Es ist immer das gleiche, böse Spiel bei von Asylanten verübten Morden an jungen Mädchen: Die Täter sind oft wesentlich älter als ursprünglich angenommen. Informieren Sie sich im Dossier der jetzt schon bestellbaren August-Ausgabe von COMPACT über die vergessenen Opfer der Messereinwanderung von Wien bis Würzburg. Hier mehr erfahren.

    Darüber kann man wohl nicht wirklich überrascht sein: Laut einem medizinischen Gutachten soll ein angeblich 16 Jahre alter Afghane, der neben drei weiteren, teilweise erheblich vorbestraften Afghanen als dringend tatverdächtig im Fall des Mordes an der 13-jährigen Leonie gilt, weit älter sein als von ihm selbst angegeben. Das aus Tulln in Niederösterreich stammende Mädchen wurde in der Nacht vom 26. auf den 27. Juni in Wien unter Drogen gesetzt, schwer misshandelt und missbraucht und schließlich erdrosselt.

    Alter entscheidend für das Strafmaß

    Einer ihrer Mörder wurde schon am 14. Juli 2019 einem medizinischen Altersttest unterzogen, als wahrscheinlichstes Alter ein Wert von 20,6 Jahren ermittelt. Sein Anwalt Mathias Burger will das natürlich nicht wahr haben. „Auf mich macht er keinesfalls den Eindruck eines 18- bis 20-Jährigen“, äußerte er auf Nachfrage der Zeitung Heute.

    Kein Wunder, denn das Alter dürfte bei der Verhängung des Strafmaßes im anstehenden Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Wenn der Afghane im Juli 2019 20 war, dann ist er mittlerweile 22 und könnte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden, die in Österreich ab einem Alter von 21 Jahren verhängt werden kann.

    Der Fall Leonie erinnert an den Mordfall Mia, der sich am 27. Dezember 2017 im südpfälzischen Kandel zutrug, und bei dem ein angeblich 15 Jahre alter und ebenfalls aus Afghanistan stammender Asylbewerber die 15jährige Schülerin Mia mit zahlreichen Messerstichen in einem Drogeriemarkt ermordete.

    Erinnerung an die Fälle Mia und Maria

    Der Vater des erstochenen Mädchens aus Kandel äußerte jedenfalls zwei Tage nach der Tat in der Bild-Zeitung über den Afghanen:

    Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.

    Ein ähnliches Szenario ergab sich im Fall des Mordes an der damals 19-jährigen Medizinstudentin Maria Ladenburger, der sich im Oktober 2016 in Freiburg ereignet hatte, und für den der Afghane Hussein Khavari, der von deutschen Behörden als „minderjähriger Asylbewerber“ eingestuft wurde, vom Landgericht Freiburg im März 2018 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

    Der Asylantrag von Mias Mörder wurde schon Monate vor der Bluttat abgelehnt. Foto: privat

    Hier konnte durch ein medizinisches Altersgutachten zweifelsfrei geklärt werden, dass der Beklagte zur Tatzeit schon mindestens 22 Jahre alt war. Der Vater des Angeklagten gab als Geburtsjahr seines Sohnes im Rahmen eines Telefonats mit dem Gericht den Jahrgang 1984 an – das würde bedeuten, dass der mutmaßliche Täter Hussein K. im Herbst 2016 sogar schon längst jenseits der 30 war!

    Dauermissbrauch im Bereich der „minderjährigen Flüchtlinge“

    Immer drängender stellt sich angesichts solcher Fälle die Frage, was eigentlich bei den sogenannten „Inaugenscheinnahmen“ durch die Jugendämter passiert, die für die Altersfeststellung von Asylbewerbern zuständig sind, die ohne Papiere nach Deutschland eingereist sind.

    Durch eine Einstufung als MUFL (minderjähriger unbegleiteter Flüchtling) sichern sich die Betroffenen nämlich nicht nur umfangreiche Leistungen, da ein Minderjähriger Anspruch auf Leistungen nach der Jugendhilfe hat und ein kostspieliges „Gesamtpaket“ aus Unterbringung, Ausbildung und Betreuung finanziert bekommt. Sie werden auch nochmals eingeschult und nehmen so einen völlig anderen Bildungsweg als den, den sie im Fall der Nennung ihres korrekten Alters genommen hätten.

    Tödliche Naivität

    Am Ende stellt sich die Frage, ob die Täter ihre späteren Opfer überhaupt kennengelernt hätten, wenn sie von vorneherein ehrlich gewesen und ihr korrektes Alter angegeben hätten. Die pauschale Ablehnung von medizinischen Alterstests wird auch in Zukunft dazu führen, dass das deutsche und österreichische Asylsystem enorm missbrauchsanfällig bleiben werden, und leider auch dazu, dass überführte Straftäter aus dem Bereich der Asylbewerber nach dem milden Jugendstrafrecht verurteilt werden statt nach Erwachsenenstrafrecht, wie sie es eigentlich verdient hätten.

    Die Dunkelziffer an Personen, die sich als zu jung ausgeben, und sich dadurch Vorteile verschaffen, dürfte also weiterhin hoch bleiben. In Österreich wurden beispielsweise im Jahr 2016 die Hälfte der Asylbewerber, die sich als minderjährig ausgaben, untersucht – das waren rund 2.300 Personen. Die Tests ergaben, dass 40 Prozent von ihnen älter waren als ursprünglich angenommen wurde. Leider haben solche Studien mit ihren mehr als eindeutigen Ergebnissen noch nicht zu einem Politikwechsel geführt und es ist leider auch sehr fraglich, ob der bestialische Mord an Leonie zu einem Umdenken führen wird.

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