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    Am Dienstag, 23. September 2025, fand vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau die mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlags gegen die Soros-nahe Kölner Webseite Perspektive statt.

    Ausgerechnet dieser Freiburger Verlag, der seit Jahrzehnten für seine vielen jüdischen Autoren, darunter berühmte jüdische Widerstandskämpfer wie Bernard Goldstein oder Leopold Trepper bekannt ist, muss sich in dem Prozess gegen den von Perspektive verbreiteten Schmutzanwurf wehren, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“.

    Paukenschlag zum Auftakt

    Schon geraume Zeit vor Verhandlungsbeginn hatten sich etliche Interessierte vor dem Gerichtssaal eingefunden. Doch plötzlich erschien ein Justizbediensteter und erklärte, die Verhandlung sei in ein anderes Gebäude verlegt worden. So mussten alle Besucher eilig quer über die Straße zum neuen Saal laufen, in dem sie zu ihrer Überraschung die erste Sitzreihe des Zuschauerraumes bereits durch eine Handvoll jüngerer Perspektive-Anhänger besetzt vorfanden. Zufall oder Zusammenspiel?

    Man konnte sich während der Sitzung, an deren Ende die Kammer die Verkündung des Urteils für den 10. Oktober 2025 ankündigte, schon sehr bald nicht mehr des Gefühls erwehren, dass das Urteil bereits „in der Schublade liegt“. Es schien, als hätten sich die drei Berufsrichter schon vor der Verhandlung auf eine Klageabweisung verständigt. Der Vorwurf falle unter die „geschützte Meinungsäußerung“, so der Tenor.

    Auf die eigentliche Frage, ob es Ahriman-Büchern nun antisemitische Äußerungen gibt oder eben nicht, wurde gar nicht eingegangen. Vielmehr ging es um juristische Begriffsklärungen wie „Tatsachenbehauptung“, „Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“.

    Die sich jovial und neutral gebende Vorsitzende führte die gesamte Verhandlung allein, ihre beiden Beisitzer saßen stumm und teilnahmslos daneben, der Perspektive-Anwalt griff dieses abstrakte juristische Geplänkel mit süffisantem Dauergrinsen gerne auf, der Ahriman-Anwalt blieb durch dieses Pingpong zwischen Vorsitzender und Beklagtenanwalt am Vordringen zum Sachkern gehindert.

    Ahriman stellt den Sachverhalt klar

    Erst gegen Ende der Sitzung wurde diese Theateratmosphäre einer seltsamen Nicht-Verhandlung für einen Moment durchbrochen, als schließlich eine Vertreterin des Ahriman-Verlags selbst das Wort ergreifen konnte und in präzisen Sätzen erstmals den existenziell bedeutsamen und bedrohlichen Kern des ganzen Verfahrens benannte: Nach der treffenden Definition des Oberlandesgerichts Karlsruhe, so führte sie aus, sei ein Antisemit „jemand, der etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind“. Aber natürlich bedeute dies nicht, dass man die Handlungen eines Menschen deshalb nicht negativ beurteilen dürfe, weil er Jude sei.

    Selbstverständlich dürfe man vielmehr einen Juden ebenso wie jeden anderen Menschen für seine Handlungen kritisieren, so wie Ahriman-Autoren es gegenüber Soros, Rockefeller und Gates angesichts ihrer Handlungen getan hätten – wobei Rockefeller und Gates nicht einmal jüdischen Glaubens seien.

    Wenn das Antisemitismus sein solle, so wäre Kritik am französischen Präsidenten Macron mit Kritik am französischen Volk gleichzusetzen, Kritik an Merz mit Kritik am deutschen Volk. Zudem fügte die Verlagsvertreterin an die Adresse des Perspektive-Anwalts hinzu, hätte dieser lieber einmal etwas in den Ahriman-Publikationen lesen sollen, in denen sich keine einzige antisemitische Aussage finde, aber zahllose gegenteilige.

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    Nach diesem Wortbeitrag erstarb das Dauergrinsen des Kölner Beklagtenanwalts, und auch die Vorsitzende verstummte plötzlich ebenso wie ihre Beisitzer. Aber sie fing sich rasch und verlegte sich wieder auf Belehrungen wie „Auch falsche Meinungen dürfen geäußert werden“. Aber sind Lügen etwa Meinungen?

    Die Vorsitzende ersparte dem Perspektive-Anwalt jedes Nachbohren. Hinzuzufügen bleibt, dass das Gericht diese Verhandlung erst vierzehn Monate nach Klageerhebung anberaumte, eine in Pressesachen völlig ungewöhnliche Verfahrensverzögerung. Dazu passte es, dass darüber hinaus die Vorsitzende am Ende der Sitzung als Tag der Urteilsverkündung bekanntgab: den „10. Oktober 2026“– um ihren bezeichnenden Versprecher rasch zu korrigieren. Wir werden weiter berichten.

    Kann man sich noch wehren gegen Verleumdung und Lüge? Es ist Umsicht geboten. Und Aufklärung! Wir liefern unser Rabatt-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75. Hier bestellen.

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