COMPACT erstreitet sich vor Gericht ein neues Bankkonto. Nach neun Wochen ohne jede Bankverbindung sind wir damit wieder voll „im Geschäft“. Und Sie  würden uns sehr helfen, wenn Sie uns nach dieser langen Durststrecke kräftig auf das neue Konto spenden – hier sind alle Zahlungswege.

    Das ist der ZWEITE große Sieg von COMPACT über Faeser! Ihre Strategie des sogenannten De-Banking gegen unseren Verlag ist gescheitert. COMPACT hatte am 14. August das Verbot unseres Mediums im Eilverfahren zurückgeschlagen. Danach dachten die Extremisten in der Bundesregierung wohl, sie könnten uns durch die kalte Küche erledigen, indem sie für den Verlust unserer Bankkonten sorgen. Unser letztes funktionierendes Konto wurde am 30. September 2024 dichtgemacht (insgesamt verloren wir 2024 sechs Konten, Anfragen bei über 130 weiteren Geldinstituten wurden abgelehnt oder blieben erfolglos). Bis 2. Dezember waren wir abgeschnürt vom Zahlungsverkehr. Wir konnten nur überleben, indem private Spender Rechnungen für unsere Firma bezahlt haben – ich selbst übernahm aus meinem Privatgeld über 30.000 Euro zur Begleichung von COMPACT-Rechnungen. Vielen Dank auch an  die Dienstleister, die zum Teil aus Solidarität auf ihre Forderungen verzichteten oder das Zahlungsziel verlängerten.

    COMPACT muss gleich behandelt werden wie andere Firmen

    Die Erlösung kam mit dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. November, das die Sparkasse Burgenlandkreis, die sich seit Mitte September gegen die Einrichtung eines COMPACT-Kontos gewehrt hatte, zur Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 Grundgesetz verpflichtet: Wie jedes andere Unternehmen muss auch unserem Verlag ein Konto gewährt werden.

    Der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts ist bemerkenswert in seiner Stringenz und Rechtstreue.  Das Gericht gab unserem Eilantrag zur Einrichtung eines Kontos statt, „weil die Verweigerung gegenüber der Antragstellerin (COMPACT), ein Girokonto zu eröffnen und zu führen, eine Ungleichbehandlung darstellt, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Auch wenn die Antragstellerin (COMPACT) vom Verfassungsschutz des Bundes beobachtet wird, versperrt ihr dies nicht die Möglichkeit, sich auf ihre Rechte aus Art. 3 Abs. 1 GG zu berufen.“

    Sensation: COMPACT ist NICHT „gesichert rechtsextrem“

    Geradezu sensationell ist es, dass das Gericht auch die Verleumdung von BMI und Inlandsgeheimdienst zurückwies, COMPACT sei „gesichert rechtsextrem“. Wörtlich heißt es im Entscheid: „Die Antragstellerin (COMPACT) ist hier nicht – sowie die Antragsgegnerin (Sparkasse Burgenlandkreis) meint – mit Organisationen und Bestrebungen vergleichbar, die von den Verfassungsschutzämtern als erwiesen rechtsextrem beobachtet werden.“ Dabei nimmt das Oberverwaltungsgericht Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Aussetzung des COMPACT-Verbotes. „Das Bundesverwaltungsgericht  … und führte zur Begründung aus, … es sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber zweifelhaft, ob die Antragstellerin (COMPACT) den Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung … erfülle.“

    Sehr wichtig auch der Hinweis auf die Spenden für COMPACT: „Eine Ungleichbehandlung der Antragstellerin (COMPACT) lässt sich auch nicht mit dem Grund rechtfertigen, aufgrund von Spendenaufrufen in der Vergangenheit sei anzunehmen, die Antragstellerin (COMPACT) nehme weiterhin Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter an.“

    Nach Aufhebung des Verbots: Paul Klemm, Jürgen Elsässer und Dr. Stephanie Elsässer (v.l.n.r.) am 15. August in der Berliner Bundespressekonferenz. Foto: COMPACT

    Ein Grundsatzurteil für die Freiheit

    Der letzte Satz des Gerichtsentscheids erfreut besonders: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 6 Abs. 3 Satz 3 GKG).“ Das heißt: Aus die Maus für Frau Faeser und ihr Debanking!

    Die Konsequenzen des Gerichtsentscheids gehen weit über COMPACT hinaus. Debanking hat in den letzten vier Jahren unzählige oppositionelle Medienschaffende, YouTuber und Vereinigungen getroffen. Sie können nur, fußend auf unseren OVG-Beschluss vom 21. November 2024, ihr Recht auf ein Konto bei ihrer örtlichen Sparkasse einfordern!

    Für COMPACT bringt der OVG-Entscheid eine riesige Erleichterung. Ohne Konto wären wir, obwohl wir seit dem 14. August 2024 wieder legal sind, in Kürze finanziell abgesoffen und hätten den Laden dicht machen müssen. Das war wohl auch das Ziel des Regimes… Aber jetzt können wir wieder Vollgas geben und unsere Medienoffensive sogar ausweiten! Angesichts eines Kanzlers Merz und eines drohenden Atomkrieges wollen wir alles in die Waagschale werfen!

    Bitte helfen Sie uns dabei!! Sie können sich vorstellen, dass die neun Wochen ohne Konto uns finanziell sehr ausgetrocknet haben. Bitte spenden Sie vor allem für unser immer umfangreicheres Video-Angebot. Vermerken Sie im Betreff ihrer Überweisung am besten: „Mein Beitrag für COMPACT-TV“.

    Alle Spendenmöglichkeiten und die verschiedenen Zahlungswege finden Sie hier: https://www.compact-online.de/unterstuetzen/

    (Hinweis: Paypal ist dank Frau Faeser immer noch gesperrt….)

     

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