Boris Pistorius hat das neue Wehrdienstgesetz eigenmächtig ausgehebelt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages macht es amtlich: Der Verteidigungsminister handelte verfassungswidrig. Die Regierung ist am Ende! Wir zeigen Ihnen in unserer Juni-Ausgabe mit dem Titelthema «Und tschüss!» den Fahrplan zur Kanzlerdämmerung. Hier mehr erfahren.
Oscar Pistorius schmiedet Deutschlands neue Kriegsgesetze. Das Wehrdienstgesetz, das Reservestärkungsgesetz oder das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, ein ganzes Paket an Militarisierungsmaßnahmen, das sein Ministerium in Rekordtempo durch den Bundestag treibt. Selbst SPD-Abgeordnete fürchten, ihre parlamentarische Kontrollfunktion nicht mehr wahrnehmen zu können. Kriegsvorbereitung in Gesetzesform.
Eines der Pistorius-Gesetze ging nun nach hinten los: Das Wehrdienstgesetz, das sein Ministerium federführend erarbeitete und das seit Januar 2026 gilt, verpflichtet Männer zwischen 18 und 45 Jahren, per Extraregelung, sich bei der Bundeswehr abzumelden, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland wollen.
Als der Widerstand in der Öffentlichkeit wuchs, ruderte Pistorius zurück. Gegenüber der Rheinischen Post räumte er Ende April ein:
«Diese Regelung hat für unnötige Verunsicherung gesorgt. Das war ein handwerklicher Fehler. Die Regelung hätte niemals im Gesetz stehen dürfen.»
Per Verwaltungsvorschrift (eine ministerielle Anordnung, die kein Parlamentsgesetz erfordert) setzte er sie kurzerhand außer Kraft. Problem: Ein Minister darf zwar Ausnahmen von Gesetzen schaffe, aber diese nicht abschaffen. Genau das aber hat Pistorius getan. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages macht nun klar: Pistorius hat seine Kompetenzen überschritten. Das Recht, ein Parlamentsgesetz zu kippen, liegt beim Bundestag oder beim Bundesverfassungsgericht.
Schläfer im Gesetz
Das 13-seitige Gutachten wurde von der Linksfraktion in Auftrag gegeben und liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, eine juristische Experteneinheit zur Rechtsberatung aller Fraktionen, kommt darin zu einem klaren Befund: Das Verteidigungsministerium hat rechtswidrig gehandelt.
Der Ursprung des Problems liegt 15 Jahre zurück. Die Abmeldepflicht bei längeren Auslandsreisen existierte bereits im alten Wehrpflichtgesetz, verschwand mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 jedoch in der Schublade.

Das neue Wehrdienstgesetz vom Januar 2026 ist keine Rückkehr zur alten Pflicht, es verpflichtet Männer ab Jahrgang 2008 lediglich zur Musterung und zum Ausfüllen eines Fragebogens, mit dem Ziel, bis 2035 die Bundeswehr auf 260.000 Soldaten aufzubauen. Bei der Ausarbeitung aber übernahm das Verteidigungsministerium die alte Abmeldeklausel schlicht in den neuen Text, ohne sie zu prüfen. Plötzlich galt sie wieder, auch in Friedenszeiten. Ob das Zufall war, steht auf einem anderen Blatt. Nur vier Parlamentarier verhandelten konkret über das Gesetz. Ein SPD-Politiker schilderte den Vorgang später ernüchtert:
«Die Anhörungen liefen alle parallel, aber das wurde nirgends thematisiert. Wir waren bei jedem Schnick-Schnack, bei Losverfahren und so weiter, aber das mit der Auslandsabmeldung wurde nicht besprochen.»
Erster Fehler: ein Grundrechtseingriff, der unbemerkt durch sämtliche Instanzen glitt. Der zweite wiegt rechtlich schwerer. Pistorius setzte die Abmeldepflicht anschließend per Allgemeinverfügung außer Kraft. Laut Gutachten hat er damit seine Befugnisse als Exekutivorgan weit überschritten. Das Ministerium habe «nicht lediglich Ausnahmen geschaffen, sondern eine gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt», eine Kompetenz, die ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zusteht.

Die stellvertretende Linksfraktionsvorsitzende Desiree Becker bezeichnete den Vorgang als «Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen». Ihre schriftlichen Hinweise auf Rechtsfehler, bereits Mitte April eingereicht, seien vom Ministerium «lapidar beiseitegewischt» worden.
Pistorius selbst lieferte Ende April die Zusammenfassung:
«Dieses Versäumnis [die unbemerkt übernommene Abmeldepflicht] ist seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen. Weder mir oder meinem Haus, noch dem Kabinett oder dem Parlament, und auch den Medien erst später.»
Ein Minister, der ein fehlerhaftes Gesetz verantwortet, um es dann anschließend rechtswidrig zu kassieren. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums teilte mit, die Abmeldepflicht solle per Gesetz auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt werden. Konkret: Sie würde dann nur noch gelten, wenn Deutschland offiziell im Krieg oder in höchster Alarmbereitschaft ist, nicht im normalen Alltag. Die entsprechende Änderung sei in das sogenannte Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung befindet.
Solange das neue Gesetz nicht verabschiedet ist, bleibt die rechtliche Lage ungeklärt: Die Abmeldepflicht steht formal noch im Gesetz, Pistorius‘ Allgemeinverfügung, die sie aussetzt, gilt laut Gutachten als rechtswidrig. Ein juristischer Schwebezustand.
Paragraphen und Patronen
Unterdessen läuft die Gesetzesfabrik weiter. Das Reservestärkungsgesetz verpflichtet künftig frühere Soldaten bis zum Alter von 45 Jahren an bis zu drei Wochen Reserveübung pro Jahr teilzunehmen, ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wer länger gedient hat, soll sogar bis 65 einberufen werden können. Das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz soll komplexe Genehmigungsverfahren für Kasernen und Militärinfrastruktur abkürzen. Dazu kommen eine neue Militärstrategie, ein Personeller Aufwuchsplan und eine Entbürokratisierungsagenda mit 153 Maßnahmen.
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