Vom 9. November 1989 zum 3. Oktober 1990: Nachdem die Mauer gefallen war, begannen zügig Verhandlungen mit den Siegermächten über die Ausgestaltung der deutschen Einheit. Gorbatschow war kooperativ – aber an einem Punkt musste er ein für Moskau gefährliches Leck abdichten, das Stalin verursacht hatte. Mehr dazu lesen Sie in 1989: Mauerfall Berlin – Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion von Michael Wolski. Spannend wie ein Krimi! Hier bestellen.

    _ von Michael Wolski

    Für die Sowjetunion gab es bei einer Wiedervereinigung Deutschlands ein Problem. Sie hatte 1939 mit dem Deutschen Reich zwei Verträge geschlossen, die bei Wiederherstellung des Völkerrechtssubjekts Deutschland wieder Rechtsgültigkeit erlangen würden: den Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 (Hitler-Stalin-Pakt) und den Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939.

    Eine Spezialeinheit der Roten Armee erbeutete 1945 die Dokumente in Berlin.

    Nachdem die Deutschen am 1. September 1939 Polen angriffen, besetzten und die mit den Sowjets vereinbarte Demarkationslinie erreicht hatten, reklamierte die Sowjetunion jene Gebiete Polens und Litauens für sich, die sie nach der Niederlage im Krieg gegen Polen 1919–21 hatte abtreten müssen. Damals waren auch litauische Gebiete an Polen gefallen, Stichwort Curzon-Linie.

    Sprengsatz Königsberg

    Beide Verträge hatten geheime Zusatzprotokolle, die – so glaubten die Sowjets – nur ihnen bekannt waren. Denn 1945 hatte eine Spezialeinheit der Roten Armee alle wichtigen Dokumente in Berlin erbeutet, darunter auch die deutschen Originale des Nichtangriffspaktes und des Freundschafts- und Beistandsvertrages nebst den Geheimprotokollen.

    In der Nacht des 9. November 1989 kletterten hunderte Menschen auf die Mauer am symbolträchtigen Brandenburger Tor. Offiziell eröffnet wurde Übergang jedoch erst am 22. Dezember. Foto: picture alliance / imageBROKER

    Was man in Moskau nicht wusste: Ein amerikanischer Agent hatte schon 1939 im Auswärtigen Amt in Berlin die Verträge und Geheimprotokolle mit seiner Leica fotografiert, seither lagerten die Filme im Archiv des State Department. International bekannt waren jedoch lediglich die Verträge, aber nicht die Zusatzprotokolle.

    Besonders brisant: Unter den Geheimprotokollen war auch die «Beschreibung des Verlaufs der Staatsgrenze der UdSSR und der Staats- und Interessengrenze Deutschlands». Wollte also die Sowjetunion das von ihr im April 1946 annektierte und in ihr Staatsgebiet einbezogene Königsberg (Kaliningrad) in Ostpreußen – im Gegensatz zu den Beschlüssen der Alliierten im Potsdamer Abkommen – dauerhaft behalten, musste sie 1990:

    • 1. mit den Westalliierten, die 1946 gegen die Einbeziehung Königsbergs in das sowjetische Staatsgebiet durch Stalin protestiert hatten, eine einvernehmliche Lösung finden,
    • 2. beide Verträge und das Protokoll zur «Beschreibung des Verlaufs der Staatsgrenze der UdSSR und der Staats- und Interessengrenze Deutschlands» für ungültig erklären, um mögliche spätere territoriale Forderungen des wiedervereinigten Deutschlands zu Königsberg auszuschließen,
    • 3. den Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland vermeiden, denn dieser würde nach dem Potsdamer Abkommen eine Entscheidung erforderlich machen, was mit dem zeitweilig und treuhänderisch verwalteten Königsberg geschehen solle.
    In der ursprünglichen Fassung des Abkommens war Litauen als deutsches Einflussgebiet vorgesehen. Grafik: COMPACT

    Das Problem Moskaus unter dem seit 1985 im Amt befindlichen Generalsekretär Michail Gorbatschow war, dass bis Ende 1988 die Existenz von geheimen Zusatzprotokollen oder kartografierten Grenzziehungen zu den (bekannten) Verträgen von allen bisherigen Regierungen der Sowjetunion geleugnet worden war.

