Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz installiert. Herrschende Politiker treten es heute mit Füßen. Die Corona-Zeit hat die Feinde unserer Grundrechte entlarvt. Auch das Friedensgebot wird missachtet. „Verbrecher an der Macht“ lautet denn auch das Titelthema einer der letzten COMPACT-Ausgaben. Hier mehr erfahren.
„Tag des Grundgesetzes“: Als solcher gilt der heutige 23. Mai. Vor 75 Jahren trat das GG, eigentlich provisorisch, in Kraft, quasi die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat, also den Vertretern der Länderparlamente, verabschiedet worden.
Sie halten sich nicht dran!
Das Grundgesetz ist geprägt von der Weimarer Reichsverfassung und der Paulskirchenverfassung. Es legt großen Wert auf Menschenrechte. Und es verpflichtet speziell den Bundespräsidenten, den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden und Gerechtigkeit zu üben.
Volksvertreter hatten schon immer Probleme, sich an das Grundgesetz zu halten. In den vergangenen Jahrzehnten musste das Bundesverfassungsgericht hunderte Male Gesetze oder Vorhaben von Etablierten zurückpfeifen, weil sie nicht mit dem GG in Einklang zu bringen waren. Die Corona-Jahre haben volksfeindliche Eliten dann endgültig entlarvt.
Freiheiten nur für Geimpfte? – Eiskalt trieben Politiker aller Schattierungen dieses grundgesetzfeindliche Spiel voran. Die Folgen des Wahnsinns sind schrecklich. Impftote und Impfgeschäftige mahnen.
Jetzt wollen sie uns auch noch „kriegstüchtig“ machen. Dass das Grundgesetz nur den Verteidigungsfall kennt und uns schon in der Präambel verpflichtet, „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, wird mit unerträglicher Arroganz missachtet.
Erschüttertes Vertrauen
Entsprechend erschüttert ist mittlerweile das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen. Die Umsetzung des Grundgesetzes wird vielfach als mangelhaft empfunden. Das geht auch aus einer neuen Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Insa hervor.
Zwar halten demnach 65,9 Prozent der Befragten „die in Deutschland geltende Form der Demokratie“ grundsätzlich für die beste Staatsform, doch 25,2 Prozent sehen das anders. Satte 40,7 Prozent unterschreiben nicht den Satz „Deutschland hat eine gut funktionierende Demokratie“. Und nur eine Minderheit von 38,9 Prozent ist der Auffassung, dass die BRD ihren Aufgaben alles in allem gerecht werde.
„In Deutschland gibt es keine Zensur“. Beinahe unglaubliche 48,5 Prozent der Bundesbürger sehen das anders, 40,7 Prozent kritisieren darüber hinaus, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht wirksam geschützt werde. In der Tat klingt Artikel 5 des Grundgesetzes heute allenfalls wie Wunschdenken:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Dass Ehe und Familie in Deutschland besonders geschützt würden, wie vom Grundgesetz vorgegeben, verneinen 35,1 Prozent. 38,8 Prozent glauben nicht mehr an die Unabhängigkeit deutscher Gerichte, 40 Prozent finden, es gehe in Deutschland ungerecht zu.
Eine völlig versagende Politkaste hat diese besorgniserregenden Zahlen zu verantworten. Die Mai-Ausgabe des COMPACT-Magazins nennt die Schuldigen beim Namen: „Verbrecher an der Macht“. Hier bestellen.
18 Kommentare
Seit der Corona-Zeit wissen wir zweifelsfrei, dass das GG keinen einzelnen Bürger schützt. Die Individualrechte können mit einer schnöden Ministerialverordnung weggepustet werden. Nicht mal das Lebensrecht, das Recht der körperlichen Unversehrtheit, ist sakrosankt. Die Todesspritzen-Minister und Volkszertreter hätten fast das Unverzeihliche erreicht. Soldaten müssen sich dem Todesspritzen-Regime bis heute unterordnen. Das GG braucht genau so eine Liste von Amendments – Verfassungszusätzen – wie in den USA. Ist zwar auch keine letztgültige Garantie, gibt aber dem Kampf um die eigene Haut ein paar wirksame Instrumente in die Hand, die nicht überschrieben werden können.
Es kann in einem kapitalistischen Staat, von Kapitalisten beherrscht, nicht "gerecht" zugehen. Unmöglich. Wer sind denn die 60% Dropse, die glauben , es ginge gerecht zu ?
Diee Dämonokratiiie müssen wir beschützen, diese wird angegriffen schwafelte heute im Suff der Steingeier , SPD Spezialagent …..
