Sie haben es weder getan! Der Wahlausschuss der Stadt Herzberg in Niedersachsen hat den AfD-Kreisvorsitzenden nicht als Kandidat zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Und das ist nicht der einzige Fall! Es müssen mehr und mehr Bürger darüber aufgeklärt werden, was hier gespielt wird. Unser Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ (jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro) verdient deswegen weite Verbreitung. Hier mehr erfahren.
Demokratie als Farce: In Niedersachsen werden mittlerweile reihenweise AfD-Vertreter von den Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 13. September ausgeschlossen. Nach Martin Sichert, immerhin Bundestagsabgeordneter der AfD (COMPACT berichtete), hat es nun Justin Vogel getroffen. Der Göttinger Kreisvorsitzende der Blauen, der auch im eigenen Lager als außerordentlich gemäßigt gilt, wollte als Bürgermeisterkandidat im schönen Herzberg im Harz antreten. Zu Beginn dieser Woche aber ließ der zuständige Stadtwahlausschuss den 27-jährigen Computerspezialisten kurzerhand nicht zur Wahl zu!
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COMPACT unterstützenAbenteuerliche Begründungen
Das Vorgehen der alten Parteien ist ebenso dreist wie skandalös. Als Begründung werden stets „Zweifel“ an der Verfassungstreue der jeweiligen AfD-Kandidaten angeführt. Das schreit doch zum Himmel vor Willkür und unrechtmäßiger Ausgrenzung! Im Grunde benötigten die Damen und Herren Demokraten dann auch gar keine Begründung mehr, so absurd ist die Story mit diesen nebulösen Bedenken.
UnsereDemokratie beruft sich in Niedersachsen auf ein Gesetz, das im Frühjahr dieses Jahres von Rot-Grün durchgepeitscht wurde. Danach ist es Verfassungsschutz und Innenministerium möglich, den Ausschüssen Wahlausschlüsse zu empfehlen (oder besser: zu diktieren). SPD-Innenministerin Daniela Behrens hat dazu eigenes einen „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue“ erstellen lassen. Mit dieser Masche wurde nun auch Thorsten Moriße in Wilhelmshaven nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen.
COMPACT berichtet: «Diktatur marschiert Nächste AfD-Kandidaten ausgeschlossen!» ist auch Thema des heutigen Brennpunkts von COMPACT-TV um 20 Uhr. Am besten, Sie abonnieren gleich unseren Youtube-Kanal und aktivieren die Glocke, um keine Sendung mehr zu verpassen.
Wer sich den Leitfaden zu Gemüte führt, kommt aus der Fassungslosigkeit gar nicht mehr heraus. Bereits die Mitgliedschaft in der AfD stelle demnach „eine erhebliche Indizwirkung für die fehlende Verfassungstreue“ dar. Wer dann auch noch ein Amt innehat, etwa Kassenwart, oder in der Vergangenheit für die AfD bei Wahlen kandidiert hat, dem wird ein „Maß an politischer Bedeutung und öffentlicher Sichtbarkeit“ zugeschrieben, was dann als möglicherweise mangelhafte Verfassungstreue ausgelegt werden kann. Wie offensichtlich wollen sie es noch treiben?!
Distanzierung von eigener Partei verlangt
Die Ausschlüsse von Martin Sichert, Justin Vogel und Thorsten Moriße sind dann auch tatsächlich mit ihren Parteiämtern begründet worden. Zudem seien keine Distanzierungen von ihrem eigenen Landesverband erfolgt, obwohl dieser doch vom Verfassungsschutz mit Rechtsextremismus-Siegel belegt worden ist. Wie irre ist eine solche Begründung?!
Vogel beispielsweise wird seine Rolle als Kreisvorsitzender in Göttingen sowie sein Posten als Landes-Beisitzer im Vorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ vorgeworfen, bei Moriße ist es sein aktuelles Landtagsmandat und die Tatsache, dass er als Kreisvorsitzender in Wilhelmshaven wirkt. Justin Vogel äußerte sich fassungslos: „Kurz gesagt: Mir wird vorgeworfen, mich während meiner Parteimitgliedschaft auch tatsächlich politisch zu engagieren.“
Die Bild hat dazu den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg befragt. Er sagt: „Wer jemanden von einer Wahl ausschließen will, muss konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nachweisen. Die bislang bekannten Aussagen erfüllen diesen Maßstab nach meiner Einschätzung nicht.“ Grundsätzlich gelte: „Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“
Sichert, Moriße und Vogel haben angekündigt, gegen die Entscheidungen zu klagen. Darüber wird dann allerdings erst im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens nach dem Urnengang entschieden. Übrigens: Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schölke kann zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten, sie wurde durchgewunken, wie auch in Gifhorn der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß, der sich nun als Kandidat bei der Bürgermeister-Wahl bewerben kann. Es drohen aber auch weitere Auschlüsse, darunter Reinhild Goes, Bürgermeisterkandidatin in Nörten-Hartenberg, oder Stephan Bothe als Landratskandidat in Lüneburg.
„Angriff auf die Demokratie“
Der Kreisverband Göttingen der AfD bezeichnete die neuen Ausschlüsse in einer Pressemitteilung als weiteren „Angriff auf die Demokratie“ und als „einen erneuten Eingriff in demokratische Wahlen, einen weiteren Angriff auf die freie Wählerentscheidung und damit auf die Rechte der Wähler“. Der Betroffene wirft dem Wahlausschuss vor, mit seiner Entscheidung „beliebig die demokratischen Grundprinzipien außer Kraft setzen“.
Politische Mitbewerber einfach so auszuschließen, ist ein höchst seltsames Verständnis von Demokratie. Altparteien präsentieren hier ihre Fratze. Um es mit Schauspielerin Caroline Beil zu sagen: „Solche Pfeifen braucht niemand“. Schon vor einem Jahr hatte man den rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Politische Aussagen sollten in einer Demokratie natürlich die Bürger bewerten, nämlich durch ihre Wahl oder eben Nicht-Wahl des Bewerbers. Doch die Vertreter der Altparteien verstehen oft das kleine Einmaleins der Demokratie nicht.
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