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    Am 16. Juni 2025 wurde vor der Flüchtlingsunterkunft in Apolda (Thüringen) ein 68-jähriger Passant von einem 21-jährigen Bewohner der Einrichtung mit einem Messer angegriffen und mit zwei tiefen Stichen verletzt. Das Opfer, ein früherer Amtsleiter des Landratsamtes der Kreisstadt, war auf dem Weg zum Kreisarchiv  und konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden.

    Der Täter stellte sich kurz danach der Polizei. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der Angeklagte behauptete, dass Stimmen ihm die grausame Tat befohlen hätten. Der Prozess vor dem Landgericht Erfurt begann im Januar.

    Ein Interessenkonflikt?

    Justizministerin Beate Meißner (CDU) erklärte:

    Wir stehen vor einem Interessenkonflikt: Einerseits wollen wir Straftäter so schnell wie möglich abschieben, um unsere Bürger zu schützen. Andererseits dürfen wir nicht zulassen, dass sich Täter durch eine Abschiebung der rechtsstaatlichen Strafverfolgung entziehen.

    Da fragt man sich, was es da zu überlegen gibt. Zumal der 22-jährige Türke wegen paranoider Schizophrenie für schuldunfähig erklärt – und in einer Psychiatrie untergebracht wurde. Er gilt nach wie vor als gefährlich.

    Statt sofortiger Abschiebung wird nun monate- oder jahrelang diskutiert, ob man einen ausreisepflichtigen, gewaltbereiten Ausländer überhaupt loswerden darf. Das ist kein Interessenkonflikt, sondern Staatsversagen.

    Und er ist nicht der erste, der für schuldunfähig erklärt und nicht strafrechtlich belangt wird. Der Afghane, der im Januar 2025 zwei Menschen heimtückisch ermordete, wurde ebenfalls nicht belangt. In einer Parkanlage der bayrischen Stadt Aschaffenburg stach er auf eine Gruppe Kleinkinder ein und ermordete einen Zweijährigen. Anschließend erstach der Messermann einen 41-Jährigen, der sich schützend vor die Kinder stellen wollte.

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