Diese Woche wurde die Linksextremistin Lina E. aus dem Gefängnis entlassen. Doch mit ihrer Freiheit könnte es bald wieder vorbei sein. Doch es gibt keine Entwarnung, der Einsatz gegen Antifa-Netzwerke muss dauerhaft geführt werden – auch Gerhard Wisnewski, Autor des Klassikers „Verheimlicht – Vertuscht – Vergessen 2026“, trägt in seinem Jahrbuch brisante Verbindungen zusammen. Hier mehr erfahren.

    Gerade erst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lina E., die Anführerin der berüchtigten Hammerbande, in die Freiheit entlassen wird. Der Bundesgerichtshof befand, dass die Linksextremisten geläutert sei und politische Gewalt zukünftig ablehnen wurde – verurteilt wurde die Leipzigerin für diverse politisch motivierte Körperverletzungen, die teilweise zu lebensbedrohlichen Verletzungen führten. Dabei ging die Antifa-Bande besonders brutal vor, observierte ihre Opfer und schlug in einem Moment der Wehrlosigkeit brutal, unter Einsatz von Hämmern und Schlagstöcken, zu. Dennoch wurde die Verbüßung der restlichen Freiheitsstrafe von Lina E., die ursprünglich zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war, jetzt zur Bewährung ausgesetzt.

    Skandal um Hammerbande: Lina Engel auf freiem Fuß

    Mit der neu gewonnenen Freiheit könnte es aber bereits in wenigen Wochen vorbei sein: Vor dem Oberlandesgericht Dresden dauert der Großprozess gegen diverse Mittäter von E., die bereits 2020 festgenommen und in der Folge abgeurteilt worden war, an. Hauptangeklagter: Der ehemalige Lebensgefährte Johann Guntermann, der sich rund vier Jahre im linksextremen Untergrund versteckte und aus diesem heraus weitere Straftaten beging.

    Jetzt möchte das Gericht Lina E. als Zeugin hören, wie die Hammerbande als „kriminelle Vereinigung“ agierte, für den 30. Juni 2026 ist sie bereits zum Gericht geladen. Und dann könnten erneut die Handschellen klicken.

    Sechs Monate Beugehaft erwartet

    Denn in der Antifa-Szene gilt die – juristisch auch von den meisten Strafverteidigern empfohlene – Losung, keine Aussagen zu tätigen. Was bei Beschuldigten bzw. Angeklagten, die ein Aussageverweigerungsrecht haben, auch ohne Folgen bleibt. E. ist jedoch rechtskräftig abgeurteilt und hat damit eben kein Aussageverweigerungsrecht mehr. Und muss aussagen. Zumindest in der Theorie.

    In der Praxis verweigerte bereits ein weiterer Mitverurteilter von Lina E., der ebenfalls zuvor eine Haftstrafe verbüßte, die Zeugenaussage im laufenden Prozess. Er wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und befindet sich seither in Beugehaft. Diese Form der Haft wird angeordnet, um einen Zeugen zur Aussage zu zwingen – erfolgt diese Aussage, wird er unverzüglich entlassen. Allerdings: Erfolgt keine Aussage, muss die Maßnahme nach sechs Monaten beendet werden und darf im gleichen Gerichtsverfahren nicht erneut angeordnet werden. Im Klartext: Sechs Monate Gefängnis ersparen den Antifa-Genossen die Aussage vor Gericht, wo sie sonst entweder ihre Kumpanen belasten müssten oder, wenn sie einer falschen Aussage überführt werden, ein neues Strafverfahren mit mehrjähriger Haft erwarten müssten.

    Ob auch Lina E. diesen Weg antritt, ist noch offen. Das Verhalten ihrer Komplizen lässt jedoch eine Aussageverweigerung erwarten, auf welche auch Gericht und Generalbundesanwaltschaft vorbereitet sein dürften. Denn für die Vernehmung der wichtigen Zeugin wurde gerade einmal ein einziger Verhandlungstag anberaumt. Während andere Zeugen teils über Wochen vernommen wurden. Ein klares Zeichen, auf welches Szenario sich seitens des Gerichtes vorbereitet wird.

    Während Meinungsäußerungen in diesem Land drakonisch bestraft und verfolgt werden, wird Linksextremisten einmal mehr ein Freifahrtschein ausgestellt! Spannendes zur Struktur der Linksextremisten hat Gerhard Wisnewski zusammengetragen, Autor des Klassikers „Verheimlicht – Vertuscht – Vergessen 2026“. Hier bestellen.

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