Die NGO- und SPD-orchestrierte Kampagne von Collien Fernandes geht weiter: Im TV trat sie nun mit der Justizministerin auf. Namhafte Anwälte finden das mehr als problematisch. Wie die Woken labern und lügen, enthüllt der neue Bestseller „Links – Deutsch / Deutsch – Links“ ebenso humorvoll wie treffend. Hier mehr erfahren.
In dem zur Staatsaffäre aufgebauschten Rosenkrieg zwischen Schauspielerin Collien Fernandes und ihrem Ex-Mann Christian Ulmen hat sich erstmals der Anwalt des Beschuldigten zu Wort gemeldet. „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“, so Medienanwalt Christian Schertz in einer am Freitag verbreiteten Erklärung an die Presse.
Weiter schreibt Schertz: „Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.“
Zugleich kündigte er an, gegen die „initiale Berichterstattung“ des Spiegel gerichtliche Schritte einzuleiten, da es sich dabei „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Durch den Artikel würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“. Der Spiegel hatte die Kampagne am 19. März mit seiner Fernandes-Titelstory „Du hast mich digital vergewaltigt“ losgetreten.
Ulmens Anwalt spricht
Medienanwalt Schertz ging in seiner Erklärung auch auf den von Fernandes erhobenen Vorwurf häuslicher Gewalt ein:
„Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist – was sich im Spiegel-Artikel nicht wiederfindet – festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war.“
Und weiter: „Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht.“
Fernandes reagierte via Instagram auf die Erklärung. „Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe“, so die Traumschiff-Darstellerin. „Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!“
Vereint im GEZ-Funk
Unterdessen haben Fernandes und ihre Hintermänner beziehungsweise -frauen die Kampagne auf die Spitze getrieben, indem das vermeintliche Opfer zusammen mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am gestrigen Sonntag in der ARD-Talksendung Miosga auftrat. Die Schauspielerin sprach darin einmal mehr vom „Täterparadies Deutschland“ und forderte schärfere Gesetze zu „digitaler Gewalt“.
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„Nur 2,4 Prozent der digitalen Gewalt wird angezeigt. Man muss sich nicht wundern, dass wir dieses riesige Dunkelfeld haben“, so die Schauspielerin in feinstem NGO-Sprech. „In Spanien gibt es weitaus härtere Strafen für all diese Dinge, die in erster Linie Frauen betreffen – sowohl die häusliche Gewalt als auch die digitale Gewalt“, sagte sie. „Und das finde ich wichtig, dass man den Tätern ganz klar zeigt: Das geht so nicht.“
Erwartungsgemäß stimmte ihr Ministerin Hubig zu, hat sie doch rein zufällig schon eine entsprechende Gesetzesvorlage in der Schublade. Sie erklärte bei Miosga: „Wir haben Strafbarkeitslücken.“ Warum die Gesetzgebung den digitalen Möglichkeiten dermaßen hinterherhinke, solle man sie aber bitte nicht fragen: Es habe in der Vorgängerregierung zwar Bestrebungen hierbei gegeben, doch man sei eben nicht so recht vorangekommen. „Es ist keine einfache Materie, aber unglaublich wichtig“, so die Ministerin.
„Kein Zufall, sondern Kalkül“
Dass der gemeinsame TV-Auftritt von Fernandes und Hubig ein Geschmäckle hat, findet Promi-Anwalt Joachim Steinhöfel. Er postete auf X:
„Ein Gedankenexperiment: Sie werden strafrechtlich verfolgt. Die Unschuldsvermutung gilt. Und während die Ermittlungen laufen, erscheint die Justizministerin, Hüterin eben jener Unschuldsvermutung, mit Ihrer Anzeigeerstatterin in einer Talkshow. Wer braucht da noch ein Urteil?“
Der erfahrene Strafrechtsanwalt Patrick Baumfalk sieht in dem Umgang mit der Affäre sogar sogar eine Gefahr für den Rechtsstaat. Auf dem Portal anwalt.de merkt er an:
„Jede Frau, die jemals ein unangenehmes Foto von sich im Internet gesehen hat, fühlt sich angesprochen. Die Empörung ist universell, unmittelbar und absolut. Ob der Vorwurf stimmt, fragt in diesem Moment niemand mehr. Und genau das macht den Fall so gefährlich für den Rechtsstaat. Nicht wegen der Vorwürfe selbst. Sondern weil er ein emotionales Klima schafft, in dem rationale Gesetzgebung unmöglich wird.
Ein Vorwurf, der laut Verteidigung nicht erhoben wird, in einem Fall, in dem beide Verfahren ruhen, weil die Geschädigte nicht mitwirkt – und dieser Vorwurf begründet den Generalverdacht gegen 82 Millionen Menschen, deren Gesichter künftig anlasslos biometrisch erfasst werden dürfen.“
Auch er erkennt den Kampagnencharakter der ganzen Sache:
„Die Chronologie ist bemerkenswert, und als jemand, der täglich mit Verfahrensabläufen arbeitet, fällt mir die Taktung sofort auf:
Am 12. März 2026 veröffentlicht das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf zur Änderung der StPO – mit dem neuen § 98d StPO, der biometrische Internetfahndung ermöglichen soll. Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 2. April. Drei Wochen für ein Gesetz, das die digitale Identität jedes Bürgers betrifft. Am selben Tag warnt AlgorithmWatch, der Entwurf riskiere einen Rechtsbruch mit EU-Recht. Parallel bringt das BMI [Bundesministerium des Innern] eigene Entwürfe für das BKAG und BPolG auf den Weg.
