Wie ist dem Höcke beizukommen? Medien und Politik fahren alle Geschütze auf, darunter Gerichtsverfahren oder auch Überlegungen, den sogenannten Bundeszwang anzuwenden. Solidarität mit dem Verfolgten ist Ehrensache. Anständige setzen auf den Höcke-Taler, Bekenntnis und Wertanlage zugleich. Hier mehr erfahren.

    Mit einem Urteil im Höcke-Prozess wird Mitte Mai gerechnet. Die ganze Gerichtsverhandlung erscheint vielen Deutschen als Farce und auch als Wahlkampfmanöver der Machthaber, um die AfD im Wahljahr 2024 gezielt zu beschädigen.

    Entzug der Wählbarkeit?

    In ihrem Hass verlangten diverse Schreiberlinge etablierter Medien gestern, Höcke gleich auch die Wählbarkeit zu entziehen. Dazu müsste er, der nicht vorbestraft ist, mindestens zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt werden; ein Szenario, das der hiesigen Journaille offenbar gefallen würde.

    Der Entzug der Wählbarkeit ist für Fälle vorgesehen, in denen es um Sabotagehandlungen, handfeste Bestechungen, gezielte Wahlfälschungen und übrigens auch Vorbereitungshandlungen hin zu einem Angriffskrieg geht. Wollen sie ihm das Wahlrecht wirklich nehmen? Betont gelassen äußerste sich Höcke im Exklusiv-Interview mit COMPACT-TV:

    „Diese Gefahr sehe ich im Augenblick nicht. Das wäre in meinen Augen ein politisch fast schon historischer Tabubruch, dass man den Spitzenkandidaten der mit Abstand stärksten Kraft in einem Land so aus dem Rennen nimmt. Das würde dazu führen, dass diejenigen, die noch Hoffnung haben, in einem Rechtsstaat zu leben, erkennen, dass wir vielleicht nicht mehr in einem vollentwickelten Rechtsstaat leben. Ich glaube nicht, dass das Establishment dieses Risiko eingehen wird.“

    Damit mag der Landes- und Fraktionsvorsitzende der Thüringen-AfD richtig liegen, doch die Gefahr von Willkür Boshaftigkeit und ist damit nicht gebannt. COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer verwies in der COMPACT-TV-Sendung am gestrigen Abend auf die Möglichkeit, Landesregierungen, die Herrschenden nicht in den Kram passen, per Bundeszwang zu entmachten und etwa durch einen Staatskommissar zu ersetzen.

    Ist so etwas denkbar? Eines steht fest: Das Regime zittert vor den Wahlen im Osten der Republik, und es fährt alles nur Denkbare gegen die unliebsame Konkurrenz auf: Den Correctiv-Fake, die AfD-Verbotsdebatte, das Gerichtsverfahren gegen Höcke, das TV-Duell, Installierung von Konkurrenzparteien sowie Hass- und Hetzschlagzeilen aller Art.

    Schlaflose Nächte für Herrschende

    Es ist gelungen, ist AfD in Meinungsumfragen um zwei oder drei Prozent nach unten zu drücken, mehr nicht. Und so geht das Gespenst im politischen Berlin um: Was passiert, wenn es der Höcke eben doch schafft? Fällt am Ende dann die Brandmauer? Braucht er überhaupt Koalitionspartner? Wird die AfD Thüringen regieren, vielleicht auch noch Sachsen und Brandenburg? Da sind den Herrschenden schlaflose Nächte garantiert.