    Man hatte in Moskau angeblich über 40 Jahre in den Archiven gesucht, nichts gefunden und die Westmächte immer böswilliger Unterstellungen bezichtigt, wenn sie auf dieses Thema zu sprechen kamen. Die von den Amerikanern erwähnten Kopien der Geheimprotokolle seien eine Fälschung, um die Friedenspolitik der UdSSR zu verleumden.

    Gorbatschow bestätigte gegenüber Kanzler Helmut Kohl die Existenz der sowjetisch-deutschen Geheimprotokolle von 1939 erst im Juni 1989 anlässlich seines Besuchs in Bonn. Aber auch er leugnete noch den Besitz der sowjetischen Originale der geheimen Protokolle. Allerdings musste er sie nach seinem Sturz Ende 1991 an den neuen starken Mann Boris Jelzin aushändigen, der sie dann 1992 veröffentlichte.

    Das Tabu von Nürnberg

    Um zu verstehen, wie brisant für die Sowjetunion dieses Thema seit Kriegsende und besonders 1990 war, werfen wir einen Blick zurück ins Jahr 1946.

    Nürnberger Prozess, 25. März 1946: Der Verteidiger von Rudolf Heß wollte die Eidesstattliche Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes zur Existenz der Geheimprotokolle des Hitler-Stalin-Pakts von 1939 vorlegen und diese Protokolle auch bekanntmachen – zur Entlastung seines Mandanten. Der sowjetische Ankläger Roman Andrejewitsch Rudenko veranlasste, dass beide Anträge vom Gericht zurückgewiesen wurden.

    Nürnberger Tribunal: Acht der 24 Hauptangeklagten in Nürnberg: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter). Foto: United States Government, CC0, Wikimedia Commons

    Lew Besymenski, ein bekannter sowjetischer Historiker, beschrieb in einem Bericht die Gründe, warum diese Rückweisung 1946 geschehen konnte. Im Artikel «Niemand kann uns überführen» (Der Spiegel, 14.1.1991) wird er über den Ablauf des Machtkampfes zitiert, der bis 1989 in der KPdSU um die Anerkennung der Existenz der Geheimprotokolle tobte:

    «Gemäß der Archivdokumentation stellte sich den Anklägern schon bei der Prozessvorbereitung die heikle Frage: Was geschieht, wenn die Angeklagten die für alle vier Alliierten unerwünschten Fragen ins Spiel bringen?»

    Auf Initiative der USA und Englands, von der Sowjetunion und Frankreich später unterstützt, wurde am 9. November 1945 beschlossen, dass «politische Ausfälle» der Nürnberger Angeklagten gegen die Siegermächte nicht zugelassen werden dürften. Stalin bestimmte daraufhin neun Komplexe, zu denen keine Fragen seitens der Verteidiger in Nürnberg genehmigt werden sollten:

    • 1. «Das Verhältnis der UdSSR zum Versailler Vertrag.
    • 2. Der sowjetisch-deutsche Nichtangriffspakt von 1939 und alle Fragen, die irgendeine Beziehung dazu haben.
    • 3. Molotows Besuch in Berlin, Ribbentrops Besuche in Moskau.
    • 4. Fragen, die mit dem gesellschaftspolitischen System der UdSSR zusammenhängen.
    • 5. Die baltischen Sowjetrepubliken.
    • 6. Die sowjetisch-deutsche Vereinbarung über den Austausch der deutschen Bevölkerung Lettlands, Litauens und Estlands mit Deutschland.
    • 7. Die Außenpolitik der Sowjetunion und, en détail, die Themen der Meerengen und angeblicher territorialer Ansprüche der UdSSR.
    • 8. Die Balkanfrage.
    • 9. Sowjetisch-polnische Beziehungen (die Probleme Westukraine und Westbelorussland).»

    Die Amerikaner, im Besitz von Kopien der geheimen Protokolle, begriffen offensichtlich aber erst zu diesem Zeitpunkt, im Winter 1945, welche Sprengkraft darin steckte – weil Moskau Fragen dazu verboten hatte. Aber da waren die Verträge in Jalta und Potsdam schon unterschrieben worden…

    Stalin hatte die Westmächte über den Tisch gezogen. Im Kalten Krieg dann die Retourkutsche: Washington und London erinnerten die Sowjetunion bei passenden Gelegenheiten immer mal wieder daran, dass es die Geheimprotokolle gab und man sie genau kannte.

    Die Feindstaatenklauseln sind bis heute Bestandteil der UN-Charta.

