Es begann mit einem Vorfall, der längst zum traurigen Alltag der Bundesrepublik gehört: Ein Thüringer sollte wegen Verstoß gegen Corona-Regeln eine Strafe zahlen. Anstatt folgsam zu blechen, klagte er vor dem Amtsgericht. Er erhielt einen Freispruch und die Urteilsbegründung hat es in sich: sie erklärt die deutsche Lockdown-Politik für illegal.

    Dem Mainstream-Magazin Focus liegt das 19seitige (noch nicht rechtskräftige) Urteil vor und der Journalist des Blattes schrieb irritiert:

    „Manche Sätze dieses Gerichtsurteils muss man zweimal lesen. Nicht, weil sie juristisch so kompliziert wären, sondern weil sie politisch hochbrisant sind.“

    Tatsächlich ist diese Begründung ein gezielter Tritt gegen das Schienenbein des Establishments, seiner Hofwirrologen und Propagandamedien. Darin wird nämlich der Lockdown samt dem darin enthaltenen Kontaktverbot schlicht für illegal erklärt. Die regelmäßig verlängerten Lockdown-Maßnahmen seit Herbst 2020 wären eine

    „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“.

    Zwar seien die Maßnahmen gut gemeint gewesen, hätten sich jedoch auf „falsche Annahmen“ berufen und Fakten falsch interpretiert. Zumindest habe man auf genauere Prüfung verzichtet. Auch im Frühjahr 2020 habe in Deutschland kein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“ geherrscht. Die Gefahr eines Zusammenbruchs des Gesundheitssystem habe nicht bestanden. Der Staat hätte deshalb „kein Recht“ gehabt,

    „die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“ einzuführen.

    Das Gericht bestätigte, dass die Lockdown-Politik eine Werteverschiebung herbeigeführt habe, so dass die Entziehung von Grundrechten vielen Bürgern inzwischen als „normal“ gelte. Dabei bestehe keinerlei Zweifel, dass das Kontaktverbot im demokratischen  Rechtsstaat „ein bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes Tabu verletzt“ habe. Man habe dem Bürger die freie Wahl entzogen, welchem Risiko er sich aussetzen wolle und welchem nicht:

    „Das freie Subjekt, das selbst Verantwortung für seine und die Gesundheit seiner Mitmenschen übernimmt, ist insoweit suspendiert.“

    Vom derzeitigen Kontaktverbot sei zudem kein „substanzieller Beitrag zur positiven Beeinflussung einer Epidemie zu erwarten“. Der zweimal verlängerte „Wellenbrecher-Lockdown“ habe bestätigt, dass

    „sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt“.

    Künftige Historiker werden dieses Urteil und seine Begründung vielleicht  als Lichtblick in einer Zeit des finstersten Irrsinns werten.

    Cover 02/2021

    Wollt Ihr den totalen Krieg? Wollt Ihr ihn totaler und radikaler, als wir ihn uns heute überhaupt erst vorstellen können?“ Das sind die berüchtigten Schlüsselsätze aus Joseph Goebbels Sportpalastrede von 1943. Wenn man „totalen Krieg“ durch „totalen Lockdown“ ersetzt, erkennt man, dass sich an der Struktur der Durchhalte-Propaganda bis heute nichts geändert hat. Auch jetzt wird die Volksgemeinschaft, die im Unterschied zu damals aber nicht mehr so genannt werden darf, auf das letzte Gefecht eingeschworen: Ausgangssperren, Einkauf- und Fahrverbote, Stillegung der Fabriken, Internierungslager für Quarantänebrecher. Bis alles in Scherben fällt…

    „Wollt Ihr den totalen Lockdown?“, das Titelthema in der Februarausgabe von COMPACT-Magazin, umfasst mehr als 20 Seiten. Hier die Artikel:

    Wollt ihr den totalen Lockdown?: Die Corona-Diktatur marschiert
    „Das ist ein globales 1933“: Bestsellerautor Gerhard Wisnewski im Interview
    Flucht aus dem Imperium: Ratgeber: Unzensierte Nischen im Internet
    Impf-Krieg: Die ersten Opfer des Pharma-Angriffs
    Voodoo mit Corona-Toten: Das Märchen von der Übersterblichkeit
    Rock gegen Lockdown: Die zornigen alten Männer stehen auf
    Nie wieder Urlaub: Unsere Reisefreiheit wird abgeschafft

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