Um so mehr man diesen alten Saftsäcken und Dummschwätzern zuhört, um so mehr hat man den Eindruck, dass alte DDR Politbüro ist wieder auferstanden…. ;-))))
Eckelhaftes Gesindel, da bluten dir die Ohren was dieses Volkszertreter von sich geben….
Mit besten Grüssen
MARQUÉS DEL PUERTO
Achtung was soll das – warum wird jetzt überall gefeiert !? > Unerwarteter Schock für anwesende Journalisten und Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher in Paris > die US-Militär-Reg. lässt durch James Addison Baker den Artikel 23 des GG für nicht mehr gültig erklären ! > das allierte GG = GRUNDGESTZ für die die B-R-D ist seit dem 18. Juli 1990 ungültig – weil der Artikel 23 GG nicht mehr in der vorherigen Fassung gilt. Eine Präambel ist nicht Teil des rechtlichen Hauptteil eines Gesetzes ~ eine neue Fassung darf nicht als ein Artikel 23 im GG veröffentlicht werden – siehe Ungültigkeit eines Gesetzeswerkes durch sog. Überdeckung oder Überblendung – mit völlig neuem Inhalt. Denn der neue Artikel 23 GG hat als Gültigkeitsbereich die EU und widerspricht somit der alten Fassung vor dem 17.07.1990 = Deutschland OHNE Mittel-Deutschland — auch lesen — https://www.ra-zock.de/?page_id=97
75 Jahre Grundgesetz hat nicht verhindert das in Deutschland wieder Verbrecher an die Macht gekommen sind.
@jeder hasst die Antifa,
Gauner, Vagabunden , Arbeitsscheue und Sittenstrolche sind bei den Rot-Grünen nur zu finden…..
Mit besten Grüssen
MARQUÉS DEL PUERTO
50 Fragen an Holger Strohm –
"Jo Conrad im Gespräch mit Holger Strohm, einen unbequemen Eiferer mit einer profunden Sachkenntnis auf vielen Gebieten, der engagiert und kämpferisch für das Recht auf eine eigene Meinung einfordert. Anläßlich seines neuen Buchs “50 Fragen an Holger Strohm” werden in diesem Gespräch die unterschiedlichsten aktuellen Themen angesprochen und aufgezeigt, wie sehr wir permanent einseitig manipuliert werden." :
https://bewusst.tv/fragen-an-holger-strohm/
Wer glaubt denn noch an dieses GG? Bei Demonstrationen wird das Mitführen des GG von der Polizei verboten!
Also glaubt die ganze Justiz und Polizei Sippe selbst nicht daran! Dem Michel wird hier nur dummes Zeug erzählt, denn dieses GG wurde von Fremden für Fremde gemacht!
@asisi1 ,
( Bei Demonstrationen wird das Mitführen des GG von der Polizei verboten!)
Das ja auch richtig so, denn man könnte sonst das Grundverwaltungsbuch auch dazu verwenden, einen Ganzjahreskostümierten zu verdreschen .
Man darf nicht vergessen , die ersten Renntiiere sitzen schon in Stammheim fest …. ;-))))
Mit besten Grüssen
MARQUÉS DEL PUERTO
Warum sollten wir das Grundgesetz feiern? Weil es uns im Wesentlichen von den Siegern, die uns nach Auffassung der Altparteien "befreit" haben sollen, oktroyiert wurde? Weil uns nach Lesart der Altparteien die US-Besatzer die "Demokratie gebracht" haben sollen, die wir in Wahrheit mit der Weimarer Republik und der Reichsverfassung bereits hatten? Sollen wir das Grundgesetz feiern, weil es Preußen zertrümmert und dieses Ergebnis dadurch zementiert hat, dass es seine Einzelteile in sog. "Länder" gezurrt hat?
Sollen wir das Grundgesetz feiern, weil es von den Altparteien so überaus frivol immerzu gebrochen wird und es dem Souverän, also dem deutschen Volk, hiergegen kein Rechtsmittel einräumt?
Nein, das Grundgesetz ist nichts, das zu feiern sich lohnte.
Wir sollten uns endlich eine Verfassung geben oder die alte aus der Weimarer Republik wiederbeleben!!!
Vielleicht sollte er die "alte Verfassung aus der Weimarer Republik " mal lesen. Dann würde er vielleicht merken, das die sich nicht wesentlich von der BRD-Verfassung unterscheidet. Nur die Möglichkeiten des Bundespräsidenten sind sehr viel geringer als die des Reichspräsidenten. Weil der böse Hindenburg den bösen, bösen Hitler zum Reichskanzler ernannt hatte.
