Das ging aber schnell: Nicht mal einen Monat nach der zweiten Querdenker-Demo in Berlin liegt der Entwurf für ein neues „Versammlungsfreiheitsgesetz“ vor…

    Als Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Vorfeld der Querdenker-Demo am 29. August durchblicken ließ, dass er deren Verbot aus politischen Gründen wünsche, dann aber beim Verwaltungsgericht scheiterte, war jedem klar: Das wird ein Nachspiel haben. Da darf man mit neuen Gesetzen rechnen, die einem Herrn Geisel solche Peinlichkeiten ersparen.

    Nicht mal einen Monat später liegt der Entwurf für ein neues „Versammlungsfreiheitsgesetz“ vor. Getarnt ist es als Sonderbestimmung gegen Rechtsextreme, wonach „gewaltverherrlichende“, „rassistische“ Demonstrationen sich leichter verbieten lassen. Nun wissen wir, dass diese Attribute auch als Codewörter zur Diskreditierung politischer Gegner funktionieren. Schon die Querdenker-Demos wurden von Establishment und Medien mit diesen Etiketten beklebt.

    Umgekehrt kann die Antifa zahllose Menschen niederknüppeln oder Autos anzünden, ohne jemals als „gewaltverherrlichend“ eingestuft zu werden. Tatsächlich findet sich im Gesetzentwurf kein Verweis auf Linkextremismus oder Schwarzen Block. Es geht darum, dass eine „rechte“ Kundgebung aufgelöst werden darf, die „geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln“, die „in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft“ und damit „einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt“.

    Nach der Berichterstattung der Mainstream-Medien über die Querdenker-Demos, wo Kaiser-Fahnen zu Reichskriegsflaggen umgelogen wurden, ahnt man die künftige kreative Auslegung des Gesetzes durch Geisel & Co. Da können dessen Autoren noch so sehr beteuern, dass viele Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts darin Berücksichtigung fänden. Auch die Mainstream-Tageszeitung Welt findet dieses Projekt „nicht ganz unproblematisch.“ Denn: „So, wie der Gesetzesentwurf formuliert ist, könnte die Hauptstadt mit ihm in Karlsruhe scheitern. Das wäre so peinlich wie unnötig.“

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