Trumps Amerika: Anders als dort herrschen bei uns sehr strenge Waffengesetze. Warum man dennoch nicht auf effektiven Selbstschutz verzichten muss, zeigt Experte Lars Konarek in seinem neuen Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“. Gerade in Zeiten wie diesen unverzichtbar. Hier mehr erfahren.
Die US-Wahlen haben es einmal mehr gezeigt: Den Amerikanern ist das Second Amendment heilig. Dieser zweite Verfassungszusatz – von Donald Trump und seinen Republikanern besonders hoch gehalten – garantiert jedem Bürger das Recht auf freien Waffenbesitz. Und das schon seit Jahrhunderten. Er wurde mit den anderen ersten neun Zusatzartikeln am 15. Dezember 1791 verabschiedet. Das Second Amendment lautet:
„Da eine gut regulierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht verletzt werden.“
Allerdings ist das US-Waffenrecht etwas komplexer, da es sowohl nationale als auch bundesstaatliche Gesetze gibt. Erstgenannte bieten einen allgemeinen Rahmen, während die einzelnen Bundesstaaten spezifische Regelungen erlassen können, die oft stark variieren.
Auf nationaler Ebene regelt der Gun Control Act von 1968 den Verkauf, die Übertragung und den Besitz von Schusswaffen. Der National Firearms Act von 1934 wiederum reguliert besonders gefährliche Waffen wie Maschinengewehre oder kurzläufige Schrotflinten. Diese Waffen erfordern eine Registrierung beim Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives sowie die Zahlung einer speziellen Steuer.
Scharfe Waffengesetze in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Regelungen für den Waffenbesitz weitaus strenger und werden durch das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt. Anders als in den USA gibt es in Deutschland kein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Waffenbesitz.
Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigt man bei uns eine Waffenbesitzkarte (WBK), und für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit zusätzlich einen Waffenschein. Die Erteilung dieser Dokumente ist an strikte Voraussetzungen geknüpft. Der Erwerb und Besitz bestimmter Waffenarten wie vollautomatischer Gewehre ist besonders stark reglementiert oder ganz verboten.
Legale freie Waffen und ihr Einsatz
Anders sieht es hingegen bei sogenannten freien Waffen aus. Der Survival- und Selbstverteidigungsexperte Lars Konarek schreibt dazu in seinem empfehlenswerten Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“:
„Es ist offensichtlich: Der Staat kann seine Bürger mittlerweile nicht mehr ausreichend schützen. Zu unausgeglichen ist das Verhältnis zwischen Kriminellen und der Ordnungsmacht. Mit dieser traurigen Tatsache müssen Sie sich entweder abfinden oder die persönliche Sicherheit im Rahmen des Gesetzes demnentsprechend verbessern. Genau das können Sie mit freien Waffen, die Ihnen dabei helfen, sich adäquat verteidigen zu können.“
Zu diesen freien Waffen gehören, wie Konarek in seinem Ratgeber erläutert, unter anderem Luftgewehre und CO2-Waffen (mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule und dem F-im-Fünfeck-Kennzeichen) sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese dürfen ohne WBK erworben werden, für das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch ein sogenannter kleiner Waffenschein erforderlich.
Armbrüste und Bögen fallen ebenso nicht unter das Waffengesetz und können frei erworben werden. Konarek stellt in „Freie Waffen für den Eigenschutz“ zudem folgende Verteidigungsmittel vor: Tierabwehr in Pistolenform, Reizstoffsprays, Elektroschocker (Taser), Selbstverteidigungsringe, Tactical Keys (Abwehrwaffe in Schlüsselform), taktische Taschenlampen, Tactical Pens (Abwehrwaffe in Form eines Kugelschreibers) und Quartzhandschuhe.
Diese grenzt er in einem eigenen Kapitel in „Freie Waffen für den Eigenschutz“ von verbotenen Waffen wie Schlagringen, Präzisionsschleudern, Wurfsternen oder Butterfly-Messern ab. Konarek will nämlich, dass Sie in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite sind.
Angreifer effektiv ausschalten
Darum erläutert er in „Freie Waffen für den Eigenschutz“ auch ausführlich die Rechtslage, insbesondere was Notwehrsituationen betrifft. Er führt in die Phasen eines Kampfes – also eine durch einen Angreifer verschuldete Auseinandersetzung – ein, beschreibt, wie Sie Abwehrmittel aus der Distanz oder in der direkten Konfrontation einsetzen und zeigt Ihnen, welche Körperziele es gibt, um einen Angreifer außer Gefecht zu setzen.
Alle Typen freier Waffen werden in dem Ratgeber ausführlich vorgestellt – und Konarek erklärt anhand zahlreicher Fotografien, Abbildungen und Schaubilder, wie diese effektiv zur Abwehr von Angreifern eingesetzt werden können.
Doch wie wirksam sind solche freien Waffen eigentlich. Hierzu schreibt Konarek:
„Man könnte sagen, dass die Chancengleichheit durch das Verwenden mit freien Waffen in vielen Konflikten mindestens gleich bis besser wird. Das ist logisch, denn damit verfügen Sie über ein Hilfsmittel, das möglicherweise schon dann abschreckend wirkt, wenn der Angreifer es in Ihren Händen sieht.“
Konarek weiß, wovon er schreibt, denn er ist ein echter Profi. Schon seit vielen Jahren arbeitet er als Survival-Trainer in Freiburg im Breisgau und zählt viele Entscheider und Größen des Geschäftslebens zu seinen Kunden. Er hat sich unter anderem auf das Überleben in Krisen- und Katastrophenfällen spezialisiert.
Seine Expertise wird auch international geschätzt: Konarek ist Autor von 12 Fachbüchern (darunter sein aktueller Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“ und sein Klassiker „Wie Sie einen Atomangriff überleben“). Er war schon bei etlichen Podcasts, Radio- und TV-Sendungen zu Gast und hat zahlreiche Spezialeinheiten, Personenschützer und Militärs im Nahkampf ausgebildet. Einen besseren Fachmann für freie Waffen und ihren Einsatz kann es kaum geben.
Schützen Sie sich selbst! In seinem Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“ zeigt Ihnen Selbstverteidigungsexperte Lars Konarek, wie Sie sich ganz legal gegen Angreifer zur Wehr setzen können. Gerade in heutigen Zeiten unverzichtbar. Hier bestellen.