In Dortmund hat sich gestern – praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit – ein regelrechtes juristisches Erdbeben ereignet, dessen Schockwellen bald bis nach Berlin reichen könnten. Vor dem Amtsgericht Dortmund wurden drei wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen angeklagte Personen freigesprochen, wobei es die Begründung des Richters in sich hat und deutlich macht, unter welchem Legitimationsdefizit die Coronapolitik der Länderregierungen sowie der Bundesregierung leidet. In unserem neuen COMPACT-Aktuell Corona Lügen. Wann bekommen wir unser Leben zurück? zeigen wir Ihnen, wie ein Notstand inszeniert wurde, der nun bei Big Pharma und im Digitalisierungssektor für märchenhafte Profite sorgt. HIER bestellen!

     Es schien ein reiner Routinefall zu sein, der gestern im Saal 1.242 um 12 Uhr 30 vor dem Amtsgericht Dortmund verhandelt wurde. Den drei Angeklagten – darunter Michael Brück, ein Funktionär der nationalistischen Partei Die Rechte – wurde vorgeworfen, am Osterwochenende dieses Jahres eine Ordnungswidrigkeit begangen und gegen die Corona-Auflagen des Landes Nordrhein-Westfalen verstoßen zu haben, weil damals angeblich drei Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammengestanden hatten.

    „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“?

    Nach einer kurzen Beweisaufnahme kam es dann zu einem Freispruch, der aber nicht mit irgendwelchen Formalien begründet, sondern zu einer grundsätzlichen Abrechnung mit der Corona-Politik der Landesregierung wurde. So zitierte der Richter den Staatsrechtler Carl Schmitt mit dessen berühmter Aussage „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“. Diese Auffassung sei aber nun gerade nicht diejenige der Väter des Grundgesetzes gewesen, die das Volk als den Souverän unserer politischen Ordnung bestimmt hätten, welches wiederum durch die Parlamente vertreten wird.

    Wenn aber – wie es im Zuge der Coronapolitik fast schon zur Normalität geworden ist  – Verordnungen ohne Gang durch die Parlamente erlassen werden, wäre dies eine gefährliche Entwicklung, die sogar gewisse Parallelen zu den Jahren 1933 ff aufweise. Zwar sei die heutige Situation nicht direkt mit dem damaligen Zeitraum zu vergleichen, da Angela Merkel oder Jens Spahn ja nicht vorhätten, sich zu ermächtigen, sondern ein ehrenwertes Ziel, nämlich die Bekämpfung einer Pandemie, verfolgten.

    Zweiter Akt vor dem Oberlandesgericht Hamm steht an

    Dennoch, so der Jurist weiter, wären die entsprechenden Verordnungen aber rechtswidrig erlassen worden und könnten damit auch keine Basis für eine Verurteilung abgeben. Der Richter erklärte weiter, er gehe davon aus, dass diese Rechtssache bald höchstrichterlich vor dem Oberlandesgericht Hamm geklärt werde, da die Staatsanwaltschaft das Urteil wohl kaum akzeptieren würde.

    Dennoch ist das gestrige Dortmunder Urteil natürlich ein lauter und krachender Warnschuss gegen die Corona-Ermächtigungspolitik der Länderregierungen sowie der Bundesregierung. Sollten die Richter in Hamm gar das Dortmunder Urteil bestätigen, wäre die Totalblamage der Politik komplett. So oder so wird aber jetzt schon immer stärker deutlich, dass der derzeit praktizierte Regierungsstil, der über „Corona-Kabinette“ bei gleichzeitiger weitgehender Ausschaltung der Parlamente erfolgt, nicht verfassungsgemäß ist und spätestens im kommenden Jahr von den Gerichten einkassiert werden dürfte.

    Der ultimative Argumenten-Hammer gegen die 2. Lügen-Welle. Mit Ischgl-Studie, Heinsberg-Studie, Schulstudie Sachsen, dem Whistleblower-Papier aus dem Innenministerium und der großen Impfdebatte Kennedy contra Dershowitz. HIER bestellen oder einfach auf das Banner unten klicken!

    Beitragsbanner „Corona-Lügen“

     

    Kommentare sind deaktiviert.