Während die BRD-Politik bis in die 1970er Jahre Ansprüche auf die Ostgebiete erhob, erkannte die DDR die „neue Westgrenze“ des „sozialistischen Bruderstaates“ Polen schon frühzeitig an – ohne völkerrechtliche Legitimation. Wir erinnern mit unseren neuen Silbermünzen „Deutsche Ostgebiete“ an die alte Heimat. Hier mehr erfahren.

    Sowohl SPD-Chef Kurt Schumacher als auch Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) betrachteten die polnisch und russisch verwalteten Ostgebiete nach wie vor als Teil eines gesamtdeutschen Vaterlandes. Diese – in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht formulierten – deutschlandpolitischen Rechtspositionen wurden auch unter Ludwig Erhard (CDU), dem Nachfolger Adenauers als Kanzler, aufrechterhalten.

    In Erhards Amtszeit fällt auch eine „Note zur deutschen Friedenspolitik“, die am 25. März 1966 allen ausländischen Regierungen übermittelt wurde. Darin betonte man, dass „Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbesteht, solange nicht eine frei gewählte, gesamtdeutsche Regierung andere Grenzen anerkennt“.

    Die angebliche „Friedensgrenze“

    In der DDR schwenkte man hingegen schon früh auf den Kurs um, der von Moskau vorgegeben und von Warschau ohnehin vertreten wurde. Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärte am 12. Oktober 1949, also nur wenige Tage nach Gründung des mitteldeutschen Teilstaates, dass man die Oder-Neiße-Linie als „eine Friedensgrenze“ ansehe, „die ein freundschaftliches Verhältnis zum polnischen Volke ermöglicht“.

    Kurt Schumachers Kampf um den deutschen Osten

    In einer Antwort an Grotewohl und DDR-Präsident Wilhelm Pieck zeigte sich Polens Staatschef Boleslaw Bierut – unter dem 1945/46 die berüchtigten Dekrete zur Entrechtung und Enteignung der Vertriebenen erlassen worden waren – äußerst zufrieden und erklärte, dass man die „Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik“ begrüße, da sie „ein für alle Mal mit der verhängnisvollen und schändlichen Tradition des ‚Dranges nach Osten‘ gebrochen hat und die Oder und Neiße als Grenze des Friedens betrachtet“.

    Die DDR und Polen nahmen dann am 18. Oktober 1949 diplomatische Beziehungen auf, und Pieck und Grotewohl bekräftigten in einem Antwortschreiben an Bierut vom 2. November 1949 erneut, dass man die Oder-Neiße-Linie als Staatsgrenze anerkenne.

    Darüber hinaus erklärten sie, dass die SED jeden, „der das Ansinnen einer Revision dieser Grenze stellt, als einen Feind des deutschen und polnischen – m Volkes und zugleich als Kriegstreiber“ ansehe. Formaljuristisch folgte am 6. Juni 1950 eine in Warschau unterzeichnete Deklaration über die Grenzmarkierung zwischen beiden Staaten.

    Polen bekommt noch mehr Land

    Doch damit nicht genug. Mit dem Abkommen von Görlitz vom 6. Juli 1950 wollten die beiden kommunistischen Staaten der „Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen“ eine völkerrechtlich verbindliche Legitimation verleihen, was schon deshalb reichlich grotesk erscheinen musste, weil sich die DDR zur damaligen Zeit selbst nur als Teilstaat betrachtete, also kaum für das ganze Deutschland sprechen und handeln konnte.

    Als Zeichen des guten Willens beziehungsweise „als Beweis der Festigung der deutsch-polnischen Freundschaft“, wie es offiziell hieß, trat man knapp ein Jahr später noch einen Gebietsstreifen auf der Insel Usedom westlich von Swinemünde an Warschau ab.

    Was von der „Friedensgrenze“, die laut der Präambel des Görlitzer Abkommens Deutsche und Polen „nicht trennt, sondern einigt“, wirklich zu halten war, zeigte sich in den folgenden Jahren. Bis in die 1960er Jahre gehörte sie zu den bestbewachten und am schärfsten abgeriegelten Grenzen Europas.

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