Einmal mehr zeigen deutsche Gerichte der Politik die Grenzen auf. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer unwiderruflichen Entscheidung das Feuerwerksverbot in der Corona-Verordnung des zweitgrößten deutschen Bundeslandes außer Kraft gesetzt.  In der neuen Ausgabe von COMPACT-Aktuell Corona Lügen: Wann bekommen wir endlich unser Leben zurück? haben wir ein ganzes Kapitel nur dem Hygiene-Staat und seinen Zwängen gewidmet! HIER bestellen!

     Das Böllern gerät zusehend in das Visier politisch korrekter Tugendwächter. Antje Kapek, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, forderte erst unlängst mit Blick auf die kommende Silvesternacht nicht nur ein Böller-, sondern sogar ein formales Zündverbot (!) für Pyrotechnik. Die Grünen machen sich schon seit Jahrzehnten für ein totales Böllerverbot stark und dürften innerlich vor Freude ganz aus dem Häuschen sein, dass sie diese Forderung nun im Zuge der Corona-Repressionspolitik durchsetzen konnten.

    Mehr Schwerverletzte durch Böllerverbot?

    In Brandenburg kontrollieren derzeit Beamte des Hauptzollamtes Frankfurt an der Oder mit Stichproben die mögliche Einfuhr von Böllern aus Polen nach Deutschland. Offensichtlich haben die Verantwortlichen in der Landesregierung schon Angst, dass frustrierte Bürger in der Silvesternacht die Böllerei zu ihrer Form des Protests gegen die hiesige Corona-Diktatur machen.

    Mit dem Böllerverbot will man Verletzungen vorbeugen und das Pflege- und Rettungspersonal entlasten, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer erst kürzlich noch betonte. Eintreten könnte aber genau das Gegenteil. Mediziner wie Michael Raschke, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, befürchten eine „Ausweichbewegung durch selbstgebaute oder illegale Sprengkörper“ und dadurch bedingt sogar eine Zunahme schwerer Verletzungen durch Pyrotechnik in der Silvesternacht.

    Auch der Verband der pyro-technischen Industrie (VPI) sieht große Zusatzrisiken durch das Böllerverbot. Verbandssprecher Klaus Gotzen betonte: „Ein Verbot der zugelassenen und sicheren Artikel treibt im schlimmsten Fall sogar mehr Menschen ins Krankenhaus.“

    OVG Lüneburg: Böllerverbot ist noch kein Infektionsschutz

    In Niedersachsen stellte das OVG Lüneburg in seiner Entscheidung nun klar, dass ein umfassendes Feuerwerksverbot eben keine erforderliche Infektionsschutzmaßnahme ist, außerdem reduzierten die kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten der Unfallchirurgie nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Coronapatienten.

    Damit wird es in einem der großen deutschen Bundesländer nun kein landesweites Böllerverbot an Silvester geben. Da die Richter außerdem entschieden, dass auch ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich sei, gibt es für die Pyrotechnikhersteller, die wegen des Böllerverbots schon mit einer umfassenden Insolvenzwelle rechnen, nun vielleicht doch wieder einen Lichtstreif am Horizont.

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