    Anfang des Monats brachte der Jurist und linke Aktivist Dr. Christian Rath tatsächlich einen „Bundeszwang gegen AfD-regierte Länder“ ins Spiel. Leseprobe aus seinem Beitrag für die Legal Tribune Online: „Angesichts der Wahlerfolge einer sich seit Jahren stetig weiter radikalisierenden AfD wird derzeit viel über Szenarien nachgedacht. (…) Ein mächtiges Mittel kann hier der Bundeszwang sein gem. Artikel 37 Grundgesetz.“ Dieser Artikel, auf den Rath abzielt, lautet wie folgt:

    „(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
    (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“

    Seit 1949 wurde dieses Mittel noch kein einziges Mal angewendet, das weiß auch der linke Jurist: „Es gibt daher keine Staatspraxis zum Bundeszwang, keine Rechtsprechung und damit auch keine Diskussion der Rechtsprechung.“ Doch ist diesem Regime jede Schlechtigkeit zuzutrauen. Wenn etwa ein Bundesland die Unterbringung von Asylbewerbern nicht ausreichend gewährleistet, kann dies bereits als Verstoß gegen ein Bundesgesetz gewertet werden. Rath steht schon in den Startlöchern:

    „Laut Art. 37 GG kann die Bundesregierung beim Bundeszwang die ,notwendigen Maßnahmen‘ ergreifen. Diese Bestimmung ist denkbar weit und soll es auch sein. So kann der Bund zeitweise treuhänderisch die Staatsgewalt in den Ländern übernehmen. Im Wege der Ersatzvornahme kann er so ausnahmsweise Landesgesetze beschließen oder Entscheidungen im Namen von Landesbehörden treffen. Er kann eine Person als Beauftragte benennen, die die Staatsgewalt im Land zeitweise übernimmt, eine Art Staatskommissar:in.“

    Und wenn sich die Wähler ein solches Szenario nicht bieten lassen wollten? Rath kennt da keine Gnade. Er träumt schon: „Weil es beim Bundeszwang um Zwang geht, braucht der Bund starke Zwangsmittel. So kann er sich die Polizei des Landes unterstellen, aber auch die Bundespolizei einsetzen. Auch die Landespolizeien anderer Länder kann er für den Bundeszwang einsetzen. Möglich sind auch Boykottmaßnahmen, um den Widerstand des Landes zu brechen, etwa die Abriegelung der Grenzen des Landes oder die Unterbindung bestimmter Warenverkehre.“

    Björn Höcke (AfD) und Mario Voigt (CDU) mit den Moderatoren Jan Philipp Burgard und Tatjana Ohm bei der Debatte von Welt-TV. Foto: dts Nachrichtenagentur I IMAGO.

    Mit Gewalt wollen linke Vögel also den Volkswillen brechen. Das sind ja schöne Demokraten! Wer gestern COMPACT-TV gesehen hat, der weiß, dass in der Weimarer Zeit eine solche Regel tatsächlich schon zum Einsatz gekommen ist: 1923 verfügte Reichskanzler Stresemann auf eine solche Weise die Absetzung der rot-roten Landesregierungen in Sachsen und Thüringen, denn die wollten kommunistische Milizen nicht entwaffnen. 1932 war es dann Reichskanzler von Papen, der die kommissarische Regierung Preußens absetzte („Preußenschlag“), womit die Türen hin zur kommenden Diktatur geöffnet waren.

    Die „Reservefunktion“

    Das beeindruckt Christian Rath eher weniger. Er strahlt: „Dass der Bund hiermit eine beeindruckend starke Reservefunktion hat, sollte die Sorge vor möglichen AfD-Wahlsiegen auf Landesebene etwas reduzieren. In der Diskussion, ob ein AfD-Verbotsverfahren sinnvoll oder kontraproduktiv wäre, spricht die starke Reservefunktion des Bundeszwangs für einen Verzicht auf voreilige Präventivmaßnahmen.“

    Was kommt da auf uns zu? Ein Staatsstreich von oben? Höcke muss sich wappnen, um allen Bösartigkeiten trotzen zu können. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Wer zu dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden steht, dokumentiert das durch Bestellung des Höcke-Talers; eine prächtige Antwort an alle Hetzer. Hier bestellen.

