Das vergangene Jahr war nicht leicht für Renate Künast (Grüne). Da hatte ein Facebook-User ein Zitat der Politikerin von 1986 aufgegriffen, in dem sie Pädophilie verharmlost haben soll. Sofort hagelte es beleidigende User-Kommentare, in denen Künast mit Kosenamen wie „alte perverse Drecksau“ versehen wurde. Die Beleidigte klagte, aber das Gericht wies sie ab. Begründung: Die Beleidigungen stünden im Kontext des Zitats und seien deshalb als Meinungsäußerungen zu dulden.

    Nach anschließender Beschwerde sind inzwischen sechs der 22 beklagten Beleidigungen doch noch als solche anerkannt worden. Die studierte Juristin findet es jedoch „komisch“, das manche Begriffe vom Gericht für zulässig erklärt würden und andere nicht: „Drecksau ist Drecksau; da kann man nicht anfangen, mit Sachzusammenhängen zu argumentieren“.

    Darüber hinaus will die grüne Renate es dem Online-Mob so richtig zeigen: gegenüber der regimetreuen Süddeutschen Zeitung forderte sie jetzt Gefängnisstrafen für Hasskommentare. Dass sie dabei nicht an Hate Speech-Kommentare auf Indymedia denkt, verdeutlicht ihr Vorwurf, dass die Justiz den rechtsextremen Kontext solcher Beleidigungen verkenne. (Und da alle Gegner der Grünen ja irgendwie „rechtsextrem“ sind, weiß man, in welche Richtung Künasts Vorstoß geht…)

    Gnädigerweise fordert sie keinen Knast für das erste Hassposting, aber bei „Mehrfach-Tätern wird das eine Option sein.“ Zumal dahinter eine Gefahr stehe: „Rechtsextremisten haben europaweit Netzwerke aufgebaut, um Demokratien auch mittels Facebook und Twitter zu zersetzen, darüber muss die Justiz auch Bescheid wissen“. Natürlich wird Beleidigung laut Paragraf 185 des StGB bereits mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft. Letzteres allerdings nur selten. Das würde Frau Künast gerne ändern: es müsse klar sein, „wo die rote Linie ist, und der Staat muss sie zeigen“. (Zumal es ja ohnehin nur „Rechte“ beträfe…)

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