Irres Gutachten gegen AfD: Eine Berliner Juraprofessorin sieht Grundsatz zur Parteienfinanzierung verletzt und meint, «dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann». Die Altparteien und ihre Gehilfen lassen keine fiesen Tricks aus, wie wir in unserer Oktober-Ausgabe mit dem Titelthema «Gestohlene Wahl – Wie die AfD um ihren Sieg gebracht wird» aufzeigen. Hier mehr erfahren.

    Was nicht passt, wird passend gemacht! Unter diesem Motto könnte ein Gutachten von Juraprofessorin Sophie Schönberger stehen, über das zuerst der Spiegel berichtete. Die Berliner Parteienrechtlerin meint: «Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert.» Dies sei, so Schönberger, «offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann».

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    Hintergrund sind die Bürgerdialoge der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt. Diese gibt es schon seit Jahren, und sie wurden auch während des Wahlkampfes durchgeführt. Mindestens 18 solcher Veranstaltungen fanden in diesem Jahr statt, finanziert aus Fraktionsmitteln. Genau hier sieht die Juraprofessorin aus Berlin offenbar ein Problem. Fraktionen erhalten staatliche Mittel, die aber nicht eingesetzt werden dürfen, um die dahinterstehende Partei zu unterstützen oder zu finanzieren.

    Das Parteiengesetz verbietet es andersherum Parteien, Spenden ihrer Parlamentsfraktionen anzunehmen. Als Spende gilt nach Paragraf 26 auch «die Übernahme von Veranstaltungen durch andere, mit denen unmittelbar für eine Partei geworben wird». Dies sieht Schönberger im Fall der AfD-Bürgerdialoge für gegeben an.

    Staatsrechtler skeptisch

    Unterstützt wird die Berliner Juristin dabei von dem Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl. Dieser erklärte auf Anfrage des Spiegel:

    «Wenn die Fraktion finanziell Wahlkampfkosten der Partei übernimmt, wie Saalmieten für Wahlkampfveranstaltungen, sei das rechtswidrig. Es handele sich dann um eine »unzulässige Parteispende«: Parteien dürften nach dem Parteiengesetz keine Spenden von Parlamentsfraktionen annehmen, und Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten nach einer relativ neuen Vorschrift des Parteiengesetzes als Spenden an die Partei, so Michl.»

    Zudem untersage das Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt selbst «Leistungen an Fraktionen für Zwecke der Parteien» zu verwenden. Die AfD-Bürgerdialoge hätten eher Volksfestcharakter besessen und seien weniger als Informationsveranstaltung der Landtagsfraktion zu erkennen gewesen.

    Zurückhaltender äußert sich hingegen der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers. Zwar könne auch er eine verdeckte Parteienfinanzierung und dadurch einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb erkennen. Allerdings gebe es «eigentlich kein handhabbares Kriterium für Mandatsrelevanz». Eine Wiederholung der Landtagswahl sei ein so unverhältnismäßiger Eingriff, «dass er kaum angewendet würde».

    AfD weist Vorwürfe zurück

    Die AfD bestreitet vehement, gegen einen Grundsatz zur Parteienfinanzierung verstoßen zu haben. Patrick Harr, Fraktionsgeschäftsführer im Magdeburger Landtag, erklärte gegenüber der Welt, die Bürgerdialoge seien «im zulässigen Rahmen sowie im zulässigen Zeitraum aus Mitteln der Fraktion bezahlt» worden. Die Ansicht von Juraprofessorin Schönberger wies Harr «vollständig» zurück. Die AfD unterscheide «klar zwischen der Arbeit ihrer Fraktion und der ihrer Partei».

    Über die Gültigkeit und eine mögliche Wiederholung der Wahl hätte zunächst der Landtag zu entscheiden – und zwar nach Anfechtung durch sogenannten Wahleinspruch, den jeder wahlberechtigte Bürger des Bundeslandes einlegen kann. Die Einspruchsfrist gilt einen Monat ab schriftlicher Bekanntgabe des Ergebnisses im Ministerialblatt des Landes. Wenn der Landtag dem Einspruch nicht stattgibt, kann eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Richter hätten dann endgültig zu entscheiden, ob das Wahlergebnis bestehen bleibt oder ob eine Wahlwiederholung angesetzt wird.

    Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen gab es 2009 und 2012 Präzedenzfälle zu den Vorwürfen, die nun gegen die AfD erhoben werden. Im Saarland ging es um ein Schreiben des damaligen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) an Landesbedienstete während des Landtagswahlkampfes, in NRW um eine Kinokampagne der FDP-Bundestagsfraktion zur Landtagswahl. In beiden Fällen entschied man jedoch, dass die Sitzverteilung im Parlament dadurch nicht beeinflusst worden sei, sodass es keine Wahlwiederholungen gab.

    Die fiesen Tricks der Altparteien: In unserer Oktober-Ausgabe mit dem Titelthema «Gestohlene Wahl – Wie die AfD um ihren Sieg gebracht wird» decken wir sie auf. Hier bestellen.

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