„Was darf Satire? Alles!“ (Kurt Tucholsky) Am 23. Mai, ab 13.30 Uhr (Das ist ja heute!), lesen die "Grünen" das Grundgesetz vor.
Nun stellt sich die Frage: Ist genau das Satire oder die blanke Verhöhnung? Letzteres! Das Grundgesetz, welches am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet wurde, existiert faktisch heute nicht mehr in seiner ursprünglichen Form. Einerseits wurde es durch geschichtliche Ereignisse überholt. Andererseits verbastelten, verhunzten und verstümmelten Ideologen es nach ihrem Belieben. Das Bundesverfassungsgericht, als unabhängiges Verfassungsorgan, hat sich, wie wir erleben mussten, selbst delegitimiert. Es ist korrupt und bestechlich, somit in der Funktion eine Karikatur seiner selbst. Zitat: "Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in seiner heutigen Form schreibt eine perpetuierte und legitimierte Staatsverfassung fest. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen Verfassung durch das Volk abgelöst werden (Art. 146)." Die faktische und von den wahren Feinden des Grundgesetzes praktizierte Leugnung des Volkes führt auch das ad absurdum. – Was also gibt es zu feiern? Den hohlen Berliner Mummenschanz etwa?
Villa Rothschild – die Wiege der Bundesrepublik
Heute ist die "Villa Rothschild" in Königstein im Taunus ein Luxushotel. Das Haus hat eine wechselvolle Geschichte – als Sommerpalais des jüdischen Bankiers Wilhelm Carl von Rothschild und als Tagungsort des Parlamentarischen Rates vor 60 Jahren, an dem das Fundament der Bundesrepublik gelegt wurde.
https://www.welt.de/reise/article3775809/Villa-Rothschild-die-Wiege-der-Bundesrepublik.html
Wurde die Vila Rothschild zufällig ausgewählt? Ich frag ja nur……
Schon die Bezeichnung „Grundgesetz“ macht deutlich, dass es sich hierbei mitnichten um eine klassische Verfassung handelt. Eine solche kann es nicht sein, weil es nie vom deutschen Volk in einer Volksabstimmung als Verfassung angenommen wurde. Stattdessen wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und von den Landtagen der westlichen Besatzungszone, mit Ausnahme Bayerns, angenommen. Es war diese Entstehungsgeschichte, die den SPD-Politiker Carlo Schmid, einen der Väter jenes Grundgesetzes, zu der berühmten Feststellung veranlasste, es handle sich bei der Bundesrepublik und ihrem Grundgesetz um die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft.
Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Es war Wolfgang Schäuble, der auf dem „European Banking Congress“ am 18. November 2011 in Frankfurt nochmals ausdrücklich erklärte: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“
@ Deutschländer:
Über die Verfassung von 1871 wurde auch nie eine Volksabstimmung durchgeführt. Dennoch war es eine Verfassung. Staatsrechtlich gesehen ist ein Plebiszit nicht notwendig für eine Verfassung.
Wir sollten froh sein, dass es heutzutage keinen Verfassungskonvent + Abstimmung darüber gibt, denn was die Politschranzen da ausarbeiten würden, wäre wesentlich nachteiliger als das Grundgesetz. Und bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen würde so ein Woke-Verfassungsentwurf glatt durchgehen. Lieber sollte man dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes von den Politschranzen wirklich eingehalten und nicht mit Füßen getreten und zurechtgebogen werden.
Als nächstes sollen Kinderrechte kommen. Kinderrechte sind keine Menschenrechte. Und schon gar keine Elternrechte. Worum es also den Lufthoheit-über-Kinderbettentotalitaristen wirklich geht sollte somit offensichtlich sein.
Und danach die WEF-WHO-Diktatur, vorbereitet durch die EUdSSR-Brüsselokratoren. Und wenn das nicht klappt wird die UNO dafür gekapert.
Fälsche Prämisse : Eine Verfassung muß in einer Volksabstimmung angenommen sein, sonst ist es keine. Das GG = Verfassung wurde durch usum continuum in opinio iuris über Jahrzehnte angenommen . Was nicht heißt, daß sie nicht dringend in wesentlichen Teilen geändert werden müßte. Das aber ist eine Machtfrage, und die hängt nicht vom Konsens des "Volkes" ab. Ob die geänderte Verfassung dann eine neue ist oder nicht, ist eine alberne Debatte.