Hoffnungsvolles Urteil: Der Ahriman-Verlag aus Freiburg hat sich erfolgreich gegen rufschädigende Falschdarstellungen gewehrt. Merke: Es ist wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen. Die junge Journalistin Julia Ruhs stellt in ihrem Buch „Links-grüne Meinungsmacht“ dar, wie die Hebel der Mächtigen funktionieren. Hier mehr erfahren.
Der stets ganz besonders und ausdrücklich um die Wahrheit verpflichtete Ahriman-Verlag hat eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Kölner Webseite Perspektive angestrengt. Der Verlag aus Freiburg im Breisgau, der seit Jahrzehnten auch für seine jüdischen Autoren bekannt ist, wehrt sich auf diese Weise gegen den Vorwurf, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“. Das ging den Attackierten zu weit. Nach einem zähen Ringen vor Gerichten gibt es jetzt einen Erfolg zu vermelden.
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COMPACT unterstützenEin Sieg auf ganzer Linie
Gestern hat das Oberlandesgericht Karlsruhe sein Urteil in dieser Angelegenheit verkündet: Der Klage des Ahriman-Verlages gegen den presserechtlich Verantwortlichen von perspektive wurde stattgegeben. Er wurde zur Unterlassung der infamen Verleumdung, der Verlag veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“, verurteilt. Bei Verstoß gegen das Urteil drohen dem Mann bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwi Jahren Haft. Und: Er muss die Prozesskosten tragen! Ein Sieg auf ganzer Linie!
Zur Erinnerung: 2024 erschien auf der Soros-nahen Internetseite ein Artikel, in dem der Ahriman-Verlag mit der zitierten Behauptung diffamiert wurde; eine eindeutige Lüge, denn Ahriman ist der deutsche Verlag (von rein konfessionellen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren. Hier haben zugleich zahlreiche antifaschistische Widerstandskämpfer ihre publizistische Heimstatt gefunden, beispielsweise der Führer des Warschauer Ghettoaufstandes Bernard Goldstein, zu dessen bei Ahriman erschienenen Lebenserinnerungen die politische Aktivistin Beate Klarsfeld das Geleitwort schrieb.
Das gesamte Programm des Verlages ist seit Gründung vor gut 40 Jahren unerschütterlich der europäischen Aufklärung verpflichtet, deren vornehmstes Ziel die Herstellung und Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit, insbesondere die Judenemanzipation, darstellt. Der Verlag war es also auch den Autoren und Mitarbeiter schuldig, gegen die obszöne und maximal beleidigende perspektive-Lüge vorzugehen, die offensichtlich darauf angelegt war, unseren Verlag substanziell zu schädigen und mit dem Totschlag-Etikett antisemitisch letztlich zu vernichten.
Vor einem Jahr, im September 2025, hatte das erstinstanzliche Landgericht Freiburg die Klage noch abgewiesen mit der Begründung, die perspektive-Lüge sei einfach nur „Meinungsfreiheit“ und bräuchte nicht einmal irgendeine „Tatsachengrundlage“ – ein Schandurteil, das selbst der jahrzehntelangen Rechtsprechung völlig widersprach und den Verleumdern einen Freibrief ausstellte, im Namen angeblicher Meinungsfreiheit in Wirklichkeit die Zerstörung der Meinungsfreiheit zu betreiben und derart stigmatisierte Oppositionelle mundtot zu machen.
Aber: Lüge und Verleumdung sind keine Meinungen und deshalb auch nicht von Art. 5 GG gedeckt. Der Verlag legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG Karlsruhe hat das Urteil des Freiburger Landgerichts nun gekippt. Das OLG führte bereits in der mündlichen Verhandlung aus – eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, dass erstens das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlages durch die Antisemitismus-Anschuldigung schwer geschädigt wird. Perspektive hätte laut der Vorsitzenden Richterin entweder „schlecht recherchiert“ oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet.
Staatsmedien verschweigen den Prozess
Auch Ahriman-Anwalt, der renommierte Münchner Medienrechtler Michael von Sprenger, betonte in der Verhandlung erneut die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdung; unsere Verlagsvertreterin unterstrich, dass die Kritik an George Soros in den Ahriman-Schriften selbstverständlich nichts mit seiner zufällig jüdischen Herkunft zu tun habe, und brachte es auf die griffige Formel: „Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!“ Und weiter:
„Dem Beklagten ist es in den geschlagenen zwei Jahren des Prozesses nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden, aus dem einfachen Grund: weil es keine gibt!“
Das jetzt verkündete Urteil gibt der Klage des Verlages gegen die Verleumder vollständig statt. Es ist zugleich ein Sieg gegen den inzwischen ausufernden NGO-Sumpf. Ein langer und teurer Kampf um eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit! – Die gleichgeschalteten Unisonomedien haben über den mehr als zwei Jahre dauernden Prozess buchstäblich keine einzige Zeile berichtet. Gleichwohl ist es uns mit großem Aufwand gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit für unser exemplarisches Verfahren herzustellen, und die war letztlich wohl entscheidend für den Prozessausgang, auch wenn es fraglos Richter gibt, die sich dem Recht und Gesetz verpflichtet sehen.
Die junge Journalistin Julia Ruhs stellt in ihrem Buch „Links-grüne Meinungsmacht“ dar, wie die Hebel der Mächtigen funktionieren. Hier bestellen.





