Der Beitritt der Krim zu Russland im Frühjahr 2014 entsprach dem Völkerrecht. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker schließt auch eine Staatenbildung ein. Moskau durfte Leib und Leben seiner Bürger auf der Halbinsel durch eine begrenzte Intervention schützen – das gilt auch über das Beispiel hinaus. Dieser Artikel erschien im neuem COMPACT-Spezial 33: „Feindbild Russland“. _ von Karl Albrecht Schachtschneider Du nutzt offenbar einen Adblocker. COMPACT bleibt für Dich frei zugänglich. Damit das möglich ist, sind wir
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