    21 Kommentare

    1. Wenn man schonmal bei Gedankenspielen ist kann man diese auch weiterdenken:
      Wenn sich die Freistaaten zu tatsächlich freien Staaten erklären ist auch der Bundeszwang fort.
      Die Gretchenfrage lautet dann: Balkanisierung oder Buntisierung?

    2. MFG-Hamburg am

      @ Ich glaube nicht, dass das Establishment dieses Risiko eingehen wird

      Falsch……die zugrunde liegenden strategien zielen auf was anderes. PING PONG spielchen der ZERSETZUNG sind absolut erwünscht
      man hat es mit "PROZESSEN" der zersetzung zutun, wobei es nicht zwingend um GEWINN oder ums VERLIEREN GEHT. all das sind diese perversen spielchen, wobei viele damit sich schwer tun, aufgrund die LOGIK des handelns nicht ersichtlich bzw. falsch zielen zugeordnet wird, geht es doch um SIEG ODER NIEDERLAGE?…ja leute, eben NICHT……es geht NICHT um SIEG ODER NIEDERLAGE, auch wenn das so aussieht oder sekundär ein SIEG oder NIEDERLAGE logisch erscheint……es ist diese verdammte psychologische kriegsführung, unterm STRICH säuft der rest an sog. RECHTSSTAATLICHE STABILITÄT AB…und damit sinkt die TITANIK schritt um schritt.

      • Androhen und Täuschen, auch unter fragwürdigem Vorwand und Rechtsmißbrauch, sind bewährte Taktiken um Gegner anzugreifen und einzuschüchtern.

        Allerdings sollte jedem spätestens seit dem Ermächtigungsgesetz vom Schwarzen Mittwoch, 18.11.2020, und dem was danach mit Ausgangsverboten (monatelang in Kraft, z.T. mit gerade mal 15km Bewegungsradius) und Versuchskaninchenspritzmittelzwang (bei der Bundeswehr nach wie vor aktiv!) folgte klar geworden sein daß auch die tatsächliche Anwendung totalitärer Befehlsgewalt hierzulande in erheblichem Maße hoffähig geworden ist.

    3. Gerade Höcke als Zugpferd in Mitteldeutschland ist das große Dorn im Auge der linksgewaschen und etablierten Globaldiener-Volkstreterparteien. Um jeden Preis wollen sie ihn als Ministerpräsidenten verhindern und so den Rechtsruck stoppen. Für paar Worte kriminalisiert und angeprangert zu werden wie ein Schwerverbrecher das ist ein Beweis das die Herrscherklasse für fremde Interessen sich ihre alten Pferde halten will um weiterhin schön Diäten abzukassieren. Mit Moralapostelmanier wird aber der Goldtopf nicht weiter offen bleiben für diese ganzen falschen Propheten die Hand in Hand mit der Medienmafia eine grenzenlose Welt errichten wollen. Es ist nichts weiter als ein buntes Schneeballsystem was mit seiner Sektenmanier hinwegschmilzt und das ist die Erderwärmung auf unserem Planeten. Die Gier nach Prunk und Gold war in der Geschichte immer wieder der Untergang von Herrschern und Reichen. Ich finde wenn jemand auf die Anklagebank gehört dann die ganzen Kriegstreiber, Lobbys und NROs die den ganzen linken Regenbogenwahn fabrizieren und mittragen. mfg

    4. Was es nicht alles gibt. Den Artikel 37 kannte ich bis vor ein paar Wochen nicht. Ist damit nicht der Föderalismus Makulatur? Ist die BRD also entgegen ihrem Namen kein Bundesstaat, sondern wie Frankreich ein Einheitsstaat? Wenn die Länder nur in "guten Zeiten" ihre Freiheiten haben, haben sie eben gar keine.

      Bundespflichten nicht erfüllt, ach Du lieber Gott. Irgendein Gesetz, und sei es gegen "Diskriminierung" wird die Regierung schon als Aufhänger dafür finden. OK, der Bundesrat muß zustimmen. Das bedeutet aber in der Praxis dann auch nur, daß 15 Wölfe und ein Hase abstimmen, was es zum Mittagessen gibt.

