Jetzt die wichtigsten Virologen und Mediziner, die sich gegen die Corona-Hysterie aussprechen, im Wortlaut lesen: COMPACT-Aktuell „Corona – Was uns der Staat verschweigt“.

    Die Forderung von Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, sich der Quarantäne widersetzende Bürger in die Psychiatrie zu sperren (COMPACT berichtete), scheint in die Tat umgesetzt: Mit dem Schweizer Arzt Dr. Thomas Binder, der Covid-19 als „Scheinseuche“ thematisierte, sowie der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen klagte, wurden jetzt die ersten Kritiker der Corona-Diktatur in psychiatrischen Einrichtungen verwahrt.

    Beate Bahner, deren Eilantrag, die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug zu setzen, vom Bundesverfassungsgericht als „unzulässig“ abgewiesen wurde, habe einen „sehr verwirrten Eindruck gemacht“, rechtfertigte ein Polizeisprecher das Vorgehen am Ostersonntag gegenüber der RNZ. Die Anwältin hatte ihren Antrag damit begründet, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlaube lediglich Beschränkungen für Erkrankte. Diese Verordnungen indes seien geeignet, „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden“.

    Gefahren für Leib und Leben wiegen schwerer als Einschränkung der Freiheit

    Eine weitere Begründung des Bundesverfassungsgerichtes für seine Ablehnung: Bahner sei nicht persönlich von allen Verordnungen in ihren Rechten betroffen – eine so „breite“ Verfassungsbeschwerde von daher unzulässig. „Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Überdies sei das Verwaltungsgericht zuständig.

    In ihrem 19-seitigen Schreiben hatte die Medizinrechtlerin die Abschottung alter und kranker Menschen mit der „ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich“ verglichen. Nachdem Bahner auf ihrer zwischenzeitlich wegen „Störung der öffentlichen Sicherheit“ gesperrten Webseite und zudem per E-Mails an diverse Staatsanwaltschaften den Shutdown für beendet erklärt, vor der „Verfolgung Unschuldiger“ gewarnt, zur „sofortigen Beendigung der Tyrannei“ sowie zu (anzumeldenden) Demonstrationen gegen die bundesweiten verfassungswidrigen Corona-Schutzmaßnahmen unter dem Motto „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ aufgerufen hatte, ermittelt der Staatsschutz der Heidelberger Kriminalpolizei gegen die Juristin: wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat.

    Fotos: Screenshot Facebook

    Eine solche sei gegeben, da laut IfSG bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen sind, wenn sich jemand über eine Anordnung nach Paragraf 28 des Gesetzes hinwegsetzt, nach dem Behörden bei Krankheitsausbrüchen Veranstaltungen oder Ansammlungen verbieten können.

    Die (vorläufige) Strafe für die als „Corona-Anwältin“ bekannt gewordene Beate Bahner besteht im Wegsperren – gegen ihren Willen – in einem abgeschlossenen Kriseninterventionsraum in der Heidelberger Klinik für Forensische Psychiatrie. Dort müsse sie laut persönlicher Sprachnachricht an ihre Schwester, die auf Telegram und YouTube veröffentlicht wurde, auf dem Boden schlafen. t-online berichtet, sie habe angeblich zuvor fremd- oder eigengefährdendes Verhalten an den Tag gelegt, sei auf die Straße gerannt, weil sie sich durch zwei mutmaßliche Killer vor ihrer Tür bedroht gefühlt und die Insassen eines Autos um Hilfe gebeten habe.

    Polizist knallt den Kopf der Anwältin aus einem Meter Höhe auf den Fußboden

    Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim zufolge habe die Frau einen „sehr verwirrten Eindruck“ gemacht. Stattdessen aber klingt ihre Nachricht – gemessen an den albtraumhaften Umständen – eher ruhig und alles andere als verwirrt. Sie schildert (siehe Video), wie ihr in der Garage ihrer Kanzlei ein Auto aufgelauert, sie daraufhin andere Autofahrer gebeten habe, die Polizei zu rufen, was sie dann aber als „Riesenfehler“ erkannte, da sie momentan als „Staatsfeind“ gelte. O-Ton: „Die Polizei kam, sie hat mir Handschellen angelegt, hinten, mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewandt (…). Dann haben sie mich in die Psychiatrie gebracht; dort waren vier Polizisten und drei Pfleger. Dann habe ich sie gebeten, mich hinsetzen zu dürfen, dann sagt der Polizist, setzen Sie sich, hier ist eine Bank, da war aber keine Bank. Er hat mich für total bescheuert gehalten. Dann hat er mich auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt, ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt (…).

    https://youtu.be/l8cYVPthUEQ

    Dann haben sie mich zu viert getragen zur Ärztin (…). Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen (…). Dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie… da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts (…). Ich wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt (…).“  Dennoch legt Bahner Galgenhumor an den Tag, als sie sagt: „In der Türkei wäre es schlimmer gewesen!“