Eine Woche später, am 18./19. März, explodiert der Fall Fernandes. (…) Am 20. März spricht die Bild vom ‚Blitz-Gesetz gegen digitale Gewalt‘. Am 21. März sitzt Fernandes in den Tagesthemen – nicht irgendeinem Format, sondern dem Flaggschiff der ARD – und klagt an: Deutschland sei ein ‚Täterparadies”, die deutsche Justiz versage bei digitaler Gewalt. Und dann die Entwicklungen dieser Woche [gemeint ist die vergangene Woche]: Am Montag die Itzehoe-Einstellung. Gestern die Presseerklärung von Schertz Bergmann – keine Deepfakes, beidseitige Festnahmen, spanisches Verfahren ausgesetzt. (…) In weniger als einer Woche ist von dem Narrativ, das ein ganzes Gesetzgebungsverfahren angetrieben hat, nichts übrig geblieben. Aber die Gesetzentwürfe liegen weiter auf dem Tisch.“
Baumfalks Fazit: „Das ist kein Zufall, das ist Kalkül. Die Verknüpfung eines emotionalen Einzelfalls mit einem technischen Überwachungsgesetz hat genau diese Funktion: Sie macht jede sachliche Kritik zur moralischen Bankrotterklärung. Wer § 98d StPO kritisiert, kritisiert – in der medialen Wahrnehmung – den Schutz von Collien Fernandes. Wer die Klarnamenpflicht ablehnt, stellt sich auf die Seite anonymer Täter. Wer auf die Unschuldsvermutung pocht, verhöhnt die Opfer.“
HateAid, Correctiv, Zero Covid
Doch wer sind außer – Collien Fernandes und Ministerin Hubig – die entscheidenden Akteure der Kampagne? Die Spuren führen in den Sumpf NGOs, die für ihre Desinformationspropaganda bekannt und berüchtigt sind.
Schon seit 2023 arbeitet Fernandes eng mit HateAid zusammen. Damals ließ sie sich mit der Geschäftsführerin der Organisation, Anna-Lena von Hodenberg, ablichten, beide sammelten sie Unterschriften, um das Justizministerium zu strengen Gesetzen gegen Deepfake-Apps zu drängen. Im vergangenen Jahr drehte Fernandes zusammen mit der Organisation eine Kurz-Dokumentation zu dem Thema.
Nach Veröffentlichung der Vorwürfe gegen Ulmen setzte sich die Links-NGO an die Spitze der gut orchestrierten Kampagne. Von Hodenberg und ihre Mit-Geschäftsführerin Josephine Ballon traten in mehreren Medien auf, in den sozialen Netzwerken postete HateAid diverse Beiträge mit Hashtags wie „Der Feind im eigenen Bett“. Von Hodenberg räumte gegenüber RTL ein, dass sie schon seit einigen Monaten von den Vorwürfen gewusst habe.
HateAid fordert schon seit Jahren strengere Gesetze im Netz. Im Februar dieses Jahres übermittelte die Organisation einen Vorschlag an das Bundesjustizministerium, wie Apollo News berichtete. Hubig ließ einiges davon in ihren Gesetzentwurf einfließen. „Allerdings geht der Entwurf von Hubig noch darüber hinaus und reguliert auch nicht-sexualisierte Deepfakes, was Beobachter als Angriff auf die freie Rede werten“, schreibt dazu das Portal Nius.
Darüber hinaus gibt es auch Verbindungen zu den Lockdown- und Impf-Fanatikern von Zero Covid. Laut Spiegel habe sich Fernandes von Anwältin Christina Clemm beraten lassen. Diese schreibt auf ihrer Website über sich: „Ich fühle mich dem intersektionalen Feminismus und Antifaschismus verbunden und bin auch außerhalb der Gerichtssäle in verschiedenen Zusammenhängen politisch aktiv.“ Clemm höchstselbst war 2021 Initiatorin der Kampagne Zero Covid, die sich 2021 für besonders harte Corona-Maßnahmen aussprach.
Schließlich führen die Spuren auch zu den Potsdam-Gruselstory-Erfindern von Correctiv. So hatte Fernandes mit der Journalistin Marie Broeckling für das ZDF eine zweiteilige Doku über pornografische Deepfakes gedreht. Später, von Januar bis August 2025, arbeitete Broeckling für Correctiv und war dort für die Berichterstattung über ein mögliches AfD-Verbot zuständig. Zu Collien Fernandes passt ein altes Sprichwort: Zeig mir deine Freunde, und ich sag dir, wer du bist.
Orwell’scher Neusprech bestimmt auch die Kampagne von Fernandes & Co. Wie die Woken labern und lügen, enthüllt der neue Bestseller „Links – Deutsch / Deutsch – Links“ ebenso humorvoll wie treffend. Trifft genau den Nerv der Zeit! Hier sichern.