    5. Der Bundeszwang: offenbar ein mächtiges Instrument der Regierung, sich beim Wähler unbeliebt zu machen.

      A propos Bundespflichten, die den Ländern obliegen: gehört dazu nicht auch die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer? Keine Ahnung, aber wenn das so ist, dann mal los, Herr Höcke, nicht dass noch Frau Faeser mit dem Bundeszwang eingreifen muss!

    6. Ich halte die Ansicht des Dr.Christian Rath für eine abwegige Mindermeinung, die vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages schwerlich geteilt werden dürfte. Eine seriöse Fachzeitschrift hat das wohl nicht veröffentlicht. Es kommt immer wieder vor, daß Juristen völlig absurde Rechtsansichten vertreten ( z.B. Beate Bahner), meist um sich interessant zu machen.
      Die Hürden für einen Bundeszwang nach Art. 37 GG sind zu Recht sehr hoch. Käme vielleicht in Frage, wenn die "Freien Sachsen" das Land Sachsen regieren würden, aber das wird wohl nie geschehen.

      • Es soll auch vorkommen, daß selbsternannte Juristen und artverwandte Experten ,,völlig absurde Rechtsansichten" vertreten.

        Dazu fällt mir die gute, alte Palmolive-Werbung ein: ,,Sie baden gerade Ihre Hände drin!"

        • Ernennen Sie sich doch selbst zum Klempner-Meister. Soll eine Goldgrube sein, sagt man.

    7. Gut geschrieben der Aufsatz. Haette ein MSM-Journalist nicht besser machen koennen. Nun weiss jeder 3.klassige Oberpfosten in der Regierung wo er ansetzen muss um Lorbeeren zu ernten. Chapeau.

    8. Wieso eigentlich nur einen Höcke-Taler? Warum nicht auch einen Tunten- oder Transen-Taler… – zur Unterstützung notleidenden sexueller Minderheiten? Oder einen Warburg-Taler… – zur Unterstützung Amnesie bedrohter Bundeskanzler??

    9. Bundeszwang mal UMGEKEHRT : Länder haben auch das Recht selbständig zu handeln, wenn der BUND sich nicht an das GG (z.B. Art. 16a GG) hält !!!

      So wird ein Schuh draus.

      Deshalb MUSS diesem Regime gezeigt werden, wo der Barthel den Most holt. Je eher und vehementer, desto besser.

    10. Der Links-"Jurist" sollte eines wissen: Es gab schon einmal zwar keinen "Bundeszwang", aber eine Bundesexekution. 1866 war das. Sie lösten damit den deutschen Bürgerkrieg des 19. Jh. aus. Und diejenigen, die ihn auslösten, verloren den Krieg. Und der unselige Deutsche Bund, der seit seiner Gründung ein Instrument der Fremdbestimmung durch Fürstenwillkür war, hörte auf zu existieren.

      Scheinbar will ein gewisser Unrath die Existenz der Bundesrepublik – auch ein auf Fremdbestimmung gegründeter Staat – vorzeitig durch Bürgerkrieg beenden? Den Linken muß klar sein, daß sie einen solchen Krieg verlieren können! Vae victis!

      • Über das "vorzeitig" kann man trefflich diskutieren. Ich würde das doch eher zurücknehmen, dieses doch recht unpassende Wort

      • Der Krieg von 1866 war ein Bundesgenossenkrieg zwischen Staaten, kein Bürgerkrieg. Der Deutsche Bund war ein Bund souveräner Staaten, die BRD ist ein Bundesstaat, in dem die Bundesländer keine Militärhoheit haben. Der Vergleich mit dem Deutschen Bund hinkt auf allen vier Füßen.

        • Daß die Linken am Bürgerkrieg zündeln hinkt in keinster Weise. So eine undeutsche Politik wie heute gab es in der Vergangenheit nicht. Von daher kann kein Vergleich 1:1 sein.