Die größte Vereinigung plastischer Chirurgen der USA hat sich gegen Geschlechtsoperationen an Minderjährigen ausgesprochen. Jährlich geraten in den Vereinigten Staaten über tausend Mädchen unter das Messer des Gender-Irrsinns. Damit soll jetzt Schluss sein. Was die Eliten planen: Das  COMPACT-Spezial „Transhumanismus – Künstliche Intelligenz und das Ende des Menschen” gibt Antworten. Hier mehr erfahren.

    Ein Erdbeben im Mainstream: Am 3. Februar 2026 veröffentlichte die American Society of Plastic Surgeons, kurz ASPS, ein offizielles Positionspapier, das die Gender-Ideologie in ihren Grundfesten erschüttert. Die Vereinigung, die über 90 Prozent aller plastischen Chirurgen der USA vertritt, empfiehlt, geschlechtsangleichende Operationen an Brust, Genitalien und Gesicht auf ein Mindestalter von 19 Jahren zu verschieben. Und sie geht noch weiter: Der gesamte Behandlungspfad der sogenannten Gender-Affirming Care, einschließlich Pubertätsblocker und Hormone, stehe «auf einer Evidenzbasis, die einer ernsthaften Prüfung nicht standhalte».

    Der Streit eskaliert: Seit April haben zwanzig republikanische Staatsanwälte die größte Ärzteorganisation des Landes, die  ins Visier genommen.

    Operationen ohne Nutzen

    Die ASPS ist dabei die wichtigste Fachgesellschaft, deren Mitglieder diese Eingriffe durchführen. Ihr Positionspapier ist unmissverständlich:

    «Es gibt unzureichende Belege dafür, dass der Behandlungspfad geschlechtsbezogener endokriner und chirurgischer Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist.»

    Mehrere systematische Reviews hätten übereinstimmend ergeben, dass die Beweislage für geschlechtsangleichende Eingriffe bei Jugendlichen von sehr geringer Qualität ist. Zugleich verdichte sich die Evidenz für mögliche Schäden. Die zentrale Empfehlung der ASPS lässt keinen Interpretationsspielraum:

    «Chirurgen sollten geschlechtsbezogene Brust-, Genital- und Gesichtsoperationen verschieben, bis ein Patient mindestens 19 Jahre alt ist.»

    Die ASPS verweist dabei vor allem auf den britischen Cass Review von 2024, der nach vier Jahren unabhängiger Forschung zu demselben Schluss gekommen war: Keine einzige Studie konnte Verbesserungen der psychischen Gesundheit reproduzierbar nachweisen. Großbritannien hatte daraufhin Pubertätsblocker für Minderjährige verboten.

    Der Konsens bricht

    Das Positionspapier richtet sich auch gegen eine der zentralen Behauptungen der Gender-Fanatiker: dass alle großen amerikanischen Fachgesellschaften hinter der Gender-Affirming Care stünden. Der seit 2019 geltende «Gender-Affirming-Care» (geschlechtsbestätigende Behandlung) Behandlungsansatz basiert auf der Annahme, dass die Angleichung des Körpers an die gefühlte Geschlechtsidentität psychisches Leiden lindert. Allein der Begriff der «geschlechtsbestätigende Behandlung» gibt der zu behandelnden Person bereits Recht, dass sie im falschen Körper geboren wäre. Das umfasst Pubertätsblocker, Hormone und chirurgische Eingriffe wie Brustamputationen oder Genitaloperationen.

    Verständlich: Noch bis 2019 galt die sogenannte Geschlechtsdysphorie in der internationalen Klassifikation der WHO (ICD-10) als psychische Störung unter dem Begriff «Transsexualismus», eingeordnet unter «sexuelle und Geschlechtsidentitätsstörungen», nicht in derselben Kategorie wie Schizophrenie, aber wie Fetischismus oder Exhibitionismus, formal als behandlungsbedürftige Erkrankung anerkannt.

    Studie: Transgender produziert Psycho-Wracks

    Die ASPS stellt klar, dass sie keine der geltenden US-Behandlungsleitlinien als vertrauenswürdig erachtet, weder jene der WPATH, der weltweiten Dachorganisation für Transgender-Gesundheit, noch der Endocrine Society, dem führenden Fachverband der Hormonmedizin, noch der American Academy of Pediatrics, der größten Kinderärztevereinigung der USA. Alle seien methodisch unzureichend bewertet.

    Besonders brisant: Die ASPS erteilt auch dem in der Gender-Medizin verbreiteten Suizid-Argument eine klare Absage: «Ethische Entscheidungsfindung darf nicht von Krisenbehauptungen geleitet werden. Stattdessen ist die ethisch angemessene Haltung für plastische Chirurgen größere Vorsicht.» Zugleich betont das Papier die persönliche Verantwortung jedes Operateurs: «Plastische Chirurgen können sich nicht auf das Vorliegen einer früheren medizinischen Intervention, einer Überweisung oder eines Unterstützungsschreibens als Ersatz für die chirurgische Indikation oder die Bereitschaft des Jugendlichen verlassen.»

    Staatsanwälte greifen durch

    Parallel dazu hat die AMA signalisiert, dass auch sie Operationen an Minderjährigen grundsätzlich auf das Erwachsenenalter verschieben möchte. Die AMA ist der größte Ärzteverbund der USA, vergleichbar mit der deutschen Bundesärztekammer. Sie erklärte Ende Februar, chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen sollten «grundsätzlich auf das Erwachsenenalter verschoben werden». Ein Paukenschlag. Allerdings: Kaum war die Meldung in der Welt, ruderte die AMA zurück: Es handele sich um keine praktische Kehrtwende, sondern lediglich um eine Klarstellung der bestehenden Position.

    Im April 2026 eskalierte der Streit daraufhin: Zwanzig republikanische Staatsanwälte forderten die AMA in einem gemeinsamen Schreiben auf, Gender-Affirming Care für Minderjährige generell abzulehnen. Der Vorwurf: Die AMA verstoße möglicherweise gegen staatliche Verbraucherschutzgesetze, indem sie Ärzte und Patienten über ihren tatsächlichen Standpunkt in die Irre führe. Eine Fachgesellschaft, die einerseits behauptet, keine definitive Aussage treffen zu können, andererseits aber weiterhin Gender-Affirming Care als medizinisch notwendig bezeichnet — das sei nicht nur widersprüchlich, sondern potenziell irreführend.

    Klagen und Konsequenzen

    Das Positionspapier der ASPS erschien am selben Tag, an dem ein New Yorker Gericht einer heute 22-jährigen Frau zwei Millionen Dollar Schadensersatz zusprach. Bei ihr war im Alter von 16 Jahren eine Brustamputation vorgenommen worden. Psychologe und Chirurg hätten wesentliche Vorerkrankungen ignoriert und die Minderjährige nicht ausreichend aufgeklärt. Die Klägerin sprach von lebenslanger Verstümmelung.

    Die ASPS warnt ihre Mitglieder ausdrücklich vor den rechtlichen Konsequenzen: Da die Beweislage sehr gering und zunehmend auf mögliche Schäden hindeutend sei, trügen «nachgelagerte chirurgische Entscheidungen ein erhöhtes ethisches, klinisches und rechtliches Risiko». Versicherungen dürften ihre Policen angesichts des wachsenden Haftungsrisikos neu bewerten. Die ASPS hält zudem fest, was die Gender-Ideologen lange verdrängt hat: «Die Anerkennung der Würde des Patienten ist nicht davon abhängig, einen bestimmten klinischen Behandlungspfad zu verfolgen.»

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