Erinnern Sie sich? Ampelminister Robert Habeck von den Grünen wollte im vergangenen Jahr Bundeskanzler werden; ein Anflug von massiver Selbstüberschätzung. Jetzt muss er eine Strafe zahlen, weil er es mit seinem Ego-Trip im Wahlkampf übertrieben hatte. Lesen Sie hierzu unser Spezialheft „Die Altparteien“. Enthalten ist auch eine glänzende Abrechnung mit den Grünen. Hier mehr erfahren.

    Eine nicht genehmigte Lichtinstallation der Habeck-Grünen am Münchner Siegestor während des Bundestagswahlkampfs 2025 hat ein finanzielles Nachspiel. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt hat deswegen eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 6.948 Euro verhängt.
    Die Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen als Auftraggeberin muss davon 4.728,50 Euro übernehmen. Das beauftragte Werbeunternehmen und dessen Verantwortlicher tragen den Restbetrag von 2.219,50 Euro. Die Bußgeldbescheide wurden jetzt verschickt.

    Laut KVR hatten die Grünen im Januar 2025 das Konterfei ihres damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck zusammen mit einem Werbeslogan eine Stunde lang auf das Siegestor projiziert – ohne die erforderliche Genehmigung. Die Behörde wirft den Beteiligten vor, Wahlwerbung außerhalb der zugelassenen Flächen durchgeführt und dabei denkmalschutzrechtliche Vorschriften missachtet zu haben.

    Bei der Bemessung der Strafe spielte vor allem die bundesweite mediale Aufmerksamkeit, die die Aktion erregte, eine wesentliche Rolle. In den sozialen Netzwerken empören sich Nutzer über die geringe Höhe der Strafe. Tenor, wie in einem X-Post formuliert: „Das kommt davon, wenn man sich selbst die Höhe der Strafe festlegt. Die in München regierenden Grünen legen die Strafe gegen die Grünen fest. Noch Fragen?“

    Lesen Sie hierzu unser Spezialheft „Die Altparteien“. Enthalten ist auch eine glänzende Abrechnung mit den Grünen. Hier bestellen.

    Kommentare sind deaktiviert.