Am Montag stellte die bayerische Landesregierung aufgrund der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus den Katastrophenfall fest. Das Katastrophenschutzgesetz, das die Arbeit von Behörden durch Zuschreibung besonderer Befugnisse erleichtern soll, findet damit zum ersten Mal landesweit seine Anwendung.

    Die Ausrufung eines Katastrophenfalls ist in Bayern nichts allzu Ungewöhnliches. Bei Überschwemmungen durch Hochwasser oder heftigem Schneefall kann dieser für die betroffenen Landkreise festgestellt werden, damit Behörden, Freiwillige und Hilfsorganisationen effizient arbeiten können. Das Innenministerium gibt an, dass im Ernstfall um die 450.000 Menschen bereit wären zu helfen. Die dann zuständige Katastrophenschutzbehörde – je nach Ausmaß der Katastrophe Landratsämter, Bezirksregierungen oder das Innenministerium – koordiniert die beteiligten Behörden, Kommunen und Verbände. Die Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei werden dann zentral über einen Einsatzleiter gesteuert. Die Behörden dürfen aber auch die Freiheit der Person beschränken. Für die reibungslose Durchführung können Grundrechte eingeschränkt, Bürger zum Einsatz herangezogen, medizinische Geräte beschlagnahmt und ganze Regionen geräumt werden, sprich: Ausgangssperren für alle Einwohner des Landes. Soweit ist es allerdings noch nicht gekommen.

    Das besondere im derzeitigen Fall ist die erstmalige Ausrufung des Katastrophenfalls für den gesamten Freistaat Bayern. Mit den steigenden Zahlen der Corona-Infizierungen nehmen eben auch die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu. Das bedeutet in erster Linie weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie sie auch im Ausland bereits eingeführt wurden: Läden müssen schließen, Veranstaltungen werden abgesagt, und auch gängige Freizeitaktivitäten sind nicht länger gestattet. Der bayerische Ministerpräsident, Markus Söder, formuliert die Strategie so: „Soziale Kontakte ausdünnen, das öffentliche Leben herunterfahren.“

    Mit dem Katastrophenfall in Bayern haben die Maßnahmen eine neue Dimension erreicht: Kinos, Theater, Vereinsräume, Tanzschulen, Spielhallen, Clubs, Bars, Bäder und Fitnessstudios müssen nun schließen, Speiselokale und Kantinen dürfen nur von sechs bis 15 Uhr geöffnet sein bei maximal 30 Personen. Geschäfte, die nicht zur Sicherstellung des alltäglichen Bedarfs vonnöten sind, bleiben ebenfalls geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Banken oder Tankstellen hingegen nicht. Doch vor Hamsterkäufen wird ausdrücklich abgeraten; man solle sich genau überlegen, ob man einkaufen und was man einkaufen müsse. Öffentliche Veranstaltungen sind mindestens bis zum 19. April verboten. Bei Verstößen gegen diese Maßnahmen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

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