstände, unter denen ich am 05.11.2024 festgenommen wurde.

    Es sprengte deutlich den Umfang eines kurzen Beitrages, alle geistigen Sackgassen aufzuzeigen, in die uns «Zeuge» XXX führte. In der Kürze kann man sagen, dass er bemüht war, brav Dinge vorzutragen, die vermeintlich die Anklage stützen könnten. Im Grunde gab er einen Kurzabriss über seine verfassten Berichte, ließ aber auch einige Unstimmigkeiten einfließen, die man ihm aber wohl zugestehen kann, denn schließlich musste er aus dem Kopf vortragen.

    Nur am Rande sei hierzu erwähnt, dass es eher unlogisch ist, dass ein Ermittler vor Gericht seine Berichte zu Beweismitteln vorträgt, bevor diese Beweismittel selbst in Augenschein genommen wurden. Für Herrn XXX betraf das mehrere Videodateien, ein Bild und ein aufgezeichnetes Gespräch in einem Auto, nebst weiteren Kleinigkeiten. Dass der Bericht über ein Video, bevor dieses tatsächlich angesehen wurde, die eigene Anschauung sodann beeinflussen wird, liegt wohl auf der Hand.

    Den zweiten Teil dieses ersten Tagebuch-Beitrags veröffentlichen wir morgen an dieser Stelle. Die Reihe wird nach den weiteren Prozesstagen fortgesetzt, erscheint jedoch verzögert, da der Autor seine Berichte unter erschwerten Bedingungen abfasst und unserer Redaktion zukommen lässt.

    Politischer Schauprozess? Die Justizfarce um die «Sächsischen Separatisten» reiht sich ein in weitere Klopper, dokumentiert in unserem Rabatt-Paket «1.000 Seiten BRD-Diktatur», jetzt für 14,99 statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

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