Der Demonachwuchs ist wieder auf den Beinen. Doch statt Hopsen für das Klima heißt es nun: Knien gegen Rassismus. Doch wie ernst meint es der deutsche Ableger der BackLivesMatter-Bewegung tatsächlich? Eine Frage, der wir in dieser Ausgabe von Die Woche COMPACT nachgehen.

    Rassismus-Demos – Staatsjugend ohne Abstand
    Fühlen statt Fakten – Die Antidiskriminierungsstelle und ihre Zahlen
    Unbequeme Worte – Wie ansteckend sind Corona-Infizierte wirklich?
    Sanktionen – USA drohen selbsternanntem Strafgericht

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    Am vergangenen Wochenende gingen in Deutschland Zehntausende unter dem Banner der BlackLivesMatter-Bewegung auf die Straße. Manche der Teilnehmer waren zutiefst erschüttert über den Tod von George Floyd und fürchten Polizeigewalt gegen Schwarze auch in Deutschland. Andere Demonstranten wirkten eher, als wären sie auf dem ersten Festival nach den Monaten erzwungener Club-Abstinenz. Die Politik betrachtet die neue Bewegung jedenfalls bereits mit großem Wohlwollen.

    Dienen die Anti-Rassismus-Proteste der Politik am Ende nur als nützliche Argumente für die Durchsetzung eigener Ziele? Jedenfalls gehören Warnungen vor einer angeblich allgegenwärtigen Diskriminierung seit Jahren zu dem immer wiederkehrenden Repertoire diverser Lobbygruppen. Seit 2006 dient die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Anlaufstelle für Beschwerden. In dieser Woche hat die Behörde ihren Jahresbericht für 2019 veröffentlicht. Martin Müller-Mertens steht jetzt im Berliner Regierungsviertel und hat sich den Bericht angeschaut. Martin, zu welchen Erkenntnissen kamen denn die Wächter der allgemeinen Gleichbehandlung?

    Die ominöse R-Zahl ist mittlerweile eine Art Maßstab für die Gefahren durch Corona. Dabei ist insbesondere mit Blick auf die Ansteckungsgefahr vieles nach wie vor umstritten. Etwa, ob infizierte Kinder das Virus überhaupt übertragen können. Dabei war genau diese Annahme der Grund für monatelange Schulschließungen. Auch die Ansteckungsgefahr von Menschen, die infiziert, aber eben nicht krank sind, führt gegenwärtig zu Diskussionen – und zu durchaus interessanten Bekenntnissen innerhalb der Weltgesundheitsorganisation.

    Die US-Regierung hat Sanktionen gegen Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofes angekündigt, die sich an Ermittlungen gegen US-Militärangehörige beteiligen. Deren Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten könnten eingefroren werden. Anlass ist eine Entscheidung der Organisationen, Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter des Geheimdienstes CIA einzuleiten. Ihnen werden Kriegsverbrechen in Afghanistan vorgeworfen. Verteidigungsminister Mark T. Esper erklärte vor Journalisten in Washington, der Gerichtshof sei nicht befugt, Amerikaner anzuklagen.

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