Darf die GEZ vorschreiben, auf welchem Weg die Bürger ihre Zwangsgebühren begleichen müssen? EU-Richter sagt Nein.

    Zwei Bürger wollten ihre Zwangsgebühr gegenüber dem Hessischen Rundfunk in bar abdrücken. Das aber gilt in der Satzung des HR als nicht zulässig. Es entstand ein Rechtsstreit, der inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht angekommen ist. Das konsultierte seinerseits die Obersten EU-Richter. Zentrale Frage: Muss eine öffentliche Stelle auch Barzahlung akzeptieren?

    EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzella schrieb in seiner Antwort: Grundsätzlich seien öffentliche Stellen dazu verpflichtet. Lediglich zwei Ausnahmen seien zulässig: wenn sich zwei Vertragspartner auf eine alternative Zahlform vertraglich geeinigt hätten. Oder wenn Barzahlung durch staatliche Gesetze im Interesse der Allgemeinheit einschränkt wird. Bei letzterem bliebe einzelnen EU-Staaten jedoch nur wenig Spielraum, denn Währungspolitik sei überwiegend Sache der Europäischen Union.

    Zwar müsse das Verwaltungsgericht über den Fall entscheiden, aber Pitruzella äußerte starke Zweifel an der Satzung des HR. Vor allem betont er die Funktion des Bargeldes als Mittel „sozialer Eingliederung“, das gerade für Menschen, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben, zur Begleichung ihrer Zahlungspflicht unverzichtbar sei.

    Auch für den Widerstand gegen Zwangsgebühren ist Barzahlung von Bedeutung. So heißt es in dem Artikel „Was tun?“ aus COMPACT 02/2020 über den Vorschlag des Medienanwalts Joachim Steinhöfel:

    „Einen rechtssicheren Ausweg (für GEZ-Kritiker) will Joachim Steinhöfel weisen. Er hat sich mehrfach mit dem Internetgiganten Facebook angelegt – und gewonnen. (…) Der ausgebuffte Paragrafenfuchs schlägt vor, nicht zu boykottieren, sondern Sand ins GEZ-Getriebe zu streuen. Der wichtigste Weg für die Bürger sei die Kündigung der Einzugsermächtigung für die Zwangsgebühren. Stattdessen sollen sie den Obolus per Bareinzahlung entrichten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Möglichkeit durch ein Urteil vom März 2019 eingeräumt, endgültig entscheidet der Europäische Gerichtshof.

    Steinhöfel geht davon aus, dass dies lange dauern könnte und bis dahin diese Variante straffrei bleibe.  Der Zweck der Übung: Den Beitragsservice mit dieser umständlichen Zahlungsart zu beschäftigen und an seine personellen Grenzen zu bringen. Der Medienanwalt hat ein entsprechendes Musterschreiben ausformuliert.  Die Wirkung dieser Taktik wird erhöht, wenn man die Vierteljahresbeiträge mit leichten Abweichungen zahlt – ein Mal ein bisschen zu viel,  ein anderes Mal ein bisschen zu wenig. In jedem einzelnen Fall muss der Beitragsservice eine Benachrichtigung schicken,  was die Gebührenjäger erheblich beschäftigt.“

    Dem Autor Heiko Schrang wurde mit Gefängnis gedroht, da er sich aus Gewissensgründen weigerte, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Die Geschichte sorgte für große mediale Aufmerksamkeit, was zur Folge hatte, dass unzählige Menschen sich ermutigt sahen, seinem Beispiel zu folgen. Es ist ein Befreiungsschlag, die uns auferlegten Ketten aus Lügen & Manipulation abzureißen und demaskiert das GEZ-System. Heiko Schrang: „Die GEZ-Lüge“- Infos und Bestellung hier.

     

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