Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass Björn Höcke nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt wurde. Eine einstweilige Verfügung untersagte nun dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, die Behauptung, ein Gericht hätte Höcke als Faschist eingestuft. Der so inflationär verbreiteten Parole über die angebliche Bestätigung einer rechtsextremistischen Gesinnung des Politikers wurde damit die Grundlage entzogen – und das antifaschistische Narrativ des linksliberalen Establishments geschwächt. Jetzt lesen, was Höcke wirklich will.
Wann immer die AfD in Talkshows oder anderen Räumen der politischen Debatte als Thema behandelt wird, folgen früher oder später die Vokabeln Flügel und Höcke. Um die Oppositionspartei als eigentlich im Kern bösartige Faschopartei zu „entlarven“, muss neben absurden Konstruktionen oder aus dem Kontext gerissenen Zitaten irgendetwas Handfestes herhalten. Dies wurde mit einem Gerichtsurteil von Meinigen im September 2019 geliefert, welches regelmäßig falsch zitiert oder komplett frei ausgelegt wird. Im Urteil geht es um die Auflage einer Versammlungsbehörde für eine Demo unter dem Titel „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke“. Eine Auflage der Versammlungsbehörde war die Untersagung der Bezeichnung Höckes als „Faschist“ im Kundgebungsthema. Die Antragstellerin begehrte im Eilverfahren eine Aufhebung dieser Versammlungsauflage, welche das Verwaltungsgericht Meinigen dann mit der Begründung gewährte, dass nach Vorlage ausgewählter Zitate Höckes, die Behauptung, die sich am Rande der Beleidigung bewegt, nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sei.
Seitdem galt es für die Inquisitoren der linksideologischen sogenannten Zivilgesellschaft als bewiesene Tatsache, dass es sich bei dem Politiker Björn Höcke und demnach auch der gesamten AfD um die Wiederkehr des Faschismus handeln müsse. Mit Selbstvertrauen wird dies seitdem von verschiedenen Personen in der Öffentlichkeit wie ein Mantra betont. Wie kann das angehen? Und was bedeutet das Urteil des Landgerichts Hamburg?
Der ewige Faschismus und die Zivilgesellschaft
Der Faschismusbegriff hat längst eine ideologisch bedingte Ausweitung und Verschiebung erfahren. In unserer Spätphase der Postmoderne, in der die absolute Beliebigkeit, Subversion des Normativen und Glorifizierung des Hässlichen dominieren, braucht es einen negativen Bezugspunkt, etwas, das sich dem Laissez-faire-Prinzip entzieht beziehungsweise seine Antithese darstellt, und so die widersprüchliche bunte Spaßgesellschaft im Schulterschluss zusammenhalten lässt, da sonst keine Gemeinsamkeiten wie nationale, religiöse oder kulturelle Identität mehr bestehen. Und dies liefert bisweilen der „ewige Faschismus“ (Umberto Eco), als Sinnbild des ultimativen Bösen, als Manifestation des Antipluralismus und Antihumanismus, den die selbsternannte Zivilgesellschaft in einem nie endendem Zyklus bekämpfen kann.
Da die eklatanten Widersprüche einer Ordnung, die keine sein will (und aufgrund ihres infantilen Humanismus sich gegenseitig bekämpfende Gruppen zu vereinen meint), immer drastischer werden, muss die Verfolgung jener, die auf die daraus resultierenden Verwerfungen und Verfallserscheinungen hinweisen, ebenfalls immer drastischer werden. Das bedeutet unter anderem, dass das Imperium des Bösen, die Riege der angeblichen Faschisten um immer mehr Personenkreise erweitert wird.
So ist der Faschismus also nicht länger ein bestimmtes polithistorisches Phänomen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts, sondern bereits in Form von Kritik an der herrschenden Ideologie allgegenwärtig. Eine sich nunmehr als antifaschistisch verstehende Gesellschaft kann Kritik folgerichtig nur als maskierten Faschismus identifizieren. Dieser Feindbegriff kann beliebig aufgeladen werden, je nachdem, welche kritische Gruppierung angegriffen werden soll: Ob wirtschaftsliberale Ex-FDP‘ler, liberal-konservative Ex-CDU’ler, sozialpatriotische Ex-SPD’ler, ob Juden, Christen oder Homosexuelle in der AfD, ob katholische Abtreibungsgegner oder Migrationskritiker, ob libertär oder nationalkonservativ Gesinnte – sie alle können mit dem Brandmarker „Faschist“, wahlweise auch Nazi oder Rechtsextremist, unscharf gemacht werden. Wer dieses Etikett aufgeklebt bekommt, ist vom Diskurs und der Gestaltung der Gesellschaft unweigerlich ausgeschlossen.