    1990 kamen die Probleme und Widersprüche, die zwischen den Siegermächten 1945 notdürftig kaschiert worden waren, wieder auf die Tagesordnung. Die in der «Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin» im Amtsblatt des Kontrollrats genannten Beschlüsse der Potsdamer Konferenz waren völkerrechtlich kein bindender Vertrag.

    Das von der UdSSR eroberte deutsche Gebiet (Königsberg) stand nur unter ihrer zeitweiligen und treuhänderischen Verwaltung, und zwar vorbehaltlich bis zu dem Zeitpunkt, wenn es im Zuge eines Friedensvertrages zu einer endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen kommen würde.

    Das erste Treffen der Zwei-plus-vier-Verhandlungen am 5. Mai 1990 in Bonn. Das Abkommen wurde schließlich im selben Jahr am 12. September in Moskau unterzeichnet. Foto: picture-alliance / dpa

    In der «Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin» heißt es wörtlich:

    VI. Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet: Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung, dass vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen bei der Friedensregelung derjenige Abschnitt der Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östlichen Küste der Danziger Bucht in östlicher Richtung nördlich von Braunsberg-Goldap und von da zu dem Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußens verlaufen soll. Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt. Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, dass sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.

    Die Geheimnisse von Jalta

    Die Beschlüsse von Potsdam waren also nur ein Deal der Alliierten, Deutsche waren ohnedies nicht daran beteiligt. Die zeitweise Verwaltung von Königsberg war eine Entscheidung der Alliierten untereinander. Dem entgegen standen die beiden Abkommen zwischen Deutschland und der Sowjetunion aus dem Jahr 1939, die immer noch geltendes Recht waren.

    «Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden…» Hans-Dietrich Genscher

    Außerdem war die Auslegung der im Schloss Cecilienhof gefassten Beschlüsse selbst unter den Siegermächten umstritten: So widersprachen die Amerikaner und Briten der am 7. April 1946 erfolgten Eingliederung Königsbergs in das sowjetische Hoheitsgebiet kurze Zeit später, da die Annexion im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen stünde.

    Auch die vorhergehenden Vereinbarungen der Alliierten im Krim-Städtchen Jalta vom Februar 1945 geben zum Knackpunkt Ostpreußen nichts her, was insofern relevant ist, da es in der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin in Teil III Deutschland hieß: «Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.»

    Dort finden sich Regelungen zu Polen und den sowjetischen Territorien im Fernen Osten (etwa Kurilen, Sachalin), aber keine Aussagen zu Königsberg. Auch die Fragen zu China sind nicht im offiziellen Protokolltext von Jalta enthalten, während die beabsichtigte Teilung Koreas am 17. Breitengrad öffentlich verkündet wurde. Offensichtlich wurden auf der Krim mehrere geheime Zusatzprotokolle beschlossen, die bis heute nicht veröffentlicht worden sind.

    In Jalta wurden auch der Entwurf der UN-Charta und der Beginn der Verhandlungen zur Gründung der Vereinten Nationen auf den 25. April 1945 festgelegt.

    Die Feindstaatenklauseln – die sich gegen Deutschland, Japan und andere Achsenmächte richteten – sind bis heute Bestandteil der UN-Charta und ermöglichen es UN-Mitgliedstaaten, ohne Beschluss des Sicherheitsrats in diesen Ländern zu intervenieren, falls von diesen eine – nicht näher definierte – Kriegsgefahr ausgehe.

    Berlin, Treptower Park: 1994 begingen die sowjetischen Truppen zum letzten Mal den Jahrestag des Kriegsendes in Deutschland. Foto: picture-alliance/ ZB

    Wie brisant die geheimen Dokumente von Jalta auch noch 35 Jahre später für die Sowjetunion waren, zeigt eine Drohung des damaligen US-Sicherheitsberaters Zbigniew Brzezinski im Jahre 1980. Als die Krise in Polen Erinnerungen an den sowjetischen Einmarsch in der Tschechoslowakei 1968 weckte, erklärte er, im Falle einer sowjetischen Intervention sollten die USA «an die öffentliche Aufkündigung der Abkommen von Jalta denken».

    Zwei plus vier gleich fünf

    In den geheimen Krim-Protokollen waren vermutlich die Bedingungen zur Dauer der Verwaltung des von der Sowjetunion eroberten deutschen Gebiets definiert oder bereits ein Junktim im Falle der endgültigen Übergabe in Aussicht gestellt. Aber im veröffentlichten Teil der damaligen Vereinbarungen finden sich keine Aussagen zur Treuhänderschaft über Territorien.

