Wegen unterlassener Rückholung einer IS-Terroristin und ihrer beiden Kinder hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt die Bundesregierung verklagt. Entweder sie stellt ihnen Reisedokumente aus und holt sie bis 31. März nach Deutschland, so das Urteil – oder es droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

    Bereits am 10. Februar hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem erst jetzt bekannt gegebenen Vollstreckungsverfahren entschieden, die Frau samt ihrer IS-Kinder zurückzuholen. Dagegen hatte die Antragsgegnerin, die Bundesregierung, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt. Das jüngste der Kinder hatte sie bereits im August vergangenen Jahres zurückholen lassen, da es erkrankt war. Hinsichtlich der anderen drei Antragsteller, die sich gegenwärtig in dem nordsyrischen Camp al-Hol aufhalten und einen Antrag auf Vollstreckung gestellt hatten, hatte sich der Bund geweigert und Beschwerde beim OVG Brandenburg erhoben.

    Dieses hatte sie im November 2019 als unbegründet zurückgewiesen und die Bundesregierung gerügt, ihrer Verpflichtung zur Rückholung auch der übrigen Familienmitglieder nicht erfüllt zu haben. Damit war das OVG einem Antrag des Hannoveraner Anwalts Dirk Schoenian gefolgt, der die 29-jährige Terroristin aus Berlin sowie ihre Kinder juristisch vertritt. Für ihn ist der Umgang Deutschlands mit den Betroffenen – also Menschen, die sich gegen dieses Land und seine Gesetze und zugunsten von Terror und Totschlag entschieden haben – „insgesamt skandalös“, wie die „Tagesschau“ berichtet.

    Die Frau war im Jahr 2014 mit zwei Kindern in ein vom IS kontrolliertes Gebiet gereist, hatte dort ihr drittes zur Welt gebracht. Das Auswärtige Amt hatte bereits die Rückholung ihrer beiden sieben und acht Jahre alten Kinder in die Wege geleitet, aus Sicherheitsgründen aber die Rückkehr der Mutter abgelehnt. Das OVG indes befand, die Rückholung der Kinder könne nur gemeinsam mit ihrer Mutter erfolgen, da sie „zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“ seien. Es räumte zwar ein, mit deren Rückkehr könne eine konkrete Gefährdung bestehen, für eine solche aber habe die Bundesrepublik keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können.

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    Der Beschluss ist nach Angaben des OVG unanfechtbar. Schließlich steht der Schutz von IS-Terroristen über dem Schutz der deutschen Bevölkerung. Die gerichtliche Androhung von Zwangsgeld gegen die Bundesregierung bedeutet eine neue Eskalationsstufe in der Frage, wie die Behörden mit deutschen IS-Anhängern und ihren Kindern umgehen sollen. Im Zweifel werden die Linken und Grünen dafür sorgen, dass sie alle heimkehren und vom deutschen Steuerzahler alimentiert werden…

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