Neues Personal für das Bundesverfassungsgericht: Nicht nur Frauke Brosius-Gersdorf ist wegen ihrer linksextremen Ansichten problematisch. Auch die zweite Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold hat ideologischen Dreck am Stecken. Wie diese Republik zum Linksstaat mutiert, haben wir in unserem großen Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ (nur 14,99 Euro statt 79,75 Euro) gewohnt scharfzüngig nachgezeichnet. Hier mehr erfahren.

    Es scheint so, als wolle die SPD alle Weichen dafür stellen, um ein von ihr befürwortetes AfD-Verbot mit aller Gewalt durchzudrücken. Denn nicht nur die vor allem wegen ihrer Aussagen zur Abtreibung in die Kritik geratene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf spricht sich für die politische Eliminierung der Blauen aus, sondern auch die zweite Sozi-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, die derzeit als Jura-Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) arbeitet.

    Nun sind nämlich Aufnahmen aus dem November 2024 aufgetaucht, die Kaufhold bei einer Diskussionsrunde im Salon Luitpold, einem Kulturcafé in München, zeigen. Dort forderte die zweite SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, bei einem AfD-Verbotsantrag bloß nicht zu zögerlich und ängstlich zu sein.

    In den zuerst vom Infoportal Nius veröffentlichten Videoclip sagt die 48-jährige Jura-Professorin wörtlich:

    „Die Ängstlichkeit zu sagen, wir halten diese Partei für verfassungsfeindlich … Wir glauben auch, dass die Partei das Potenzial hat, ihre Ideen umzusetzen, aber wir stellen den Antrag nicht, aus Sorge davor, es könnte scheitern, das finde ich nicht überzeugend. Ich denke, das muss man dann auch aushalten. Und das kann der politische Prozess auch aushalten. Wenn man das zu Ende denkt, dann stellt man den Verbotsantrag nie.“

    Ein AfD-Verbot dürfe aber nicht das Ende des Kampfes gegen missliebige politische Vereinigungen und Personen bedeuten, betonte Kaufhold im Salon Luitpold. Sie habe „Angst, dass man nach einem Verbot dann als Mehrheitsgesellschaft nicht mehr gegen Rechts machen würde“, so die Juristin.

    Nie Richterin – aber für „Vergesellschaftung“

    Diese alles andere als politisch neutrale Haltung, wie man sie von einer künftigen Richterin am Bundesverfassungsgericht erwarten sollte, ist aber nicht der einzig fragwürdige Punkt bei der SPD-Kandidatin. Sie ist offenbar eingefleischte Linksideologin und könnte uns – sollte sie tatsächlich in dieses hohe Amt gelangen – auch anderweitig die Hölle heiß machen.

    Fragwürdig ist nicht nur, dass die Professorin für Öffentliches Recht an der LMU noch nie in ihrem Leben als Richterin gearbeitet hat und nun gleich zur Verfassungsrichterin aufsteigen soll, auch ihre radikalen Äußerungen zur Klimapolitik lassen Übles erahnen. Doch damit nicht genug!

    Kaufhold war darüber hinaus 2022 Mitglied der Berliner Expertenkommission zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Enteignungen. Damals von Grünen und Linken eingesetzt, legte diese Kommission im Folgejahr ein Gutachten vor, das für kontroverse Debatten sorgte. Darin steht nämlich, dass eine „Vergesellschaftung“ großer Wohnungsunternehmen juristisch möglich sei – auch dann, wenn Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts liegen würden. Ein fundamentaler Tabubruch, der unsere Rechtsordnung frontal angreift!

    Der Jurist und Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der auch stellvertretender AfD-Parteivorsitzender ist, hält Kaufhold deswegen für absolut untragbar.

    „Um die Tätigkeit am höchsten deutschen Gericht, das vormals über einen durchaus guten Ruf verfügte, verantwortungsvoll ausüben zu können, ist eine entsprechende Berufserfahrung als Richter unerlässlich.“

    Und er fuhrt fort:

    „Dass Kaufhold darüber hinaus in einer Enteignungskommission von Grünen und Linken tätig war und dort zum Schluss kam, dass Enteignungen rechtmäßig seien, lässt uns stark daran zweifeln, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“

    Kaufhold ist wie Brosius-Gersdorf für den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nominiert. Dieser würde bei einem Antrag des Bundestages, der Bundesregierung oder des Bundesrates über ein AfD-Verbot entscheiden. Die Wahl der neuen Verfassungsrichter im Bundestag sollte eigentlich vergangenen Freitag stattfinden, wurde aber wegen der Kontroverse um Brosius-Gersdorf kurzfristig abgesagt. Wann die Sache erneut auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest.

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