    Zumindest, was die Unterbringung anbetrifft; ansonsten mag es kaum Unterschiede geben, wenn politisch motivierte Zwangseinweisungen wie aus totalitären Regimen wie Sowjetunion oder DDR bekannt, erfolgen. Das weckt böse Assoziationen an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte, die plötzlich aufgeschlagen vor uns liegen. Der Fall Bahner offenbart, wie sehr uns die sogenannte Corona-Krise an die Grenze unserer ethischen Maßstäbe bringt – und an die Grenze von Demokratie und Freiheit. Bleibt zu hoffen, dass sie nicht die nächste ist, die „übers Kuckucksnest“ fliegt, oder von ihrem Suizid zu lesen sein wird, nachdem ihr ein Baum oder ein Brückenpfeiler vors Auto gelaufen ist…

    Zum Fall Dr. Thomas Binder: Der Schweizer Kardiologe (58), der sich ebenso unbeliebt bei der Obrigkeit machte, weil er sich gegen die offizielle Corona-Doktrin sowie ihre „präventiven“ Maßnahmen stemmt, wurde Ostersamstag von einem Polizei-Sondereinsatzkommando überfallen, verhaftet und ebenfalls in die Psychiatrie verbracht. Möglich machte diese Staatswillkür – zumindest nach amtlicher Darstellung – offenbar eine anonyme Anzeige, Binder bedrohe seine Familie und Behörden, er besitze Waffen. Weder auf seinem Twitter-Kanal noch auf seiner Facebook-Seite ist von solchen Drohungen indes zu lesen.

    Mit seiner Theorie eines möglichen Zusammenhangs zwischen 5G und Covid-19 hatte er in den sozialen Medien eine beträchtliche Reichweite erzielt. Immerhin sind sich Wissenschaftler weltweit einig, dass das 5-G-Netz die Immunabwehr des Menschen schwächt und in Verbindung mit dem neuartigen Virus gefährlich sein könnte. Binder kritisiert die offenkundigen Vergehen der Machthaber, die ihn argumentativ nicht zu entkräften vermögen: „Die einzige ‚Basis‘ des völlig absurden, im faktenfreien Vakuum schwebenden ‚Corona-Schwindels‘ sind die 5 % IPS-Patienten – jeder Primarschüler weiß, dass das Verhältnis IPS-Patienten : Erkrankten (d.h. positiv Getesteten) von 1:20 aka 5 % in der Realität um den Faktor 100 oder noch tiefer liegt, weil zwar jeder IPS-Patient getestet wird, aber die wenigsten Erkrankten ergo <0.05% beträgt, und die ‚Corona-Toten-Lüge, mit der jeder an was weiß ich auch immer Verstorbene (zufällige) Träger EINES (PCR extrem sensitiv) Corona-Virus als AN COVID-19 Verstorbener gilt. Dies ist in Italien und in Deutschland so, und weil ich auf meine Anfrage an das BAG nie eine Antwort erhalten habe, wohl auch bei uns und überall sonst.“

    Binder beruft sich dabei auf Experten wie den Rechtsmediziner und Chef der Hamburger Rechtsmedizin, Professor Dr. Klaus Püschel, der klarstellt: „Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die vom Virus ausgeht. Und der astronomische wirtschaftliche Schaden, der jetzt entsteht, ist der Gefahr, die von dem Virus ausgeht, nicht angemessen. Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird (…).“ So sei bisher in Hamburg kein einziger nicht vorerkrankter Mensch an dem Virus verstorben. Es gebe keinen Grund für Todesangst im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Krankheit in der Region Hamburg.

    Oder auf Professor Dr. Peter C. Gøtzsche, Medizinforscher und Professor an der Universität Kopenhagen, der sagt, Corona sei eine Massenpanik-Epidemie: „Die WHO schätzt, dass eine Grippesaison etwa 500.000 Menschen tötet, d.h. etwa 50 Mal mehr als diejenigen, die bisher während der mehr als dreimonatigen Coronavirus-Epidemie gestorben sind. (…) Während der Influenzapandemie 2009 wurden keine solch drakonischen Maßnahmen ergriffen, und sie können natürlich nicht jeden Winter, der das ganze Jahr über andauert, angewandt werden, da es irgendwo immer Winter ist. Wir können nicht die ganze Welt dauerhaft abschalten.“

    Am treffendsten fasst Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München, den ganzen Irrsinn zusammen, der in den Verhaftungen von Rechtsanwältin Beate Bahner und Dr. Thomas Bender gipfelt: „Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (…) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern, und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann.“

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    Öffentlich hingerichtet wurde der angebliche „Verschwörungstheoretiker“ Dr. Thomas Binder, ein für Regierende unbequemer Zeitgeist, der immer wieder an das eigenverantwortliche kritische Hinterfragen aktueller Geschehnisse appelliert. Als Arzt brachte er nachvollziehbare Argumente, die sich vor allem gegen die Panikmache und die Zwangsmaßnahmen zur Eindämmung der „Pandemie“ richteten. Hinreichende Gründe, ihn ebenso wie Beate Bahner als „Staatsfeind“ und „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ zu klassifizieren. Binder, so behaupten die Behörden, hätte „verwirrende Aussagen zum Coronavirus getätigt“. Hinreichende Gründe, jemanden in die Klapse zu sperren…

    Redaktionelle Anmerkung:
    In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 14.04. um 15:06 Uhr wurde mitgeteilt, dass „im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden“. Diese Pressemitteilung widerspricht den Angaben, die die Polizei selbst zuvor gegenüber der Presse gemacht und von „Bild“, „Welt“ und anderen Medien aufgegriffen worden war. 

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