Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich? Nein, längst gibt es auch bei der Strafverfolgung unterschiedliche Maßstäbe. Und es gibt Kriege, die bejubelt werden dürfen, während ein falsches Wort zu anderen Konflikten schnell zu mächtigem Ärger führt. In COMPACT-Spezial 46: Kriegsverbrechen. US-Außenpolitik Truman bis Trump zeigen wir die Blutspur der imperialistischen US-Aggressionen auf. Hier das Heft bestellen!
Wer sich positiv über das Vorgehen der russischen Armee in der Ukraine äußert, muss mit einem Strafverfahren wegen „Billigung eines Angriffskrieges“ nach § 140 StGB, der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ rechnen. Zwischenzeitlich wurde sogar das Zeigen eines einfachen Z-Symbols zur Straftat erklärt, wenngleich es immerhin mehrere Urteile gegeben hat, die ein kontextloses Zeigen für straffrei erklärten. Dennoch: Äußerungen im Russland-Kontext werden von den Strafverfolgungsbehörden schnell als „Billigung eines Verbrechens der Aggression“ ausgelegt und ziehen entsprechende Verfahren nach sich. Die immer weiter eingeschränkte Meinungsfreiheit lässt grüßen.
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Ganz anders sieht es aber aus, wenn der unstrittig völkerrechtswidrige Überfall der USA und Israel im Winter 2026 verteidigt oder sogar bejubelt wird. Dann sehen die gleichen Staatsanwaltschaft keine Billigung einer Straftat und lehnen Ermittlungen ab. Wie ein aktuelles, prominentes Beispiel zeigt.
Staatsanwaltschaft möchte nicht gegen Merz ermitteln
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz hatte Strafanzeige gegen diverse Spitzenpolitiker der Regierungsparteien, u.a. Kanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder und SPD-Boss Lars Klingbeil, erstattet, nachdem diese die usraelische Aggression gerechtfertigt hatten. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin hat mit jetzt veröffentlichtem Schreiben vom 26. Juni 2026 Ermittlungen abgelehnt.
Begründung der Behörde: „Aus dem weiteren Kontext der Äußerungen ist vielmehr darauf zu schließen – bzw. ist jedenfalls nicht auszuschließen – dass die Angezeigten zu den Zeitpunkten ihrer Äußerungen davon ausgingen, dass die Angriffe als präventive Selbstverteidigung (ggf. auch im Rahmen eines sog. „ongoin conflict“) gerechtfertigt seien.“ Aus dem Juristendeutsch übersetzt: Für die Spitzenpolitiker der BRD-Führung war nicht zu erkennen, dass es sich um einen Angriffskrieg gehandelt hat.
Nun braucht es wahrlich keine Expertise im Völkerrecht, um die usraelische Aggression gegen den Iran, insbesondere während seinerzeit stattfindender Verhandlungen über ein langfristiges Friedensabkommen, als unprovozierten und völkerrechtswidrigen Angriff einzustufen. Wie absurd diese Begründung (vor dem Hintergrund tausender Verfahren bei Äußerungen mit Russland-Bezug ist), zeigt sich daran, dass jemand, der Russlands Vorgehen in der Ukraine als Selbstverteidigung empfindet (und ebenso wie der Nahost-Konflikt hat auch der Ukraine-Krieg eine lange Vorgeschichte!), wegen Billigung eines Angriffskrieges vor Gericht gelandet. Denn dem Bürger wird die Möglichkeit, das Vorgehen Russlands tatsächlich als Selbstverteidigung zu empfinden, nicht zugestanden. Den Spitzenpolitikern mit hunderten Beratern und Juristen, hält die Strafverfolgungsbehörde dagegen zugute, dass sie die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der USA und Israel gegen den Iran nicht hätten erahnen können.
Das ist absurd, zeigt jedoch, wie wichtig Aufklärung über die amerikanischen Verbrechen ist: In COMPACT-Spezial 46: Kriegsverbrechen. US-Außenpolitik Truman bis Trump zeigen wir die Blutspur der imperialistischen US-Aggressionen auf. Hier das Heft bestellen!