    Auch auf der Potsdamer Konferenz wurden nur allgemeine Regelungen (siehe oben) beschlossen und im Passus XI. festgehalten: «Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich einer Treuhänderschaft über Territorien, wie sie in dem Beschluss der Krim-Konferenz und in der Charta der Vereinten Nationen definiert sind.» Auch 1990, bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen zur deutschen Einheit, waren die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz, mit Ausnahme der Grenzziehung Deutschland–Polen, kein öffentliches Thema – man hatte sich offenbar schon vorher hinter den Kulissen geeinigt.

    Bei der Wiedervereinigung blieben fast alle Festlegungen der Potsdamer Konferenz unberücksichtigt.

    Der damalige deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher schrieb dazu in seinen Erinnerungen: «Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier , es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen.

    Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, dass die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich dass ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.»

    Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: «Ich stelle Konsens fest.» Genscher kommentiert:

    «Damit war einvernehmlich niedergelegt, dass weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.»

    Die einzige bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen übernommene Festlegung der Potsdamer Konferenz war die Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze, wie sie schon 1945 fixiert worden war, also der Oder-Neiße-Linie. Der am 12. September 1990 abgeschlossene und 1991 ratifizierte «Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland» bezog sich dann auch folgerichtig in der Präambel nur allgemein auf die Rechte der vier Mächte, ohne explizit die alliierten Beschlüsse von Jalta oder Potsdam und die darin benannten, bis zur Friedensregelung noch offenen territorialen Fragen zu erwähnen.

    Moskau bereinigte parallel die aus dem Jahr 1939 resultierenden völkerrechtlichen Unwägbarkeiten: Um auszuschließen, dass das wiedervereinigte Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches später einmal territoriale Ansprüche auf Königsberg erhebt, mussten der Nichtangriffspakt und der Grenz- und Freundschaftsvertrag mit ihren geheimen Protokollen, etwa die «Beschreibung des Verlaufs der Staatsgrenze der UdSSR und der Staats- und Interessengrenze Deutschlands», für nichtig von Anfang an erklärt werden. Diese Aufgabe erfüllte der Volksdeputiertenkongress – seit 1988 höchstes gesetzgebendes Organ der UdSSR –, der am 24. Dezember 1989, keine sieben Wochen nach dem Berliner Mauerfall, zusammentrat.

    Eine vertane Chance

    Damit war das Königsberg-Problem vom Tisch, jedenfalls für die beteiligten Staaten und Regierungen. Doch zumindest bestimmte Kreise in Moskau müssen das anders gesehen haben. Bezeichnend ist das vom Spiegel  im Mai 2010 kolportierte Angebot eines sowjetischen Generals an den Leiter der politischen Abteilung der deutschen Botschaft in Moskau vom Juli 1990, auch das Gebiet um Königsberg und Umgebung mit in die noch laufenden Verhandlungen zur deutschen Einheit einzubeziehen.

    Dieses Angebot muss im Zusammenhang mit der – wenige Wochen vorher – erklärten Unabhängigkeit der baltischen Staaten gestanden haben, wodurch die Sowjetunion keinen Landzugang mehr zu Kaliningrad hatte, die Stadt also eine Exklave der russischen Sowjetrepublik und damit für Moskau ein ständiges Zuschussobjekt werden würde. Die Antwort des Bonner Beamten: «Bei der Vereinigung gehe es um die Bundesrepublik Deutschland, die DDR und das ganze Berlin.»

    Wenn die Sowjetunion «Probleme mit der Entwicklung des nördlichen Ostpreußens habe, so sei das ihre Sache». Im Klartext: Die Bundesregierung zeigte Moskau die kalte Schulter.

    Spannend wie ein Krimi: Nachdem die Mauer gefallen war, begannen zügig Verhandlungen mit den Siegermächten über die Ausgestaltung der deutschen Einheit. Vieles, was damals eine große Rolle spielte, wird heute verschwiegen. In seinem nun in 2., erweiterter Auflage erschienenen Buch 1989: Mauerfall Berlin – Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion deckt Michael Wolski, ehemaliger Mitarbeiter von Alexander Schalck-Golodkowski, diese Hintergründe auf. Hier bestellen.

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