Endlich! Die Justiz weist die Corona-Diktatur in ihre Schranken. Nachdem ein belgisches Gericht von der Regierung die Aufhebung sämtlicher Maßnahmen verlangt hat und das Wiener Verwaltungsgericht dem Lockdown-Regime des Sebastian Kurz die gesamte Grundlage entzog, erklärt jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Ausgangssperre in der Region Hannover für null und nichtig.
Karl Lauterbach und seine Fans werden sich die Haare raufen. Endlich zeigt ein Gericht, dass Politiker nicht das Recht besitzen, den Bürger mit unsinnigen Einschränkungen zu quälen. Die Region Hannover hatte die vom 1. bis 12. April eine allgemeine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 bis 5 Uhr verhängt.
Aber man hatte die Rechnung ohne das Verwaltungsgericht Hannover gemacht. Das hatte am Karfreitag in einer Eilentscheidung die Rechtmäßigkeit der Verfügung angezweifelt. Die gestrige Urteilbegründung enthält nicht nur eine Verteidigung bürgerlicher Freiheiten, sondern kritisiert scharf gegen den Dilettantismus der angeblichen Corona-Politik. Dabei verbittet sich das Gericht auch das Bashing von Bürgern, durch deren angebliche Disziplinlosigkeit die Desaster der Politik begründet werden:
„Nicht nachprüfbare Behauptungen reichen zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere ist es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.“
Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie bestehe –
„die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege“.
Maßnahmen, die nur „auf Verdacht hin ergriffen“ würden, seien nicht länger zu rechtfertigen. Der schönste Satz kommt zum Schluss: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“ Diese Begründung beinhaltet einen Widerspruch zu allem, was übergriffige Politiker, deren sogenannte „Experten“ und Propagandamedien uns täglich servieren. Der NDR fragt daher:
„Ob und inwieweit die Entscheidung auch die Ausgangssperren in den anderen niedersächsischen Kommunen berührt, ist noch nicht ausgemacht. Doch dürften die Entscheider in den Kommunalverwaltungen ganz genau überlegen, wie sie nun vorgehen.“
Denn das Verwaltungsgericht Osnabrück prüft ebenfalls Eilanträge gegen die dortige Ausgangssperre. Zwar steht das Hauptsacheverfahren noch aus, aber nach dem „OVG-Urteil dürfte den Richtern in Osnabrück nicht viel Spielraum für eine anderslautende Entscheidung bleiben“…
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