Weil sie angeblich geplant gehabt hätten, den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen, ging der Generalbundesanwalt im Frühjahr 2022 gegen sogenannte „Reichsbürger“ vor. Das Verfahren mündete in einen großen Prozess, es gab Verurteilungen. Doch das reicht der Justiz nicht: Drei Jahre später geht die Polizei in Sachsen mit neuen Razzien gegen angebliche Unterstützer vor. Einmal mehr drängt sich der Verdacht auf, dass im „Kampf gegen Rechts“ die Verhältnismäßigkeit fehlt. Lesen Sie in unserem Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, wie schlimm es wirklich um die Meinungsfreiheit steht, nicht nur in Deutschland. 11 entlarvende COMPACT-Ausgaben für nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.
Im April 2022 ging die Staatsmacht mit einem Großaufgebot gegen eine Gruppierung vor, die sich „Vereinte Patrioten“ genannt haben soll und deren Akteure teilweise im Corona-Widerstand aktiv geworden sind. Vorgeworfen wurde mehreren Personen, einen Umsturz mit Waffengewalt geplant zu haben, sie hätten Chaos stiften wollen, u.a. durch Angriffe auf die Infrastruktur des Landes. Anschließend sollte, so der Vorwurf des Staates, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entführt werden, in einem Livestream wollte die Gruppe später die Übernahme der Macht verkünden. Was nach einem Hirngespinst im Alkoholrausch klingt, nahm der Generalbundesanwalt zum Anlass, ein Strafverfahren einzuleiten und vier Hauptangeklagte seit nunmehr drei Jahren zu inhaftieren.
Während die alternative Öffentlichkeit von Beginn an Zweifel an der Gefährlichkeit der Verfolgten hatte (ein Bild, was die Verhaftung einer 77-jährigen Seniorin zeigt, die mit einem Helikopter zum Haftrichter beim Bundesgerichtshof gebracht wurde, verbreitete sich als Beleg für das überzogene Vorgehen der Behörden im Internet), hielten die Strafverfolgungsbehörden an ihrem Konstrukt fest. Und konnten letztendlich das Gericht überzeugen, im März 2025 wurden mehrere Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, auch COMPACT berichtete seinerzeit.
<img class="wp-image-216142 size-full" src="https://www.compact-online.de/wp-content/uploads/2022/08/shutterstock_2136228699-1.jpg" alt="" width="1280" height="632" /Sollte er wirklich entführt werden? Oder handelt es sich um eine Schauergeschichte? Foto: Juergen Nowak. Shutterstock.comWeitere Razzien gegen Unterstützer der „Vereinten Patrioten“
Geschlossen sind die Akten im Fall der „Vereinten Patrioten“ aber offenbar längst noch nicht: Am Mittwoch (18. Juni 2025) folgten fünf weitere Hausdurchsuchungen in verschiedenen sächsischen Regionen. Unter Federführung der „Soko Rex“, dem Fachkommissariat für Rechtsextremismus (und allem, was dafür gehalten wird), stürmte das Landeskriminalamt die Wohnungen der Männer im Alter von 47 bis 77 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, von den Plänen der Gruppe gewusst zu haben, aber nicht aktiv dagegen eingeschritten zu sein. Auch hier drängt sich der Verdacht eines unverhältnismäßigen Vorgehens auf: Die Nichtanzeige mancher Straftaten ist in Deutschland zwar nach § 138 StGB strafbar, muss jedoch im Einzelfall nachgewiesen werden und wird – verglichen mit der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – gering bestraft. Ganz zu schweigen von der Frage, wie glaubwürdig entsprechende Tatplanungen wirklich gewesen sind, während des Prozesses vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatten die Angeklagten stets bestritten, ihre Umsturzphantasien ernsthaft verfolgt zu haben.
„Vereinte Patrioten“, der reußsche Rollator-Putsch, die „Sächsischen Separatisten“ oder jüngst die Teenie-Truppe „Letzte Verteidigungswelle“: Was von den Behörden regelmäßig als ganz knapp verhinderter Umsturz vermarktet wird, scheint eher dem Beschießen von Kanonen mit Spatzen zu gleichen. Aber, die Mainstreammedien freuen sich bekanntlich über neue, passende Schlagzeilen und die müssen geliefert werden.
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