Auch wenn das ideologische Gerüst dieses Antifaschismus und seine Weichensteller selbst mit liberal-demokratischer Grundordnung nur wenig am Hut haben und eine Großzahl seiner aktivsten Agitatoren Stasi-Spitzel waren, hat sich das politische (vermeintlich demokratische) Establishment und das publizistische Justemilieu mit dieser neuen Freund-Feind-Distinktion angefreundet. Der linksliberale Machtblock kann sich mit diesem Werkzeug nämlich selbst moralisch legitimieren und die Opposition, ohne inhaltliche Auseinandersetzung, delegitimieren, womit dann beispielsweise auch Rechtsbrüche der Regierung unter ethischem Vorwand gerechtfertigt werden können. Eine Machtausweitung der Herrschenden erfolgt mithilfe dieses hypermoralischen Haltungskonzepts, welches von Medien, Universitäten bis hin zum Kulturbetrieb getragen wird, unter der Prämisse, den Faschismus nie wieder auch nur einen Fußbreit an Boden gewinnen zu lassen – Stichwort: Kein Meter nach rechts.
Höcke. Interviews, Reden, Tabubrüche.
Er ist der am heißesten diskutierte Politiker in Deutschland – und gilt vor allem im Osten für viele als Hoffnungsträger für eine politische Wende. Altparteien und Leitmedien dagegen verteufeln ihn als neuen Hitler und sehen den anstehenden Neuwahlen in Thüringen mit Sorge entgegen: In den neuen Bundesländern ist die AfD zur stärksten Partei aufgestiegen – mit Höcke als bekanntestem Zugpferd. Bilden Sie sich jetzt Ihre eigene Meinung über diesen Mann. COMPACT-Edition dokumentiert die wichtigsten Reden und Interviews, die Denkanstöße und Tabubrüche des Thüringers aus den letzten Jahren. Sprach er wirklich abwertend von einem „Mahnmal der Schande“? Wie denkt er über Afrikaner? Will er eine „ethnische Säuberung“ der Bevölkerung? Bereitet er in der AfD einen Putsch zur „Machtergreifung“ vor?
Höcke als antifaschistisches Feindbild
Wenn es darum ging, das antifaschistische Narrativ der linken Schickeria gegen die Opposition zu fixieren, wirkte das Gerichtsurteil von Meiningen als entscheidender Eckpfeiler. Dieser Pfeiler stand allerdings schon von vornherein auf dünnem Sand, denn der eigentliche Inhalt beziehungsweise die eigentliche Aussage des Urteils, besagt nichts über die politische Gesinnung Björn Höckes – etwas, über das ein Gericht ohnehin nicht urteilen könnte. Festgestellt wurde nur, dass „übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners“ im „politischen Meinungskampf“ ebenso hinzunehmen seien, „wie scharfe, drastische, taktlose und unhöfliche Formulierungen“. Damit sei die polemische Kritik in erster Linie als Teil der politischen Auseinandersetzung und nicht als Diffamierung der Person im Vordergrund zu betrachten. Björn Höcke selbst war am Verfahren im Übrigen gar nicht beteiligt.
Das hinderte Journalisten, Aktivisten und Politiker des Establishments aber bekanntlich nicht daran, diese Fake-News par excellence zu jeder Gelegenheit wie ein Mantra vorzubeten: „Björn Höcke ist laut gerichtlichem Urteil nachweislich ein Faschist.“ So oder so ähnlich wurde das vermeintliche Totschlagargument ausgepackt, wann immer ein Politiker der Alternative für Deutschland in einer Talkshowrunde argumentativ zu gefährlich wurde oder anderweitig die Delegitimierung der einzigen Opposition in Deutschland erfolgen sollte. Als Erinnerung, dass man mit diesen Menschen ja sowieso gar nicht reden dürfe, da sie via Höcke in einer direkten Bezugsbeziehung zu Hitler und dem Dritten Reich stünden.
Höcke, als sozialpatriotischer Politiker mit gelegentlich zu scharfer Zunge, verkörpert diesen imaginierten Bezugspunkt des Bösen, den die Gutmenschgesellschaft benötigt. Er wagt es, Licht auf marode Stellen der spätdekadenten Bundesrepublik zu werfen und rhetorische Verbote der Politischen Korrektheit zu brechen. Er stellt für die Herrschaft der vermeintlich Anständigen das Böse dar. Doch der Boden unter den Füßen der moralischen Gewissheit der „Zivilgesellschaft“ ist nun entzogen worden. Mit dem Urteil des Hamburger Landgerichts ist im selben argumentativen Rahmen der Gegenstoß ereilt. Der absurden Infamie, Björn Höcke sei gerichtlich bestätigt ein Faschist, kann nun entgegnet werden: Nein, gerichtlich bestätigt, stimmt das nicht. Das Flügelthema, als vor allem medial effektivste Waffe der Etablierten gegen die Oppositionspartei, sollte – auch deshalb – nun nicht länger so scharf schießen und nicht mehr weitere Spaltungs- und Auflösungserscheinungen fördern können.