Das Urteil einer lebenslänglichen Haftstrafe gegen Beate Zschäpe ist nach der durch den Karlsruher Bundesgerichtshof verworfenen Revision rechtskräftig geworden, dennoch bleiben weiterhin alle wichtigen Fragen offen. Lesen Sie jetzt in unserem COMPACT-Spezial Operation NSU. Neonazis.V-Männer. Agenten detailliert nach, warum die offiziell verbreiteten Legenden über den NSU gar nicht stimmen können. Hier mehr erfahren.

    Das Urteil gegen Beate Zschäpe ist nun rechtskräftig, wobei der ganze Fall weiterhin fast unwirklich erscheint und von einer echten Aufklärung weit entfernt ist. Deshalb ist es auch gut nachvollziehbar, dass der Zschäpe-Anwalt Wolfgang Heer gestern nach der Entscheidung der Richter davon sprach, der Bundesgerichtshof setze bei seinen Annahmen „die Zirkelschlüssigkeit und in weiten Teilen reine Spekulation des Oberlandesgerichts München“ fort, Zschäpe habe maßgeblichen Einfluss auf die Planung der Morde und Anschläge ihrer Freunde, den gemeinsamen Tatentschluss und den Willen zur Tatbegehung gehabt.

    Gab es den NSU überhaupt?

    Und tatsächlich kann man die Frage in den Raum werfen, wann es ein solches Urteil in der deutschen Rechtsgeschichte jemals gegeben hat. Schon die vom Generalbundesanwalt vertretene These, Zschäpe sei Mitglied einer rechtsterroristischen Gruppierung gewesen, ist gar nicht so einfach zu belegen.

    Die Indizien, dass sich die beiden angeblichen NSU-Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die im November 2011 tot in einem in Eisenach abgestellten Wohnmobil aufgefunden wurden, sowie Beate Zschäpe überhaupt an den Tatorten der Morde aufgehalten haben, sind nur sehr schwach. Es existieren beispielsweise mit Blick auf die sogenannten Česká-Morde merkwürdigerweise keine DNA-Spuren von Mundlos und Böhnhardt – weder an den Tatorten noch der Tatwaffe.


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    In einem Interview mit dem Magazin Cicero, das am 11. Juli 2018 veröffentlicht wurde, äußerte der Journalist Stefan Aust, der sich intensiv mit der Verbrechensserie auseinandergesetzt hat, beispielsweise, dass ihm ein Ermittler gesagt habe, dass es im Falle eines Überlebens der beiden Uwes gar nicht so einfach gewesen wäre, diesen überhaupt eine Präsenz an den Tatorten nachzuweisen.

    Terrorphantom Beate Zschäpe

    Gleiches gilt selbstverständlich auch für Beate Zschäpe. Ihre Aussage, nie an einem Tatort gewesen zu sein, ist glaubwürdig, und aus juristischer Sicht kann die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe gegen sie deshalb trotz der abgeschmetterten Revision weiter als fragwürdig eingestuft werden, auch wenn auf der juristischen Ebene nun alle Messen gelesen sind.

    Dies gilt umso mehr, als nie gegen den früheren Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme auch nur ermittelt wurde, obwohl sich dieser am 6. April 2006 in einem Internetcafé in der Holländischen Straße in Kassel aufhielt, in dem zu diesem Zeitpunkt der letzte der sogenannten Česká-Morde stattfand. Dies soll nach dessen Aussagen ein Zufall gewesen sein (einen ausführlichen Text zu diesem Fall finden Sie im COMPACT-Spezial Politische Morde: Die Blutspur der letzten 100 Jahre, das noch als PDF-Download verfügbar ist).

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    Das von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bewohnte und in Brand gesteckte Haus in Zwickau. Foto: André Karwath aka Aka (Own work), CC BY-SA 2.5, Wikimedia Commons

    Die Spinne im Netz

    Schon das ist wenig glaubwürdig, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Geheimdienstmitarbeiter zufällig ausgerechnet an einem Tatort einer der spektakulärsten Verbrechensserien der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik auftaucht, ist mikroskopisch gering. Mittlerweile ist auch noch die Dokumentation eines polizeilich abgehörten Telefonats aufgetaucht, die der damals unter Mordverdacht stehende Temme mit dem Geheimschutzbeauftragten des Landesamtes (LfV) Hess führte, in dem dieser Temme einschärft:

    Ich sag ja jedem – wenn er weiß, dass da irgendwas passiert – nicht vorbeifahren.

    Aus dem Kontext des Gespräches geht ganz klar hervor, dass der Geheimschutzbeauftragte des Landesamtes davon ausging, dass Temme wusste, „das da irgendwas passiert“, und somit also nicht zufällig am Tatort war. Da wirkt es fast schon wie eine juristische Farce, dass der Begriff „Verfassungsschutz“ in dem 3.000 Seiten starken Urteil des Oberlandesgerichts München an keiner Stelle vorkam.

    Bleibt nur noch die Hoffnung, dass sich angesichts des herannahenden zehnjährigen Jahrestags des Auffliegens des Trios mögliche Whistleblower aus den Behörden oder Geheimdiensten zu Wort melden, die Licht in das Dunkel bringen.

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