„Die Frage, ob eine Maßnahme verfassungsgemäß ist, kann man nicht einseitig an ein oder zwei Grundrechten festmachen. Durch die Pandemiebekämpfung sind über 80 Prozent aller Grundrechte betroffen. Die müssen alle abgewogen werden, und diese Abwägung sehe ich nicht.“ (Der Berliner Richter und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Pieter Schleiter, Welt)
„Der Schutz vor Infektionen, die zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, wird damit erstmals zur Legitimation einer umfassende Aufhebung von Grundrechten herangezogen (…), die als reiner Willkürakt der Regierung ohne zureichende sachliche Begründung verhängt werden kann.“ (COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur)