Nach dem Terroranschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt werden täglich neue Fehler der Behörden bekannt. Es ist längst mehr als eine Verkettung unglücklicher Zustände, es ist ein regelrechter Sicherheitsskandal. Während die Altparteien ihren Apparat auf harmlose Bürger hetzen, die den Bundeswirtschaftsminister kritisieren, verschließen sie beim importierten Terror beide Augen. Das neue COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ deckt auf, wie Scholz, Faeser, Habeck und Co unser Land zerstören. Und was dagegen unternommen werden muss. Hier mehr erfahren.
Nein, es sind nicht nur wenige Fehler oder gar unglückliche Umstände, die dazu geführt haben, dass der 50-jährige Terrorist Taleb al-Abdulmohsen mit einem BMW-SUV in den Magdeburger Weihnachtsmarkt rasen, fünf Menschen töten und über zweihundert weitere verletzten konnte. Es ist vielmehr ein völliges Versagen der Behörden. Trotz Terrorankündigungen, öffentlich und über Monate hinweg immer wieder, ließ die Polizei al-Abdulmohsen unbehelligt, sah seiner Radikalisierung tatenlos zu. Möglicherweise, weil sie sich nicht vorstellen konnten, dass der angeblich doch so gut integrierte Arzt in das Raster eines gemeingefährlichen Terroristen fallen könnte. Ein verhängnisvoller Fehler.

Das sind die 5 größten Behördenversäumnisse im Vorfeld:
1.) Immer wieder kündigte Taleb al-Abdulmohsen im sozialen Netzwerk X vor mehreren zehntausend Lesern an, sich am deutschen Staat rächen zu werden, er konkretisierte die Tat sogar auf das Jahr 2024 und prognostizierte, wahrscheinlich dabei zu sterben. Dafür gab es nicht einmal eine Hausdurchsuchung. Und ein Gutachten von LKA und BKA kam zu dem Entschluss, dass von al-Abdulmhosen keine Gefahr ausgehen würde.
2.) Bereits 2014 wurde der spätere Terrorist durch das Amtsgericht Stralsund wegen einer „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen eines gemeingefährlichen Verbrechens“ verurteilt, weil er gegenüber der Ärztekammer gedroht hatte, es werde „etwas Schlimmes“ geschehen, das „internationale Bedeutung“ erfahren würde. Trotzdem gab es keinerlei Versuche, den Kriminellen in sein Heimatland Saudi-Arabien abzuschieben.
3.) Im Gegenteil: Aus Saudi-Arabien wurde sogar explizit vor Taleb al-Abdulmohsen gewarnt und seine Auslieferung beantragt. Es wäre die einfachste Möglichkeit gewesen, sich der tickenden Zeitbombe zu entledigen. Doch die Behörden lehnten den Auslieferungsantrag einfach ab und die Akten verstaubten im Schrank.
4.) Nach immer mehr Drohungen, die auf dem X-Profil von al-Abdulmohsen zu finden waren, entschied die Polizei, nun doch eine Gefährderansprache durchzuführen. Eine hinlänglich bekannte Praxis, die z.B. vor besonders brisanten Fußballspielen bei bekannten Ultras oder Hooligans genutzt wird, um ihnen zu signalisieren, dass sie im Visier der Polizei stehen und bei Straftaten verfolgt werden. Doch während die Polizei radikale Fußballfans an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz aufsucht, erhielt al-Abdulmohsen die Gefährderansprache lediglich per Post. Der Arzt sei unauffindbar gewesen. Auf die Idee, an seinem Arbeitsplatz im Landesfachkrankenhaus für Psychiatrie in Bernburg nachzuschauen, kamen die Polizisten nicht.
5.) Nicht nur die Ermittlungsbehörden, die Hinweise nicht ernst genommen haben, sowie die Ausländerbehörden, die nicht auf die Idee gekommen sind, die Abschiebung von al-Abdulmohsen einzuleiten, haben geschlampt: Es ist unklar, ob der Mann überhaupt ein regulärer Arzt ist. Arbeitskollegen bezeichneten al-Abdulmohsen als „Dr. Google“, der offenbar von einfachsten medizinischen Vorgängen keinerlei Kenntnis hatte und nicht einmal wusste, was eine Thrombose ist. Er soll Spritzen falsch gesetzt und Patienten lebensgefährliche Medikamente verschrieben haben. Doch auch hier wurden die Hinweise und Warnungen ignoriert, statt Nachforschungen zu unternehmen. Diese Ignoranz fügt sich in das Gesamtbild des Behördenversagens.
Dass die Tat selber schließlich nur durch Verhaltensfehler von Polizei und Stadtverwaltung ermöglicht wurde, insbesondere Stand ein zur Absperrung eingeplanter Polizeibulli nicht an der zugeteilten Stelle und ermöglichte dadurch die freie Fahrt auf den Weihnachtsmarkt, passt ins Bild. Medial bisher kaum aufgegriffen ist zudem die Frage, weshalb zwar die ungesicherte Einfahrtstelle bei der Aufarbeitung des Anschlages thematisiert wird, aber nicht die Ausfahrtstelle. Denn: Al-Abdulmohsen konnte eine Runde über den Weihnachtsmarkt fahren, verließ ihn wieder und wurde erst auf der danebenliegenden Straße gestoppt. Es muss daher mindestens zwei ungesicherte Zufahrten gegeben haben. Und damit ein Sicherheitskonzept, was seinen Namen nicht verdient.
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