Einmal mehr hat die Presse Unwahrheiten über die Opposition verbreitet, doch jetzt gibt es Konsequenzen: Das Portal T-Online wurde gerichtlich verurteilt, bestimmte Behauptungen zu unterlassen. Hintergrund ist der große Friedensprotest in Dresden, bei dem auch Dieter Dehm als einer der Hauptredner begrüßt werden durfte. Sein neues Werk „Rebecca“ ist ein Bestseller im alternativen Politspektrum! Hier mehr erfahren.
Über 10.000 Menschen verschiedenster politischer Couleur gingen Ende April 2025 bei einer großen Friedensprozession in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden auf die Straße. Weil zahlreiche prominente Redner, etwa Uwe Steimle oder Dieter Dehm, das Wort ergriffen, sowie ein Grußwort von TV-Legende Dieter „Didi“ Hallervorden, per Videoleinwand abgespielt wurde, spuckte die Mainstreampresse Gift und Galle.
Mit verschiedenen Diffamierungen wurde versucht, den Protest als „rechtsextrem“ zu brandmarken, wobei vor allem das Portal T-Online alternative Wahrheiten (im Volksmund auch als „Fake News“ bezeichnet) verbreitete.
Alles gelogen: Weder vorbestrafter NPD-Redner noch Rechtsterrorist
So wurde behauptet, einer der Redner sei ein vorbestrafter NPD-Vertreter gewesen. Abgesehen davon, dass sich niemand über die Kategorie einer Parteimitgliedschaft spalten lassen sollte, sprach an dem Tag jedoch überhaupt kein Vertreter der Partei, die es in dieser Form nicht einmal mehr gibt – geschweige denn jemand, der vorbestraft gewesen wäre.
Eine weitere Falschbehauptung war sogar noch dreister: Angeblich hätte auch ein „Rechtsterrorist“, ein ehemaliges Mitglied der sogenannten Gruppe Freital, gesprochen. Nun braucht es auch hier keinen Kommentar darüber, ob nicht seinerzeit mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde, als die Republik in der Hochphase der Massenproteste gegen die illegale Asylmigration 2015/16 wieder einmal eine „rechte Terrorgruppe“ benötigte. Denn: Es hat auch kein ehemaliges Mitglied der Gruppe Freital gesprochen, auch diese Behauptung war in Gänze erlogen.
„T-Online“ weigerte sich, Unterlassungserklärung abzugeben
Doch die Mainstreampresse weigerte sich im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Initiator Marcus Fuchs zog deshalb vor Gericht und reichte einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Landgericht Köln ein.
Mit Erfolg: In zwei von drei Punkten erhielt Fuchs recht. Das Landgericht verbietet T-Online unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 250.000 Euro, weiterhin entsprechende Falschbehauptungen zu verbreiten. Gleichzeitig muss das Portal Zweidrittel der entsprechenden Kosten tragen. Manchmal siegt eben doch die Gerechtigkeit über die dreiste Lüge. Ein erfreuliches Zeichen!
Kein Platz für Spaltungen, die Allianz für den Frieden steht. Ganz vorne mit dabei: Die ehemalige Linken-Ikone Dieter Dehm. Holen Sie sich sein Buch „Rebecca“ (640 Seiten) und setzen Sie damit auch ein Zeichen gegen den Maulkorb für einen missliebigen Künstler und Politiker. Hier bestellen.