Absurd: Streifenbeamte kontrollierten am berüchtigten «Technostrich» in Berlin-Friedrichshain einen schwarzen Mann nach mutmaßlichem Drogenhandel. Es kam zu einer Verwechslung. Das Amtsgericht sieht darin Rassismus und verkündet die Strafe. Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus, das in unsere Sammlung «1.000 Seiten BRD-Diktatur» (11 COMPACT-Ausgaben für 14,99 Euro statt 79,75 Euro) passt. Hier mehr erfahren.
Januar 2023, Berlin-Friedrichshain. Polizisten auf Streife beobachten am berüchtigten «Technostrich» in der Revaler Straße einen mutmaßlichen Drogen-Deal zwischen drei Personen. Als die Beamten eingreifen, flieht einer der Männer, während die Kollegen am Boden ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz sicherstellen. Der Geflohene wird als schwarzer Mann mit dunkler Kapuzenjacke und Rastalocken beschrieben.
In einem Burger-Laden auf der anderen Straßenseite entdecken die Polizisten kurz darauf eine weitere schwarze Person, ebenfalls mit dunkler Kapuzenjacke, allerdings mit kurzen lockigen Haaren statt Dreadlocks. Sie verlangen seinen Ausweis, es kommt zu einem längeren Wortgefecht, in dem der Mann mehrfach darauf hinweist, dass seine Frisur nicht zur Täterbeschreibung passt. Die Polizisten führen dennoch eine Datenabfrage durch.
Racial Profiling am Technostrich?
Der «Technostrich», das RAW-Gelände rund um die Revaler Straße in Friedrichshain, ist seit Jahren einer der bekanntesten Kriminalitätsschwerpunkte Berlins. Ein ehemaliges Reichsbahngelände, das sich zur Partymeile und gleichzeitig zum offenen Drogenmarkt entwickelt hat.
Nach Angaben von Anwohnern stehen zu Stoßzeiten bis zu 60 Dealer auf den rund 600 Metern zwischen Bahnhof Warschauer Straße und der Revaler Straße. Die Zustände, so eine Anwohnerpetition, ähneln denen am Görlitzer Park. Hier beobachteten die Beamten im Januar 2023 den mutmaßlichen Handel. Dass sie in der Folge einen schwarzen Mann mit ähnlicher Jacke, aber anderer Frisur kontrollierten, hält das Amtsgericht Berlin-Mitte nun für eine rassistische Handlung.
Die Richterin führt zur Begründung eine hypothetische Vergleichsprüfung durch: Wäre nach einem weißen Mann mit dunkler Jacke und langen geflochtenen Zöpfen gefahndet worden, hätte man dann einen weißen Mann mit kurzen blonden Haaren genauso kontrolliert? Die Antwort des Gerichts: Wahrscheinlich nicht.
Die Täterbeschreibung bestand nur aus vier Merkmalen, die Frisur stimmte nicht überein. Das Gericht hält es für «hinreichend wahrscheinlich», dass die Beamten einem sogenannten «Confirmation Bias», also einem Bestätigungsfehler, unterlagen: Sie hätten unbewusst über die fehlende Übereinstimmung bei der Frisur hinweggesehen, weil die Hautfarbe gleich war. Das Land Berlin soll dem Mann 500 Euro Entschädigung zahlen.
Rechtsgrundlage ist das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das seit 2020 in Kraft ist und als einziges Gesetz in Deutschland für behördliche Diskriminierung einen Entschädigungsanspruch vorsieht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Berlins Polizisten-Falle
Es ist nicht das erste Mal, dass das LADG für Schlagzeilen sorgt. Bereits 2024 wurde das Land Berlin auf Grundlage desselben Gesetzes verurteilt, nachdem ein Polizist einen Afghanen gefragt hatte:
«Wo kommen Sie wirklich her?»
Das kostete das Land 750 Euro. Seit Inkrafttreten des LADG gingen mehrere tausend Beschwerden ein, vor allem gegen Bezirksämter, Schulen, die BVG und die Polizei. Das Gesetz ist eine Berliner Besonderheit: Es ist das einzige in Deutschland, das für behördliche Diskriminierung einen Entschädigungsanspruch vorsieht. Kritiker warnen seit Jahren davor, dass es die Arbeit der Polizei erschwere und Beamte in schwierigen Einsatzsituationen rechtlich angreifbar mache. Dass Berlin seine eigenen Beamten bereits seit Jahren zur Zielscheibe macht, zeigt Martin Müller-Mertens in seinem Artikel «Wie der Staat die Polizei behindert». Hier heißt es:
Im Windschatten des LADG änderte Rot-Rot-Grün auch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, in dem die Befugnisse der Polizei geregelt sind. Dabei könnte die bessere «Berücksichtigung der Belange trans- und intergeschlechtlicher Menschen» bei Hausdurchsuchungen noch als Teil links-grüner Folklore durchgehen.
Einschneidender ist, dass der Polizei künftig Kontrollen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen an sogenannten Kriminalitätsbelasteten Orten (KOB) untersagt sind. So können die Beamten nicht mehr feststellen, ob unter den jeweiligen Passanten Ausländer oder Asylbewerber sind, die sich gesetzwidrig nach Berlin oder Deutschland eingeschmuggelt haben.
Als KOB gelten nach Angaben der Berliner Polizei derzeit etwa das Dealer-Refugium Görlitzer Park, der Alexanderplatz sowie mehrere Gebiete in Kreuzberg und Neukölln – allesamt Brennpunkte der Migrantenkriminalität.
Zudem darf die Polizei bei Lärmbelästigungen künftig Wohnungen nur noch dann betreten, wenn mit dem Krach eine erwiesene Gesundheitsgefährdung verbunden ist.
Das aktuelle Urteil dürfte diese Debatte neu entfachen. Ob das Land Berlin Berufung einlegt, ist noch nicht bekannt.
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